… von der Universität Bonn kritisiert das Vorhaben: „Letztlich wäre die Ausbürgerung von IS-Kämpfern eine deutsche Rücksichtslosigkeit zum Nachteil des zweiten Herkunftsstaates, der sich diese herablassende Behandlung kaum bieten lassen wird.“ Unterschwellig schwinge die Vorstellung mit, dass Doppelstaatler keine „vollwertigen“ Deutschen seien. Das bewege sich zumindest nahe an „latentem Rassismus“.
Diese Ansicht halte ich für ausgesprochene Dummheit!
Wenn ich, Rüdiger Stobbe – alt, blond und weiß – einen konglesischen Pass bekomme, werde ich nicht zum kongolesischen Neger*. Das mag vielleicht rassistisch sein, es ist nun aber halt mal so. Da kann ich wirklich nicht dafür. Wenn ich dann mit dem Pass in den Kongo reisen und dort behaupten würde, ich sei ein „vollwertiger“ Kongolese, da würde man das Lachen der Einheimischen noch in Europa hören. In deren Augen wäre ich zwar kein Rassist. Aber ein riesiger Spinner. Recht hätten die Leute.
*Oh, ich habe Neger geschrieben. Bin ich jetzt Nazi?
… dass Deutschland faktisch keine Grenzen mehr hat, ist hinlänglich bekannt. In aller Welt.
Dass damit irgendwelche Zuwanderungs- und sonst wie genannte Gesetze vollkommen unsinnig sind, um Migration irgendwie zu steuern, leuchtet ein.
Nun gibt es tatsächlich Menschen, die mal aus Deutschland ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt wurden. Das waren sicherlich die Goldstücke, bei denen nach Kratzen an der Oberfläche nur noch Blech mit Rostansatz zum Vorschein kam. Wenn die zurück nach Deutschland wollen, gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder man geht irgendwo über die Grenze, dann ist gut.
Oder man versucht es an einem der 3 an der bayerisch-östereichischen „Grenze“ überwachten Übergängen. Da ´erlaubt` die EU – gehört m. E. sofort abgeschafft – Deutschland zu kontrollieren. Dann gehört man vielleicht zu den 100 Blöden im Monat, die aufgegriffen werden und eine großes Palaver nach dem Motto „Was nun tun?“ bei den Behörden initiieren:
Wie die Bundespolizei WELT mitteilte, wurden „im Jahr 2018 durchschnittlich 100 Personen pro Monat festgestellt, gegen die ein Einreiseverbot bestand“. Schon im ersten Halbjahr, also vor der Seehofer-Weisung, gab es laut Bundespolizei durchschnittlich 100 solcher Aufgriffe pro Monat.
Wurden die Zurückweisungen tatsächlich vollzogen?
Wie viele der Aufgegriffenen mit Einreisesperre dann wieder zurückgewiesen wurden, kann die Bundespolizei auf Anfrage nicht genau beantworten. Doch den Angaben zufolge waren es weniger als die Hälfte. Denn nur „rund 43 Prozent dieser Personen wurden im Rahmen von Grenzkontrollen festgestellt“, also an dem Grenzabschnitt zu Österreich sowie den Flug- und Seehäfen – nur dort gibt es derzeit Grenzkontrollen.
Die andere Hälfte wurde im Inland aufgegriffen, bei ihnen kommt eine Zurückweisung sowieso nicht infrage, weil sie ja gerade darin besteht, eine noch nicht erfolgte unerlaubte Einreise zu verweigern; das geht nur direkt an der Grenze. Doch was geschah mit den 43 Prozent der monatlich durchschnittlich 100 Ausländer, die an den Grenzen mit Wiedereinreisesperre festgestellt wurden?
„Im Jahr 2018 wurde in 84 Prozent der Fälle entschieden, dass die Personen, welche im Zuge von Grenzkontrollen festgestellt wurden, zurückgewiesen werden sollen“, teilt die Bundespolizei mit. Es könne aber keine Aussage getroffen werden, ob die Zurückweisungen auch tatsächlich vollzogen werden konnten.
So sei etwa denkbar, „dass eine Zurückweisung aufgrund einer nicht vorliegenden Zustimmung des aufnehmenden Staates nicht vollzogen werden konnte“. Darüber hinaus könne „in Fällen eines später vorgebrachten Schutzersuchens von einer Zurückweisung vorerst Abstand genommen und die Personen zur Prüfung an die dafür zuständigen Behörden weitergeleitet“ worden sein.
… Marianne Bechhaus-Gerst hat dazu eine klare Meinung: Natürlich gebe es rassistische Kostüme. „Gerade hier in Köln gibt es noch eine ganze Reihe von Karnevalsvereinen, die Blackfacing vornehmen. Das heißt, sie verkleiden sich als Fantasie-Afrikaner mit Baströckchen und Knochenkette, mit denen sie dann alte, stereotype Bilder bedienen“, sagt sie. „Man ist damit nicht unbedingt Rassist. Aber es ist eine rassistische Verkleidung.“ Es treffe Menschen, die sich reduziert fühlten. Und der Bastrock sei nur ein Beispiel. „Ich würde mir wünschen, dass es auch eine Diskussion über das Indianerkostüm gibt und was daran problematisch sein könnte. Dass es sich dabei um eine europäische Fantasie über eine Menschengruppe handelt, die nichts mit der Realität zu tun hat.“ In eine ähnliche Kerbe schlug 2017 die Plakatkampagne „Ich bin kein Kostüm!“. Die Beteiligten – darunter der Antidiskriminierungsverband Deutschland – kritisierten, dass die „Zeit des Kolonialismus und der sogenannten „Entdeckungen“, die mit Massenmorden und anderen Gräueltaten einhergingen“, bislang nicht ausreichend aufgearbeitet worden sei. „Das Indianerkostüm und andere diskriminierende und teils romantisierende Bilder bestimmter Gruppen geben die Älteren so immer wieder an die nächste Generation weiter.“
Gott sei Dank!
Und überhaupt: Heute wird alles mit Rassismus konotiert, was unseren Ideologen der Gleichheit nicht in den Kram passt. Das führt zu einer massiven Verharmlosung des tatsächlichen Rassismus. Genau wie die massenhafte Verwendung des Begriffs „Nazi“ zu einer Verharmlosung des Nationalsozialismus führt. In den Köpfen der Menschen, die sich mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich befasst haben. Die denken, wenn das jetzt „Nazi“ ist, dann war die NS-Zeit ja wohl doch nicht so schlimm, wie immer erzählt wird.
Wirklicher Rassismus zeichnet sich z. B. dadurch aus, dass Menschen Andere als Untermenschen ansehen, an denen man z. B. bedenkenlos medizinische Experimente ausführen darf.
Echte Nazis sangen „Heute gehört uns Deutschland, und morgen die ganze Welt.“ und zogen dafür in den Krieg. Das wird sich heutzutage mit drei einsatzfähigen Panzern und 2 Kampfhubschraubern der sogenannten Bundeswehr wohl kaum bewerkstelligen lassen. Zum Nazismus gehört eine Führerstruktur mit klar expansiven Elementen. Beides sehe ich in Deutschland nicht.
… das Chart noch nicht vollständig, d. h. bis zum 23.2. inklusive.
Das gilt allerdings nur für die Version alle Quellen:
Es lässt sich ganz einfach sagen, dass ohne Atom- und Braunkohlestrom die Lichter ausgingen.
Die Wind- und Sonnenstromerzeugung ist nicht befriedigend. Das ist wohl vor allem dem schönen Wetter geschuldet. Der wirkliche Klimafreund wünscht sich Sturm und Regen. Damit der Ökostrom fließt. Gleichzeitig soll selbstverständlich die Sonne scheinen. Was sie tut. Doch sie ist im Winter zu schwach.
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Lesen Sie auch meine Kolumne auf der Achse des Guten:Hier klicken
Die Serie Strom in Deutschland – alle Folgen :Hier klicken
Die Statistik zeigt die Strompreise privater Haushalte in ausgewählten Ländern weltweit im Juni 2019. Zum angegeben Zeitpunkt lag der Elektrizitätspreis in den Niederlanden bei rund 24 Dollar-Cent pro Kilowattstunde.
Was bestimmt den Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzte im Jahr 2000 das bereits seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz. Das EEG verfolgt nach § 1 den Zweck,
„insbesondere im Interesse des Klima – und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern,
fossile Energieressourcen zu schonen und
die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“
In § 1 des EEG ist auch der Ausbaupfad für die Nutzung der erneuerbaren Energie (EE) im Strombereich festgelegt. Nach der EEG-Novelle 2017 sollen im Jahr 2025 40 bis 45 Prozent des Stroms aus EE stammen. In gleicher Form sind Ziele für die Jahre 2035 und 2050 mit 55 bis 60 beziehungsweise mindestens 80 Prozent festgelegt. § 2 EEG führt als Prinzipien des Gesetzes Effektivität (Vollständigkeit und Qualität der Zielerreichung), Effizienz (geringstmöglicher Aufwand zur Zielerreichung) und die Erhaltung der Akteursvielfalt ein.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, EE-Anlagen vorrangig an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom vorrangig abzunehmen und weiterzuleiten. Diese Verpflichtung besteht für alle EE-Anlagen. Mit Einspeisevergütung oder Marktprämie vergütet wird allerdings nur der Strom aus Anlagen, bei denen aufgrund der Erzeugungskosten des Stroms ein wirtschaftlicher Betrieb ohne Förderung nicht möglich ist. Deshalb werden Anlagen zur Nutzung von Windenergie, Solarstrahlung, Erdwärme (Geothermie) generell nach dem EEG gefördert. Biomasseanlagen erhalten dagegen nur bis zur Größe von 20 Megawatt (MW) und Wasserkraftanlagen nur als Neubauten eine Förderung. […]
[…] Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und
großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von
besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle Kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen
vorhanden.
[…]
Bereits in den ersten Tagen zeigt sich, dass das für einen Katastrophenfall vorgesehene und gesetzlich geforderte Mindestangebot an Telekommunikationsleistungen bei einem langandauernden und großflächigen Stromausfall durch die TK-Anbieter nicht erbracht werden kann. Die für zentrale Kommunikationseinrichtungen vorgehaltenen Reservekapazitäten wie „Unterbrechungsfreie Stromversorgung“ (USV) und Notstromaggregate (NSA) sind nach wenigen Stunden oder Tagen erschöpft bzw. aufgrund ausgefallener Endgeräte wirkungslos. Damit entfällt innerhalb sehr kurzer Zeit für die Bevölkerung die Möglichkeit zur aktiven und dialogischen Kommunikation mittels Telefonie und Internet. Die Vielzahl der strombetriebenen Netzwerkknoten, Vermittlungsstellen und Funkantennen der Festnetz- und Mobiltelefonie sowie des Internets macht deren flächendeckende Wiederinbetriebnahme praktisch unmöglich, da Tausende von Batteriespeichern geladen und Treibstofftanks versorgt werden müssten. Allenfalls an den Rändern des vom Stromausfall betroffenen Gebiets ist eine teilweise Reaktivierung einzelner Infrastrukturelemente denkbar. Darüber hinaus betrifft der Ausfall der Kommunikationsinfrastrukturen auch die Behörden und Einsatzkräfte, die verbleibende bzw. punktuell wieder hergestellte Möglichkeiten zur Kommunikation prioritär in Anspruch nehmen […]
Umweltdokumentation, Deutschland 2018: Elektromobilität gilt als Heilsbringer: umweltfreundlich, sauber, nachhaltig. Doch die notwendigen Rohstoffe für die Akkus sind knapp und stammen oft aus problematischen Quellen.Besonders die Rohstoffe Lithium und Kobalt machen Probleme. In Südamerika werden immer mehr Fabriken in ökologisch sensiblen Regionen hochgezogen. Sie verursachen schwere Umweltschäden. Im Kongo fördern Arbeiter oft unter unmenschlichen Bedingungen Kobalt.
Auf der Achse können und sollen nur die Fakten in Sachen Strom und deren mögliche Auswirkungen dargelegt werden. Hier, auf meinem Blog MEDIAGNOSE kann ich gleichwohl mögliche politische Alternativen zur Energiepolitik des Mainstreams vorstellen. Das ist deshalb sehr wichtig, weil die Ideen, die Konzepte der größten und praktisch einzigen Oppositionspartei,der AfD, konsequent verschwiegen werden. Darum werde ich im Anschluss der Ergänzungen zum jeweiligen Artikel der Kolumne auf achgut.com immer etwas Alternatives bringen:
Alle Reden und Dokumente zum TOP der Bundestagsdebatte vom 19.10.2018, zu dem Marc Bernhard spricht: Hier klicken
Heute wird mit Teil 2 ein 7-Tage-Szenario beschrieben:
[…]
Eine Studie des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag „Was bei einem Blackout geschieht. Folgen eines langandauernden und großräumigen Stromausfalls“, schildert die Situation so:
„Aufgrund der nahezu vollständigen Durchdringung der Lebens- und Arbeitswelt mit elektrisch betriebenen Geräten würden sich die Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls zu einer Schadenslage von besonderer Qualität summieren. Betroffen wären alle Kritischen Infrastrukturen, und ein Kollaps der gesamten Gesellschaft wäre kaum zu verhindern. Trotz dieses Gefahren- und Katastrophenpotenzials ist ein diesbezügliches gesellschaftliches Risikobewusstsein nur in Ansätzen vorhanden“.
[…]
Es ist Mitte Januar, ein kalter, trüber Nieselregen-Abend. Die Familie sitzt in einem Düsseldorfer Randbezirk beim Abendbrot. Es gibt Brote mit Aufschnitt, das Baby nuckelt noch an seiner Flasche. Plötzlich flackert das Licht, geht aus und das im Hintergrund laufende Radio wird stumm. Der Papa schaut aus dem Fenster – alles stockdunkel bis auf ein paar Autoscheinwerfer. An der nahen Kreuzung scheppert ein Blechschaden – die Ampel ist wohl ausgefallen. Wildes Gehupe. Mama hat ein paar Teelichter angezündet, es sieht gemütlich aus.
Pullover an – die Heizung wird kalt
Eine Stunde später ist es vorbei mit der Gemütlichkeit. Papa mault nachhaltig, weil er von seiner sportlichen Betätigung nicht nachgehen kann – das Fußballspiel im Fernsehen ansehen. Bier und Chips ohne Fußball schmecken nicht. Mama hat schon den dicken Pullover an – die Heizung wird kalt. Der Achtjährige hat sein Tablet leergedaddelt und heult umher, weil er es nicht aufladen kann.
Ruf doch mal die Oma an, ob die auch keinen Strom hat. Die Oma geht nicht ran. Wahrscheinlich geht die Schnurlosstation nicht. Mama packt den Geschirrspüler ein und fordert den Papa auf, morgen früh ja das Programm zu starten. Er wird es sowieso vergessen, das weiß sie schon. Schlechtgelaunt und ungewöhnlich früh gehen alle zu Bett.
Der gemeine Staatsbürger findet sich da kaum noch zurecht. Damit Sie allzeit korrekt durch das verminte Gelände finden, präsentieren wir hier einen Katalog von Nazi- und Rassismus-Überführten der letzten Zeit – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. […]
… zur Rezension #1 der Sendung Anne Will – § 219a .
Ich habe vor allem aus Zeitgründen beschlossen, diese Analyse nicht zu erstellen. Schauen Sie stattdessen bitte die gesamte Sendung …
… und vergleichen Sie die Redebeiträge der einzelnen Teilnehmer mit meiner Kuranalyse: Hier klicken.
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Änderung des § 219a
Der Bundestag hat am Mittwoch, 20. Februar 2019, in erster Lesung einen von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7834) ohne Aussprache direkt zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Die Vorlage ist wortgleich zu einem Gesetzentwurf (19/7693), den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben und der bereits am Freitag, 15. Februar 2019, in erster Lesung erörtert und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Über den Koalitionsentwurf wird am Freitag, 22. Februar, im Bundestag abgestimmt.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der Vorlage zufolge soll Paragraf 219a des Strafgesetzbuches in einem neuen Absatz 4 um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach sollen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis – insbesondere durch Verlinkung in ihrem Internetauftritt – auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen, die im Gesetz ausdrücklich benannt werden, zugänglich machen dürfen. Außerdem soll durch eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz sichergestellt werden, dass es zukünftig eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern und Einrichtungen gibt, die mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vornehmen. Diese Liste enthält auch Angaben über die dabei jeweils angewendeten Methoden. Die Bundesärztekammer aktualisiert diese Liste monatlich und veröffentlicht sie im Internet. Die Liste wird auch durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit weiteren Informationen veröffentlicht. Der bundesweit zentrale Notruf nach Paragraf 1 Absatz 5 Satz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Hilfetelefon „Schwangere in Not“) sowie die Schwangerschaftsberatungsstellen und -konfliktberatungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz erteilen Auskunft über die in der Liste enthaltenen Angaben.
Bisherige Rechtslage
Nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches ist es derzeit strafbar, öffentlich, in einer Versammlung oder durch das Verbreiten von Schriften eigene oder fremde Dienste anzubieten, die einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen. Davon ist auch die sachliche Information erfasst, dass ein Arzt oder eine Klinik Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
Auslöser für den Gesetzentwurf ist das Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 24. November 2017 gegen die Ärztin Dr. Kristina Hänel, die wegen Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. (vom/sas/21.02.2019)