Der Machtkampf bei den Grünen im Bundestag ist entschieden: Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter bleiben Fraktionschefs. Cem Özdemir und Kirsten Kappert-Gonther konnten sich bei der Wahl nicht durchsetzen.
Dabei war die Sache klar: Etwa 95 Abgeordnete waren in der Nacht noch im Parlament. 355 müssen anwesend sein, damit Beschlussfähigkeit besteht. Die AfD beantragte zweck Feststellung bzw. Nichtfeststellung der Beschlussfähigkeit den Hammelsprung. Da meine Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth, einemeiner Meinung nach 15-Watt-Leuchte der Demokratie, der Bundestag sei beschlussfähig. Punkt um aus!
Das Bundesverfassungsgericht meint lt. ZEIT online dazu:
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine Entscheidung damit, dass der AfD-Fraktion auch dann kein schwerer Nachteil drohe, wenn die geforderte einstweilige Anordnung nicht ergehe und sie danach in einem späteren Verfahren Erfolg hätte. Aus Sicht des Senats geht außerdem schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, argumentierten die Verfassungsrichter.
Kann man so sehen.Juristisch geschwurbelt.
Meines Erachtensist die Feststellung einer Beschlussfähigkeit durch die Bundestagsvizepräsidentin bei offensichtlicher Nichtbeschlussfähigkeit allerdings ein schlechter Witz. Wofür gibt es Regeln, wenn sie einfach so ignoriert werden können? Oder wird das jetzt die Regel: Anything goes – Alles für das Gute!
Und weil die AfD-ler ja ohnehin die bösen Rechtsradikalen sind, spielt das Bundesverfassungsgericht mit.
Frittenbude, sagt der Aachener!
So kämpfen unsere Verfassungsorgane gegen die Politikverdrossenheit. So wollen die Parteien AfD-Wähler zurückholen. Na denn man los und weiter so!
Wie es um Wetter, Landschaften, Tier- und Pflanzenarten …
… wirklich steht und in welchen Weltregionen wie ganz unterschiedlich, muss einer rationalen Diskussion zugänglich sein. Da setzt Jörg Zajonc einen einhelligen Befund voraus, der nicht einhellig ist. Aber wie er die Unfähigkeit und den Unwillen zur zivilisierten Debatte beschreibt, trifft den Nagel auf den Kopf: […]
… dann sollte Schluss sein mit der Subventionierung der doch recht unwirtschaftlichen Photovoltaikanlagen. Um gut 40 TWh Sonnenstunden im Jahr 2018 zu erzeugen waren 47 GW installierte Leistung nötig.
Gut, dass bei Sonnenstrom ohnehin nur die Hälfte der installierten Leistung gilt, leuchtet ein. Nachts scheint halt keine Sonne. Doch lediglich knapp 1/10 Sonnenstrom-Ausbeute erscheint dann doch insgesamt recht wenig.
Im Eckpunktepapier „Klimaschutzprogramm für 2013“ heißt es dennoch auf Seite 17 lapidar:
Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von PV-Anlagen wird aufgehoben.
[…] Im Juli 2019 lobte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier selbst, als er im „Focus“ über die Energiewende sprach. Er habe einen Deckel für die Förderung der Solarenergie eingeführt: Wenn die installierte Kapazität in Deutschland 52 Gigawatt erreicht habe, werde es keine fest Einspeisevergütung mehr über das Erneuerbare-Energien-Gesetz geben. Diese Maßnahme werde den Anstieg beim Strompreis dämpfen. Den „Solardeckel“ habe er gegen den Widerstand der Lobby eingeführt, so Altmaier damals, „weil ich den Mut dazu hatte“. […]