Einen Meilenstein des Journalismus liefert Gerd Held bei Tichy ab:
Mehr[…] Die Wahl eines FDP-Politikers zum Ministerpräsidenten des Landes Thüringen mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD soll also ein „Skandal“ sein. Mehr noch, sie wird zum „Dammbruch“ in der politischen Grundordnung unseres Landes erklärt. Dies geschieht mit dem Ziel, ein neues (ungeschriebenes) Gesetz in diese Grundordnung einzufügen, das ihr völlig entgegengesetzt ist: Die politischen Parteien sollen die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Partei generell und von vornherein ausschließen. Eine Partei, soll – ganz ohne rechtsstaatliches Verbotsverfahren – geächtet werden. Und schon hört man allerorten in Politik und Medien Schwüre auf das neue Feme-Gebot: „Niemals werden wir zusammen mit der AfD auch nur einen Schritt tun“.
Das ist nicht nur ein De-facto-Ausschluss dieser Partei von der parlamentarischen Arbeit, sondern zugleich eine Einschränkung der anderen Parteien, wenn sie Mehrheiten für die Gesetzgebung oder die Wahl der Regierung bilden wollen. Es ist ein tiefer Eingriff in die Koalitionsfreiheit, in die Rechte des Parlaments und damit auch in das Wahlrecht der Bürger. Politische Grundrechte werden unter einen General-Vorbehalt gestellt. Und das Verfahren, mit dem man die AfD zur Unpartei erklärt, ist ein Verfahren ohne geschriebenes Gesetz, ohne Beweispflicht, ohne Recht auf Verteidigung, ohne sichtbare Richter – ein Verfahren, das an die mittelalterliche Praxis der „Verfemung“ erinnert, durch die Menschen aller ihrer Rechte beraubt wurden und einer willkürlichen Verfolgung ausgesetzt wurden.
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