… der Corona-Epidemie haben unser Land in einen Ausnahmezustand versetzt,…
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… in einen Zustand, in dem viele der normalen Regeln des Zusammenlebens nicht mehr gelten und verfassungsrechtlich garantierte Rechte suspendiert sind. Die Fortbewegungsfreiheit und die Freiheit der Wahl des Aufenthaltsorts sind massiv beschränkt worden. Die Ausübung der Berufsfreiheit wird Millionen von Geschäftsleuten, Handwerkern, Gastwirten, Hoteliers, Musikern und anderen Künstlern unmöglich gemacht. Schüler und Studenten können ihr Recht auf Bildung nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen. Die Religionsfreiheit kann nur noch zu Hause oder über die Funkmedien wahrgenommen werden. Die Versammlungsfreiheit ist vollständig suspendiert.
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Die derzeitige Einschränkung von Grundrechten ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Aber angemessen gerechtfertigt wurde sie nicht. Bundesregierung und Bundestag haben nicht zwischen Virus-Schutz und anderen Gemeinwohlbelangen abgewogen.
… des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht Freiheitsbeschränkungen, die über die bisher eingeführten noch hinausgehen, äußerst kritisch: „Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“, sagt Papier.
„Ich habe gar nichts gegen die Maßnahmen der Kontaktreduzierung“, sagt Möllers. „Aber das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht wird, gibt die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her. Man kann auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen.“
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Was ist an den Notfallregelungen der Regierung problematisch? Zwar hat sich der Bundestag wenigstens ein wesentliches Mitspracherecht gesichert: Nach dem neuen Paragrafen 5 des IfSG ist es das Parlament selbst, das „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, und es kann diese Feststellung auch wieder aufheben. Doch in besagter Lage wird der Bundesgesundheitsminister überproportional mit Sonderbefugnissen ausgestattet: Er wird ermächtigt, per Rechtsverordnung (und ohne Zustimmung des Bundesrates) Grenzen zu schließen, in den Flug-, Auto- und Schiffsverkehr einzugreifen oder geltende Gesetze zu ändern.
Laut Artikel 80 des Grundgesetzes müssten solche Rechtsverordnungen eigentlich „ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß nach“ durch Gesetze bestimmt werden – von Bundestag und Bundesrat. Aktuell ist das aber nicht vorgesehen. „Wir beobachten also eine enorme Zentralisierung“, sagt Möllers. „Auf einmal vollzieht der Bund Gesetze, genauer gesagt sogar nur ein einziger Bundesminister, und die Länder spielen keine Rolle mehr.“
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Ulrich Battis, lange Jahre Staatsrechtslehrer an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat vor allem Bedenken, dass das Parlament sich in der gegenwärtigen Krise selbst marginalisiert. „Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg“, sagt er, „deshalb sollten Verfassungsänderungen oder Regelungen für Notfallparlamente auf keinen Fall übers Knie gebrochen werden. Panik ist zu vermeiden.“
Battis sieht die „Expertenherrschaft“ von „drei oder vier Vertretern des Robert-Koch-Instituts oder der Berliner Charité“ kritisch. „Auch die haben doch ihre Meinung zur Seuche schon dreimal geändert.“ Starvirologe Christian Drosten sagte im Interview mit „Zeit online“ wie zur Illustration von Battis’ These: „Wenige Entscheidungen der letzten Tage waren rein evidenzbasiert – viele waren vor allem politisch … Sie sind zum Teil sicher auch unter dem Eindruck der strikten Maßnahmen in den Nachbarländern zustande gekommen.“
Entscheiden, sagt Battis, müssten immer die Parlamentarier. Die Gewaltenteilung sei genau dazu da, um die Exekutive vor Fehlern zu bewahren; deshalb brauche die Regierung den Widerspruch der Opposition. Die jedoch könne nur Gehör finden, wenn das Parlament tatsächlich tage. Insofern dürfe man auch keine Fraktionssitzungen absagen, wie die CDU es getan hat. „Mit Blick auf unsere gesamte Demokratie müssen wir immer bedenken: Die Medizin darf nicht gefährlicher sein als die Krankheit“, sagt Battis.
Besonders bemerkenswert erscheint mir dieser Absatz:
[…] Für eine seriöse Debatte wäre es außerdem wichtig zu wissen, welche Risikoanalyse die Bundesregierung ihren Maßnahmen zugrunde legt: Mit wie vielen Kranken und Toten rechnet sie bei unbegrenzter Ausbreitung des Coronavirus in letzter Konsequenz, wenn ihr eine komplette Stilllegung des wirtschaftlichen Lebens als angemessene Gegenmaßnahme erscheint? „Dazu hat die Regierung nicht mehr vorgetragen als das, was jeder aufmerksame Zeitungsleser wissen kann“, sagt Möllers. Also: viel zu wenig. […]
Familie ist oft eben kein Zufluchtsort, sondern der Ort, den Kinder oft am liebsten in Richtung Kita/Schule/Straße verlassen möchten. Weil Eltern rauchen, saufen, Drogen nehmen, streiten, gewalttätig sind, nur an sich selber denken. Weil viele Kinder den Eltern oder dem „erziehenden“ Elternteil schnurz-piep egal sind.
Die Corona-Krise ist nicht nur ein Stresstest für den Staat und für die Unternehmen, sondern auch für Familien. Wenn Menschen längere Zeit zusammen zu Hause sind, kann es zu Problemen kommen, die häusliche Gewalt könnte zunehmen. Erste Zahlen scheinen solche Befürchtungen zu bestätigen. Der Europarat verweist auf Berichte aus EU-Mitgliedsstaaten, die zeigen, dass Kinder und Frauen in ihrem Zuhause einem erhöhten Risiko von Gewalt und Missbrauch ausgesetzt sind. […]
Die Trennung von den wenigen Menschen, die einen bisher noch besucht haben, diese gnadenlose Abschottung ist für viele alte Menschen schlimmer, als der bevorstehende Tod. Gerade der Kontakt zu den Kindern, zu Enkel- und Urenkelkindern ist für viele alte Menschen der absolute Höhepunkt des nunmehrigen Lebens oft in ohnehin weitgehender Einsamkeit.
Das ist unmenschlich und die Maßnahme sollte nicht beachtet werden!
Lassen Sie Ihre Kinder zu Oma und Opa. Mit dem entsprechenden Abstand und natürlich nicht, wenn Ihre Kinder oder Sie selber irgendeinen Infekt haben.
Strombörsen sind organisierte Marktplätze für Stromhandel. Dieser findet sowohl als Termin- als auch als Spothandel statt. Zwei wichtige europäische Strombörsen sind die European Energy Exchange (EEX) in Leipzig und die EPEX SPOT SE in Paris.
Der Handel erfolgt über standardisierte Stromblöcke und Kontrakte. Die ermittelten Börsenpreise für Strom sind nicht mit Endverbraucherpreisen gleichzusetzen.
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Strom ist ein (immaterielles) Handelsgut wie andere Güter auch. Seit der Liberalisierung des Strommarktes sind die Gesetze von Angebot und Nachfrage für die Strompreisbildung bestimmend. Ein großer Teil des Stromhandels wird direkt zwischen Marktteilnehmern – ggf. über die Vermittlung spezieller Broker – abgewickelt (OTC-Handel). Ein kleinerer Teil findet über Strombörsen statt. Das sind organisierte und institutionalisierte Marktplätze für den Stromhandel.
Ein Käufer und ein Verkäufer schließen einen Kaufvertrag, der Verkäufer reicht das Produkt über die Ladentheke (englisch „counter“) – fertig ist der „Over the Counter“ oder kurz OTC-Handel. Auch wenn im Stromhandel natürlich keine physisch existierenden Waren überreicht werden können, taugt das Beispiel durchaus, um ein außerbörsliches Stromhandelsgeschäft im OTC-Handel, der in Deutschland auch Freiverkehrshandel oder Direkthandel genannt wird, zu erklären. Der OTC-Handel ist somit der außerbörsliche Handel von Strom ohne zwischengeschaltete Instanzen oder Clearingstellen.
Im OTC-Handel müssen sich die Geschäftspartner kennen oder über einen Broker Kontakt aufnehmen. Zustande kommen die Geschäfte auf Online-Handelsplattformen oder über Brokerunternehmen. Die Beteiligten vereinbaren die Stromhandelsverträge individuell und bilateral, allerdings setzen sich zunehmend vertragliche Standards zur Vereinfachung und Risikominimierung durch. In Deutschland wird nach wie vor ein Großteil – rund drei Viertel – der Strommarktgeschäfte im OTC-Handel abgewickelt, wobei er noch eine größere Relevanz für Strom aus konventionellen als aus erneuerbaren Quellen besitzt.
Der angedachte Großstromspeicher „Hambacher Loch“ bringt alle 4 Tage 0,27 TWh Strom innerhalb von 24 Stunden. Aber immer nur dann, wenn „überschüssiger“ Wind- und Sonnenstrom zum Speichern vorhanden ist. Der durchschnittliche Strombedarf liegt in Deutschland bei etwa 1,5 TWh/Tag.
Sie bekommen einen guten Eindruck vom Ausmaß einer solchen Anlage, wenn Sie sich dieses Skript anschauen: Hier klicken
Weitere Informationen zum Hambacher Loch: Hier klicken
Beachten Sie unbedingt diese 3 Grafiken zu Corona in Italien: Hier klicken
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Corona, der Tod und die gesinnungsethische Büchse des Zeitgeists
Speziell für die Leser meiner Kolumne auf achgut.com bereits heute der Essay, der auf mediagnose.de erst 4.4.2020 als Artikel zum Sonntagerscheint: Hier klicken