In Ordnung, man kann es für wenig angemessen und vielleicht ein bisschen schräg finden, wenn Jana aus Kassel einen Bezug zu Sophie Scholl herstellt. Ich finde es allerdings ok, wenn sie es denn so sieht. Schließlich hat Sophie Scholl auch Flugblätter hergestellt und verteilt, hat sich Sophie Scholl gegen einen totalitären Staat engagiert.
Die Bundesrepublik entwickelt sich im Namen einer diffusen Volksgesundheit Zug-um-Zug ebenfalls zu einem Staat, der immer weiter und immer tiefer in die Lebenswirklichkeit der Bürger eingreift und diese umfassend reguliert. Das ist eine Form des totalitären Staates. Besonders, weil die wissenschaftliche Grundlage für die dem Bürger zugemuteten Maßnahmen sehr, sehr dünn ist. Corona ist m. E. nur das Vehikel, um den Bürger mit Angst und Schrecken auf die gewünschte Linie des Gehorsams zu bringen. Die Diffamierung jedweder Kritik dagegen als „rechts“ (s.u) belegt das eindrucksvoll.
Zunächst aber meinte Außenminister Heiko Maas einen Tweet ablassen zu müssen, der Jana aus Kassel und ihre Worte in den Kontext Holocaust und Nationalsozialismus stellt.
Ich habe Herrn Dr. Maas eine E-Mail mit diesem Inhalt geschrieben:
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Am 25.11.2020 bringt Werner Kohlhoff einen Bericht für etliche Regionalbätter, auch die Aachener Nachrichten (AN), in welchem den Lesern, die das Video oben meistens nicht kennen, erklärt wird, weshalb Jana aus Kassel unbelehrbar sei.
Annetta Kahane mit beeindruckender Stasi-Vergangenheit von der fragwürdigen, m. E. linksextremen Antonio-Amadeo-Stifung und der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein erklären, dass das Verhalten von Jana, nein, das aller Querdenker antisemitisch sei. Was m. E. vollkommerner Unfug ist und nur deswegen – ebenso wie die Nazi-Keule – gebracht wird, weil vernünftige, stichhaltige Argumente gegen Menschen, die sich gegen die Corona-Bevormundung durch den Staat, die Medien, wie z. B. die AN, stellen, schlicht fehlen.
Mit der Veröffentlichung dieses Berichtes haben sich die AN wieder mal als staatskonformes, links-grün orientiertes Blättchen geoutet, welches kritiklos ´auf Linie` berichtet.
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Selbstverständlich muss der Infektionsschutzfunk Dlf am 25.11.2020 entsprechend berichten:
Mit Deutschlands Handel, mit Deutschland geht` s bachab
Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass der etablierte stationäre Einzelhandel die gleichen Umsätze mittels schnell gefrickelter Online-Plattformen generiert wie im „Normalverkauf“. Die Konkurrenz von Amazon & Co. ist praktisch uneinholbar. Zumindest nicht innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren. Wenn überhaupt. Es gibt m. E. nur eine Möglichkeit: Hier klickenMeine Meinung!
Hören Sie das kompetent-ehrliche Interview, das der Dlf mit Frau Prof. Schramm-Klein am 27.11.2020 im Journal vor Mitternacht führte und in den Informationen am Morgen des 28.11.2020 wiederholte:
Es gibt im Bundestag nur eine Opposition. Die AfD:
Alice Weidels (AfD) Rede direkt nach der Regierungserklärung der Kanzlerin. Diese und alle anderen Reden, Dokumente usw: Hier klicken
Alice Weidel legt die Finger in jede Corona-Wunde, die Deutschland von Merkel & ihren Paladinen beigebracht wurde/wird!
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Zusammenfassung der Maßnahmen NEU, Dlf, 26.11.2020, Informationen am Morgen, 6:12 Uhr:
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Wer glaubt die neue Grippewelle – normale Grippe fällt dieses Jahr aus! – verursacht durch Coronaviren besiegen zu können, der glaubt auch an den Weihnachtsmann, der dann als dritter und mehr Hausstand zu den Leuten kommen darf. Vom 21.12.2020 bis exkl. Silvester soll „normal“ bis zu 10 Personen plus Kinder unter 14 Weihnachten gefeiert werden dürfen.
Die Maßnahmen sind kompletter Unfug.
Die Menschen sterben auch so, und zwar in viel größerem Umfang – 2.500 pro Tag im Durchschnitt – als durch Corona. Corona-Tote sind im Durchschnitt enthalten. Höchststand bisher 429 Tote an einem Tag.
Die allermeisten der am 25.11.2020 positiv getesteten, noch nicht genesenen Personen (301.453) sind symptomfrei oder allenfalls mild – Erkältungssymptome – erkrankt. In ganz Deutschland liegen aktuell (Stand 25.11.2020)
3.711 Menschen wegen Corona auf Intensivstationen.
18.260 Menschen sind es, die wegen anderer sehr oft auch Atemwegserkrankungen auf ´Intensiv` liegen.
Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich auf Corona-Auflagen bis zum 20. Dezember geeinigt – sowie Sonderregelungen für Weihnachten und Silvester. Das sind die Ergebnisse der Beratungen von Bund und Ländern:
Kontaktregelungen und Teil-Lockdown
Der derzeitige Teil-Lockdown soll nach dem Plan der Länder zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Die sogenannten Novemberhilfen für Unternehmen sollen auf den Dezember ausgeweitet werden. Über das weitere Vorgehen wollen sich Bund und Länder bis zum 15. Dezember abstimmen. Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden.
Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember verschärft. Demnach sollen sich maximal fünf statt bisher zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben.
Sonderregeln für Weihnachten und Silvester
Für die Zeit vom 23. Dezember bis zum 1. Januar werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Treffen eines Haushaltes mit Menschen aus mehreren anderen Haushalten bis maximal zehn Personen sollen in dieser Zeit möglich sein – Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht gezählt.
Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar weitgehend geschlossen werden könnten. Zudem wird die Bevölkerung in der Vorweihnachtszeit aufgerufen, Weihnachtseinkäufe auch unter der Woche zu erledigen.
Kein generelles Feuerwerksverbot
Zum Jahreswechsel wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Das Silvesterfeuerwerk wird auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt. So sollen größere Gruppenbildungen verhindert werden. Die örtlichen Behörden sollen die Plätze und Straßen bestimmen, für die die Regelung gelten soll.
Schulen und Universitäten
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gilt künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht. Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt AntigenSchnelltests eingesetzt werden.
Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Ausgenommen sind Labortätigkeiten, Praktika, praktische und künstlerische Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein.
Zudem sollen Masken in geschlossen Räumen mit Kundenverkehr Pflicht sein. Am Arbeitsplatz soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser soll nur am eigenen Arbeitsplatz abgenommen werden, wenn ein Abstand von mindestens anderthalb Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
Einzelhandel
Bund und Länder wollen schärfere Auflagen für den Einzelhandel. In den Geschäften soll sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.
Generell gilt, dass sich in einer Einrichtung:
a) mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm insgesamt höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche,
b) mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befindet.
Quarantäneregelung
Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird einheitlich auf zehn Tagen festgelegt. Mit den nun in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests sei eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich, heißt es.
Aktuell veröffentlicht: Die Verlängerung & Verschärfung der Maßnahmen = Freiheitsberaubung und weitere Grundrechtseinschränkungen plus Gängelung mit Maskenpflicht.
… leiden Menschen in aller Welt unter dem Tragen von Masken, mit denen sie sich und andere vor der Verbreitung von SARS-CoV-X schüzen sollen. (Wir sprechen von SARS-CoV-X, da das Virus, welches nun weltweit endemisch ist, in den vielen Generationszyklen, die es durchlaufen hat, stark mutiert ist, so dass vom ursprünglich charakterisierten SARS-CoV-2 in genetischer Hinsicht nicht mehr die Rede sein kann.) Ich beschäftige mich deswegen mit der Fragen, ob Masken die Ausbreitung des Virus unterbinden.
Bevor wir sie beantworten, muss zunächst einmal festgestellt werden, dass die Gefährlichkeit des Virus keinerlei Präventivmaßnahmen rechtfertigt. Denn mit einer Letalität von 1,5 bis 2 Promille (bei den unter 70-Jährigen nur etwa 3:10.000) und einem Durchschnittsalter der Verstorbenen von 80 Jahren oder darüber ist COVID eine natürliche Todesursache, man stirbt daran in der Regel aus Altersschwäche. SARS-CoV-X ist weniger gefährlich als Influenza, aber etwa so gefährlich wie andere Erreger grippaler Infekte – doch mit beiden Erregerklassen lebt die Menschheit seit jeher ohne “AHA” (Abstand – Hygiene – Masken), sondern mit zivilisatorisch gut erprobten sozialen Normen für das Verhalten bei Erkältungen und Grippe.
Evidenz für nicht-letale Dauerschäden durch das Virus, wie wir sie etwa von Mumps (Enzephalitis mit dauerhaften Lähmungen, dauerhafter Taubheit oder Unfruchtbarkeit) kennen, sind nicht bekannt. Berichte von Einzelfällen mit angeblichen neurologischen Dauerschäden sind ätiologisch umstritten und epidemiologisch irrelevant. Besondere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sind also unnötig und medizinisch sinnlos, da man endemische Erreger nicht eindämmen kann: Sie persistieren einfach in der Population wie alle viralen Erreger grippaler Infekte.
Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht?
Warum leiden die Menschen unter den Masken? Erstens führen die Masken bei längerem Tragen zu einer milden Hyperkapnie, einem leicht erhöhten Kohlendioxidgehalt im Blut, was eine respiratorischen Azidose (Übersäuerung des Blutes) zur Folge hat. Jüngere Maskenträger gleichen das über die Nierenleistung aus, die Nieren scheiden die überschüssigen Protonen aus – sie bekommen allenfalls Kopfschmerzen, was viele, die die Masken länger tragen müssen, bestätigen können. Ältere Patienten oder Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion können jedoch ernstere Folgen erleiden, beispielsweise einer Erhöhung der Schlaganfallwahrscheinlichkeit. Ob dies epidemiologisch relevant ist, wurde allerdings noch nicht untersucht. Zweitens schränken die Masken die Lebensqualität ein, weil die Kommunikation mit anderen Menschen dadurch deutlich eingeschränkt wird.
Helfen die Masken nun oder helfen sie nicht? Aus biophysikalischer Sicht sind die Masken sinnlos. Sie werden in der medizinischen Praxis zur Prophylaxe einer bakteriellen Infektion von Eingriffsgebieten (etwa eines OP-Situs oder einer Kathetereinführungsstelle) genutzt. Gegen Viren verwendet man im Ernstfall, etwa beim Umgang mit Ebola, Atemschutzgerät (bei dem man aus der Flasche atmet). Der Grund dafür ist, dass die in den Masken verwobenen Stoff- oder Papiermolekülkettengitter deutlich gröber sind als die Viruspartikel, die nur etwa 100 Nanometer groß sind. Partikel, die in Aerosolen gelöst sind, fliegen beim Sprechen, Singen, Lachen, Niesen oder Husten einfach durch die Masken hindurch, und zwar auch durch die FFP2-Masken.
Tröpfchen mit Viruspartikeln könnten die Masken theoretisch bremsen. Darauf weist eine bekannte, bereits im Februar/März durchgeführte Studie hin. Doch diese Studie, die für Aerosole keine Wirkung der Maske, bei Tröpfchen eine geringe Wirkung zeigte, hatte viel zu wenig Patienten, um aussagekräftig zu sein. Sie war, wie man in der Statistik sagt, “unterpowert”, das bedeutet, es gab viel zu wenig Studienteilnehmer, um die Verwerfung der Hypothese zu bestätigen. Dieses Phänomen (und einige andere, insbesondere Studiendesignverzerrungen (Bias)) führen dazu, dass die Mehrheit aller in medizinischen Bereich publizierten Studienergebnisse unwahr sind, wie John Ioannidis in einer berühmten Abhandlung gezeigt hat.
Die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie
Nun gibt es eine neue Studie aus Dänemark, bei der die Fallzahlen für die Prüfung der Hypothese der Wirksamkeit der Masken ausreichend sind. Von April bis Juni 2020 wurden 6.000 Studienteilnehmer zwei Gruppen (mit Maske: 3.030, ohne Maske: 2.994 Teilnehmer) zugewiesen. Dies ist meines Wissens nach die bisher größte und am bestem durchgeführte Studie zu dem Thema, wahrscheinlich die erste wirklich aussagekräftige. 4.862 Teilnehmer nahmen bis zum Ende der Studie daran teil, das Studiendesign war einwandfrei, die Durchführung und Auswertung makellos. Es wurden bei den Maskenträgern 42 SARS-CoV-2 positive und bei den Maskenlosen 53 positive gefunden (der Nachweis erfolgte über den Antikörper- oder den PCR-Test). Der statistische Test der Daten ergab keinerlei Wirkung der Maske auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus – der P-Wert zur Ablehnung der Nullhypothese keines Unterschiedes zwischen den Gruppen mit dem verwendeten statistischen Test lag mit P = 0,33 dafür viel zu hoch.
Man merkt den Autoren der Publikation die Enttäuschung über das Ergebnis an, denn obwohl sie zugeben, dass es keinen statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen gab, versuchen sie einen herbeizudiskutieren (“Although the difference observed was not statistically significant, the 95% CIs are compatible with a 46% reduction to a 23% increase in infection.”).
Das Ergebnis ist sehr wichtig, da es anhand einer großen, sehr gut gemachten Studie zeigt, dass die Masken keinerlei präventive Wirkung auf die Ausbreitung des Virus haben.
Biophysikalisch war vom Anfang des Hypes um SARS-CoV-2 an klar, dass Masken keine präventive Wirkung haben. Anderslautende Hinweise aus dem Nature-Medicine-Paper oder ideologisch gefärbten Mitteilungen waren viel zu schlecht belegt und schlicht und ergreifend falsch. Nun ist erwiesen, dass die Masken keine Wirkung haben. Man könnte einwenden, dass die Reproduktion des Virus in der untersuchten Population in den Monaten der Untersuchung (April bis Juni) schwächer war als im Winter, und das ist sicher richtig. Doch wenn die Masken eine physikalische Wirkung auf die Virusverbreitung hätten, müsste diese gerade bei geringerer Viruslast besonders gut beobachtbar sein. Denn wie soll ein Instrument unter Last funktionieren, das schon bei wenig Last keine Wirkung hat? Im Winter ist nicht nur mehr virushaltiges Aerosol in der Luft, sondern sind auch deutlich mehr Flächen mit dem Virus kontaminiert; die Masken wirken dann keinesfalls besser als im April bis Juni.
Die einzig richtige Schlussfolgerung lautet also: Abschaffung der Maskenpflicht zum Wohle der Bevölkerung. Wer das als Politiker jetzt nicht umsetzt, hat anderes im Sinn als Gesundheitsfürsorge.
Nachtrag
23.11.2020, 16 Uhr
Da einige kompetente Leser zur Darstellung der dänischen Maskenstudie Einwände vorgetragen haben, möchte ich hier noch einiges klarstellen.
Erster Einwand
Der Haupteinwand der Kommentare besteht daran, dass die Studie nicht gezeigt habe, dass Masken nicht die Ausbreitung des Virus verhindern, sondern lediglich, dass ihre Träger nicht weniger vor einer Infektion geschützt wurden als die Vergleichsgruppe ohne Maske. Dies sei aber schon bekannt gewesen.
Dazu ist folgendes zu sagen:
Eine klinische Studie kann immer nur zeigen, ob die Intervention, die untersucht wird, einen Effekt auf die Probanden der Studie hat. Wirkungen medizinischer Maßnahmen auf Gesamtpopulationen können nur in seltenen Fällen gemessen werden (beispielsweise die Ausrottung der Pocken durch Impfung oder die Zurückdrängung der Pest in ihr zoologisches Reservoir durch Prophylaxe und die Entdeckung des Penicillins), und werden auch nie auf diese Weise evaluiert, sondern immer nur in (idealerweise) prospektiven, doppelt verblindeten Studien mit Intervention gegen Placebo oder ersatzweise mit schwächeren Studiendesigns, wie etwa Cross-Over-Designs oder retrospektiven Studien. In diesem Fall war eine Verblindung (Arzt und Patient wissen nicht, welchem Interventionsarm sie zugehören) nicht möglich, da die Intervention (Tragen der Maske) offensichtlich ist, ansonsten war das Studiendesign optimal.
Ein Studiendesign, das eine Wirkung des Tragens der Maske auf die Gesamtbevölkerung nachweist, ist nicht durchführbar. Dafür müsste man ein ganzes Land geographisch halbieren, die künstliche Grenze für die Studiendauer vollkommen dicht halten und dann die beiden Landeshälften mit und ohne Masken vergleichen. Allerdings hätte man dann noch das Problem von unkontrollierbaren Ko-Variablen, wie beispielsweise klimatischen Unterschieden in den Landeshälften.
Doch ist es gar nicht notwendig, so eine undurchführbare Studie durchzuführen. Denn wie soll ein Instrument, das seinen Träger nicht schützt, also bei der Einatmung Viren aus Aerosolen in die Atemwege hineinlässt, vor Ansteckung schützen? Wenn die Viren durch die Maske hineinkommen, kommen sie auch hinaus. Im Übrigen ist die Studie nicht erforderlich, weil es biophysikalisch klar ist, dass auch sog. N95 oder FFP2 das Virus nicht aufhalten können. Denn in der virologischen Forschung mit humanpathogenen Viren werden solche Masken nicht eingesetzt, sondern eine Glovebox oder wirksames Atemschutzgerät mit Vermeidung der natürlichen Atemluft. Masken in der Medizin dienen der Verhinderung der Kontamination von Eingriffsstellen mit Bakterien oder Pilzen.
Des weiteren war eben nicht schon bekannt, ob die Maske schützt, sondern es war der Sinn der Studie, dies nachzuweisen. Dieser Nachweis ist nicht gelungen, und da die Viren beim Ein- und Ausatmen gleich groß sind, folgt biophysikalisch, dass sie auch andere nicht schützen.
Noch ein Einwand
Ein weitere wichtiger Einwand war, die Studie sei von den großen Journals abgelehnt worden und nur in einem marginalen Fachblatt erschienen, was an der Qualität der Studie läge. Die erste Aussage ist richtig, die zweite falsch. Die großen Journals werden die Studie wahrscheinlich abgelehnt haben, weil ihr Ergebnis negativ ist. Dies ist ein wichtiges Problem in der medizinischen Forschung: Negativergebnisse werden viel seltener publiziert als Positivergebnisse. Diese Repression von Negativergebnissen ist auch ein wichtiger Grund, warum so viele Resultate in der Medizin von Dritten nicht nachvollziehnar sind – sie sind falsch-positiv (siehe dazu auch hier). Es ist daher verdienstvoll, dass Annals of Internal Medicine die Studie veröffentlicht hat. Dagegen spricht auch nichts, denn die Studie wurde einwandfrei entworfen, durchgeführt und ausgewertet. Vielleicht erfolgte die Ablehnung auch, weil das Ergebnis politisch unerwünscht ist. Das ist nicht zu hoffen, aber leider nicht unmöglich, denn die Fachjournals leben alle vom Staat (da ihre wichtigsten Mitarbeiter, die Autoren und Reviewer, nicht von ihnen, sondern den Universitäten bezahlt werden).
Insgesamt muss ich noch einmal betonen, dass die Maskenpflicht unabhängig von ihrer Wirksamkeit schon allein deswegen nicht benötigt wird, weil SARS-Cov-X epidemiologisch unbedeutend ist. Es ist ein ganz normaler Erreger grippaler Infekte, der weniger gefährlich ist als beispielsweise Influenza in der Saison 2017/18.
Wenn Masken die Verbreitung verhindern würden – wie dies beispielsweise bei der Lugenpest oder der Tuberkulose der Fall ist – wäre ich der erste, der sich für Masken ausspräche, genau wie ich mich impfen lassen würde, wenn es einen wirksamen und sicheren Impfstoff gäbe. Doch beides ist nicht der Fall, und wir brauchen es auch nicht, denn das Virus ist wie alle anderen Erreger viraler Infekte in den allermeisten Todesfällen schlicht und ergreifend eine natürliche Todesursache.
Dr. Jochen Ziegler ist Arzt und Biochemiker. Er arbeitet als Berater für private Anbieter des Gesundheitssystems und lebt mit seiner Familie in Hamburg.
Es war absehbar, dass die Bundeskanzlerin für ihre unbotmäßige Intervention irgendwann die Quittung erhält. Denn über den Infektionsschutz bestimmen die Länder in eigener Verantwortung. Die Runde der Regierungschefs, die Angela Merkel ins Leben gerufen hatte und für die es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, ist damit an ihr Ende gekommen. Das Kanzleramt hat mit seiner jüngsten unlogischen und sinnwidrigen Vorlage den Bogen überspannt. Es wird Zeit, dass die Parlamente in Bund und Ländern das Heft in die Hand nehmen. Quelle: Hier klicken
Das beschreibt das desaströse Durchregieren der Kanzlerin mit ihrem Anhängsel Helge Braun sehr schön. Frau Merkel hat schon 1991 im Interview von sich gegeben, das „basisdemokratische Dinge“ nicht so ihre Zustimmung finden, sondern sie mehr für das „Autoritäre“ ist: Hier klicken
Wenn wir die bisherige Coronakrise Revue passieren lassen, wird das durch den Aktionismus von Frau Merkel eindrucksvoll bestätigt. Vermutlich ist sie nach wie vor vom autoritären Stil, mit dem sie in Ihrer Anfangszeit in der DDR als Funktionärin groß geworden ist, überzeugt. Das hat sie nachhaltig in dieser Zeit nachgewiesen. Bei allen Treffen des erlauchten MPK-Kreises wurde vorher im Kanzleramt entschieden, was zu geschehen hat. Vor den Treffen wurde das Geplante der Bevölkerung über die Medien kommuniziert und die MP nahmen das zähneknirschend hin. Sie hatten so gut wie keinen Einfluss auf das Geschehen, obwohl ihnen das rechtmäßig zusteht. Letztlich durften sie entscheiden ob die zukünftigen Aktionen „lila“ oder „gelb“ sind.
„Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“. Die Politik steht vor einem Scherbenhaufen. Es ist kein Weg in Sicht, wohin die Reise geht. Erst verschärft sie die Situation in der bekannten Art und Weise mit der üblichen Angst-und Panikmache, nach dem Motto: ´Wenn ihr nicht tut was wir sagen, erlebt ihr den Winter ohne Erkrankung nicht!`
FÜR WIE BLÖD HALTEN POLITIK & MEDIEN DIE BEVÖLKERUNG!
Längst gehen viele Menschen ihren eigenen Weg. Sie lassen sich nicht mehr jeden „Furz“ vorschreiben. Ausnahme bleiben die absolut Überängstlichen, die mit dem Mundschutz schlafen gehen.
Viele Leute nehmen sich richtigerweise die Sozialkontakte, die sie benötigen um diesen Lockdown hinter sich zu bringen. So allmächtig ist die neue Infektionsschutzüberwachung noch nicht, dass ihr alle Regelverstöße zugetragen werden. Viele nehmen die angedrohten Sanktionen in Kauf, mit dem Wissen, dass vor Gericht entschieden wird, ob die Anordnungen, welche fast immer Grundrechte verletzen, überhaupt zulässig sind. Die Flut der Klagen gegen Maßnahmen sind von den Gerichten kaum zu bewältigen.
Wenn Politik nun glaubt, dass die vollzogene Änderung am Infektionsschutzgesetz viel an der Situation ändern wird, wird sie sich eines Besseren belehren lassen müssen. Juristen zeigen auf, dass gerade die Grundrechtseingriffe nicht sauber formuliert, sondern schwammig sind. Auch fehlte im Entwurf jeder Zeitrahmen der Beschränkungen. Die Änderungen, die am Wochenende noch im Zusammenwirken der GROKO vorgenommen wurden, retten dieses Werk nicht. Handwerklich schlecht und übertrieben in der Beschreibung der Gewaltausübung der Behörden wird dieses Werk kaum die Wirkung zeigen, die sie sich inständig erhoffen.
VOR GERICHTEN GEHT WEITER!!!
FAZIT
Schlechter Stil, tölpelhaftes Verhalten, die Bevölkerung übergehend und mannigfaltiges Sanktionieren sind die herausragenden Merkmale des sogenannten Infektionsschutzes. Politik und Medien haben schlicht vergessen, dass wir (noch) in einem demokratischen Staat leben. Auch Notlagen sind nicht dazu geeignet und geschaffen, der Bevölkerung ihre Grundrechte zu entziehen, das haben die Gerichte in vielen Urteilen deutlich gemacht. Behördliche Anordnungen sind immer in Bezug zur Verhältnismäßigkeit zu setzen. Die Grundrechte werden eben nicht durch Behördenanordnungen ausgesetzt. Daran wird auch die Neufassung des § 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts ändern. Solange die Judikative unabhängig bleibt, können wir uns über die Gerichtsbarkeit wehren!
Im Fokus äußert Wolfgang Kubicki: Es war absehbar, dass die Bundeskanzlerin für ihre unbotmäßige Intervention irgendwann die Quittung erhält. Denn über den Infektionsschutz bestimmen die Länder in eigener Verantwortung. Die Runde der Regierungschefs, die Angela Merkel ins Leben gerufen hatte und für die es keine verfassungsrechtliche Grundlage gibt, ist damit an ihr Ende gekommen. Das Kanzleramt hat mit seiner jüngsten unlogischen und sinnwidrigen Vorlage den Bogen überspannt. Es wird Zeit, dass die Parlamente in Bund und Ländern das Heft in die Hand nehmen.
Diese Aussage von Wolfgang Kubicki beschreibt das „desaströse Durchregieren“ der Kanzlerin mit ihrem Anhängsel Helge Braun. Wie wir ja alle wissen, hat Frau Merkel schon 1991 im Interview von sich gegeben, das „basisdemokratische Dinge“ nicht so ihre Zustimmung finden, sondern sie mehr für das „Autoritäre“ ist. Wenn wir die Coronakrise Revue passieren lassen, wird das durch den Aktionismus von Frau Merkel massivst bestätigt. Vermutlich ist sie nach wie vor von dem autoritären Stil, mit dem sie in Ihrer Anfangszeit als Funktionärin groß geworden ist, überzeugt. Das hat sie ja auch nachhaltig in dieser Zeit nachgewiesen. Bei allen Treffen dieses erlauchten Kreises wurde vorher im Kanzleramt entschieden was zu geschehen hat. Kurz vor dem Treffen wurde das der Bevölkerung über die Medien kommunuziert und die MP´s nahmen das zähneknirschend hin. Sie hatten so gut wie keinen Einfluß auf das Geschehen, obwohl ihnen das rechtmäßig zusteht. Letztlich durften sie entscheiden ob die zukünftigen Aktionen „lila“ oder „gelb“ sind.
Eine alte Lebensweisheit sagt, „ein Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht“. Sie stehen nun vor ihrem Scherbenhaufen, und es ist kein „Weg in Sicht, wohin die Reise geht“! Erst verschärfen sie die Situation in der bekannten Art und Weise mit der üblichen Angst-und Panikmache, nach dem Motto: Wenn ihr nicht tut was wir sagen, überlebt ihr den Winter nicht!
FÜR WIE BLÖD HALTEN SIE DIE BEVÖLKERUNG!
Längst geht die Bevölkerung ihren eigenen Weg. Sie lassen sich nicht mehr jeden „Furz“ vorschreiben, bis auf die absolut Überängstlichen, die mit dem Mundschutz auch noch schlafen gehn. Sie nehmen sich richtigerweise die Sozialkontakte, die sie benötigen um diesen Lockdown hinter sich zu bringen. So allmächtig ist die neue „SA“ noch nicht, dass ihr alle Regelverstöße zugetragen werden. Sie nehmen die angedrohten Sanktionen in Kauf, mit dem Wissen, dass vor Gericht entschieden wird, ob diese Anordnungen, die immer Grundrechte verletzen, überhaupt zulässig sind. Die Flut der Klagen gegen die Anordnungen sind jetzt schon von den Gerichten kaum zu händeln.
Wenn sie nun glauben, dass die heutige (18.11.2020) Änderung am Infektionsschutzgesetz viel an der Situation ändern wird, werden sie sich eines Besseren belehren lassen müssen. Juristen zeigen schon jetzt auf, dass gerade die Grundrechtseingriffe nicht sauber formuliert, sondern schwammig sind. Auch fehlt jeder Bezug zum Zeitraum der Beschränkungen. Die Änderungen, die sie am Wochenende noch im Zusammenwirken der GROKO vorgenommen haben, rettet dieses Werk nicht. Handwerklich schlecht und übertrieben in der Beschreibung der Gewaltausübung der Behörden wird dieses Werk kaum die Wirkung zeigen, die sie sich inständig erhoffen.
DAS GEMETZEL VOR DEN GERICHTEN GEHT WEITER!!!
FAZIT
Schlechter Stil, tölpelhaftes Verhalten, die Bevölkerung übergehend und mannigfaltiges Sanktionieren sind die herausragenden Merkmale dieser Verantwortlichen. Sie haben schlicht vergessen, dass wir (noch) in einem demokratischen Staat leben. Auch Notlagen sind nicht dazu geeignet und geschaffen, der Bevölkerung ihre Grundrechte zu entziehen, dass haben die Gerichte in vielen Urteilen deutlich gemacht. Behördliche Anordnungen sind immer in Bezug zur Verhältnismäßigkeit zu setzen. Die Grundrechte werden eben nicht durch Behördenanordnungen ausgesetzt. Daran wird auch die Neufassung des § 28 a des Infektionsschutzgesetzes nichts ändern. Solange die Judikative unabhängig bleibt, können wir uns über die Gerichtsbarkeit wehren!
1. Dunkelziffer deutlich größer als bekannte Melderate: Einfache zeigen, dass die „Dunkelziffer“ der Infektion in der nicht-getesteten Population um ein vielfaches über der Zahl der bekannten, neu gemeldeten Infektionen (Melderate) liegt. Legt man die Prävalenz von 1% aus der Gesamterfassung der Bevölkerung der Slowakei zugrunde, erhält man für Deutschland gegenüber 130.000 bekannten Meldungen in einer Woche weitere 815.000 Infektionen in der nicht-getesteten Bevölkerung. Den Richt- und Grenzwerten, die lediglich auf den Meldungen der Infektionen nach Testungen beruhen, kann in der Konsequenz damit keine tragende Bedeutung zugemessen werden, da sie nicht zuverlässig zu bestimmen sind. 2. Seroprävalenzstudien (Antikörper) zeigen Dunkelziffer zwischen Faktor 2 und 6:Die vorliegenden Seroprävalenzstudien sind sehr früh in der Epidemie, meist im unmittelbaren Zusammenhang mit der sog. 1. Welle, durchgeführt worden. Die kumulative Perspektive der Antikörperbestimmungen weist auf eine Dunkelziffer zwischen Faktor 2 und Faktor 6 im Vergleich zu den kumulativen Befunden aus der PCR-Diagnostik. Aus Madrid sind erste Daten veröffentlicht, die über 50% liegen und eine teilweise Bevölkerung bedeuten könnten. 3. Die derzeit verwendeten Grenzwerte ergeben ein falsches Bild und können nicht zu Zwecken der Steuerung und für politische Entscheidungen dienen: Kennzahlen und Grenzwerte, die zur Steuerung verwendet werden, müssen nach den Erkenntnissen moderner Organisationstheorie und Systemsteuerung reliabel (zuverlässig), valide, transparent entwickelt und verständlich sowie für die Betroffenen umsetzbar (erreichbar) sein. Bei den derzeitig verwendeten Grenzwerten, die auch in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes aufgenommen wurden (z.B. „35 Fälle/100.000 Einwohner“), fehlt in erster Linie die Zuverlässigkeit der Messung, da sie nicht von der Dunkelziffer abgrenzbar sind (s.o.). Nicht reliable Grenzwerte können jedoch auch nicht valide sein, d.h. sie können nicht sinnvoll angewendet werden, weil sie nicht das messen, was sie messen sollen. Weiterhin sind die Zielvorgaben („wir müssen wieder unter 50/100.000kommen“) unrealistisch und verletzen daher das zentrale Gebot der Erreichbarkeit. 4. Zwei neue Steuerungsinstrumente werden vorgeschlagen,die angesichts fehlender Kohorten-Studien auf die Melderate zwar nicht verzichten können, diesen fehleranfälligen Wert jedoch durch andere Parameter aussagekräftiger machen. Der neu entwickelte notification index NI beschreibt die Dynamik der Entwicklung auf nationaler oder regionaler Ebene. Er setzt die Melderate (M „x Fälle/100.000 Einwohner“) und die Rate positiver Testbefunde (T+) zur Testhäufigkeit (Tn) und zu einem einfachen Heterogenitätsmarker (H) in Bezug und erlaubt es, den Bias z.B. durch die Testverfügbarkeit oder durch das Auftreten eines einzelnen großen Clusters auszugleichen. Der zweite Index (Hospitalisierungs-Index HI) beschreibt die Belastung des Gesundheitssystems in einer Region und berechnet sich als Produkt von NI und der Hospitalisierungsrate. 5. Die wichtigsten Outcome-Parameter zeigen eine positive Entwicklung:Die Hospitalisierungsrate sinkt bzw. stabilisiert sich trotz steigenden Alters der Infizierten, die Beatmungsrate sinkt seit Beginn der Epidemie, und insbesondere nimmt die Mortalität ab, sowohl bei den Intensivpatienten als auch in den Kollektiven der Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen. Es ist sicherlich sinnvoll, im Rahmen einer Neuorientierung der Gesamtstrategie hin zu einem zugehenden Schutzkonzept auch positive Entwicklungen hervorzuheben. 6. Problematischer Befund zur Intensivkapazität:Es ist zu einem deutlichen Anstieg der Intensivpatienten mit CoViD-19 gekommen und somit auch zu einer Abnahme der freien Intensivkapazität. Allerdings ist parallel ein absoluter Abfall der Gesamtintensivkapazität in Deutschland zu beobachten, der einen großen Anteil an der Abnahme der freien Intensivbetten hat. Mit den zur Verfügung stehenden Daten ist dieser Effekt nicht erklärbar, eine Analyse auf politischer Ebene erscheint notwendig. 7. Kohorten-Studien sind weiterhin dringend geboten:Um die in allen bislang veröffentlichten Thesenpapieren beschriebenen Probleme durch die Stichprobenauswahl zu beheben, sind prospektive Kohorten-Studien notwendig und auch heute noch zu initiieren. Sie müssen zufällig ausgewählte Bevölkerungsstichproben umfassen, die regelmäßig (z.B. alle 14 Tage) auf das Neu-Auftreten einer Infektion mit SARS-CoV2/CoViD-19 untersucht werden (longitudinales Design, PCR u/o Antigenteste). Es ist wichtig festzuhalten, dass Querschnittsstudien zur Seroprävalenz (Antikörper) nicht als Kohorten-Studien gelten, da sie retrospektiv ausgerichtet sind (Nachweis überstandener Infektionen). Kohorten-Studien erlauben zentrale Aussagen zur Häufigkeitsentwicklung, zu den Infektionswegen, zur Symptomatik und zu den Risikogruppen. Weiterhin sind Kohorten-Studien unerlässlich, um Impfkampagnen zu planen und zu bewerten.
Zusammenfassung des Thesenpapiers
Ein Strategiewechsel ist unvermeidlich. Die gegenwärtig vorhandenen epidemiologischen Daten zur SARS-CoV-2/CoViD-19-Epidemie aus dem In- und Ausland sprechengegenwärtig nicht mehr für eine Welle, die „gebrochen“ werden kann, sondern eher für ein kontinuierliches Ansteigen der Zahlen. Eine leichte Abflachung bzw. ein vorübergehender Abfall der Zahlen mag beobachtet werde n, nur die Annahme, dass man während des Winters ein „Zurück“ auf Zahlen wie im August erreichen kann, entbehrt jeder Grundlage.
In dieser Situation bedeutet die alleinige Betonung von Kontaktverboten bei fortwährender Missachtung des Schutzauftrages für die verletzlichen Bevölkerungsgruppen nichts anderes als die Gefahr, die Bevölkerung sehenden Auges in eine „kalte Herdenimmunität“ zu führen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine weitgehende Durchseuchung der Bevölkerung so rasch eintritt, dass selbst eine Impfung nicht mehr zu einem Trendwechsel beitragen kann. Aus diesem Grund wiederholt und verstärkt die Autorengruppe ihren Appell, den Grundsatz jeder Prävention, nämlich die Ergänzung allgemeiner Maßnahmen durch Zielgruppen-spezifische Maßnahmen, stärker zu berücksichtigen. Es bedarf hierzu eines zivilgesellschaftlichen Aufbruchs, der den Schutzgedanken in den Mittelpunkt stellt, die gesellschaftliche Innovationskraft fördert und die Bürgerinnen und Bürger nicht zum Adressaten von Aufforderungen zur passiven Kontaktminimierung degradiert. Dieser Aufbruch muss von der politischen Führung des Landes ausgehen. Jede Führung, jede Maßnahme zur Kontrolle einer Epidemie und jede Präventionsmaßnahme bedarf jedoch verlässlicher Zahlen und Grenzwerte, die zur Information und Steuerung eingesetzt werden. Diese Thematik steht daher im Mittelpunkt des vorliegenden Thesenpapiers 6.1 und wird inhaltlich vertieft sowie um innovative Elemente ergänzt (z.B. notification index und Hospitalisierungs-Index). Gegenwärtig sind wir wegen des fortwährenden Fehlens von Kohorten-Studien leider nicht einmal in der Lage, verlässlich Angaben zur Häufigkeit des Neu-Auftretens der SARS-CoV-2/CoViD-19-Infektion (sog. Inzidenz) zu machen (auch wenn das Robert-Koch-Institut diese Bezeichnung verwendet, siehe Begriff der „7-Tage-Inzidenz“). Es werden stattdessen unsystematisch gewonnene, Anlass-bezogene Testprävalenzen (Melderaten) verwendet, die über eine Woche akkumuliert werden, aus unterschiedlichen Stichproben stammen und weder zur Gesamtpopulation noch zur Dunkelziffer eine verwertbare Aussage machen.
Zahlenwerte zur Steuerung sind unverzichtbar, dies soll nicht in Abrede gestellt werden. Allerdings wird zur Zeit so vorgegangen, dass die Testprävalenzen einfach auf die Gesamtbevölkerung oder Region umgerechnet werden, ohne über die Dunkelziffer in der nicht-getesteten Bevölkerung Rechenschaft abzulegen. Diese Vorgehensweise kann in keinem Fall zu verlässlichen quantitativen Maßen führen.
Das Thesenpapier 6.1 bedient sich nun mehrerer Methoden, um dieses Problem zu bewältigen. Zunächst erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bei einer Testpositivitätsrate von nunmehr 9% (in der getesteten Prävalenzstichprobe von 1,5 Mio. Personen pro Woche) in der großen Gruppe der nicht-getesteten Bevölkerung keine weiteren Fälle auftreten, wie es die derzeitig praktizierte, einfache Umrechnung der bekannten Fälle auf die Gesamtbevölkerung nahelegt. In einer gestuften Modellrechnung wird rasch klar, dass bereits bei niedrigen Annahmen über die Höhe der Dunkelziffer in der nicht-getesteten Bevölkerung (z.B. 0,5%) die Gesamtzahl der Infektionen weit über dem Wert der Testprävalenzen liegt. Erste Prävalenzuntersuchungen kompletter Bevölkerungen (z.B. Slowakei) zeigen aktive Infektionen in rund 1% der Bevölkerung; nach diesem Szenario stünden in Deutschland den derzeit in einer Woche gemeldeten 130.000 Fällen deutlich über 800.000 zusätzliche Infektionen aus der Gesamtbevölkerung gegenüber. Auch die mittlerweile vorliegenden Seroprävalenzuntersuchungen (Antikörper) weisen auf eine Dunkelziffer bis zu einem Faktor von 6, d.h. auf 1 Mio. Infizierte kommen bis zu 6 Mio. unerkannt Infizierte.
Dieser Befund hat für die Bewertung der derzeitig gängigen Grenzwerte wie „35 Fälle/100.000 Einwohner“ erhebliche Konsequenzen: man muss davon ausgehen, dass diese Grenzwerte, die jetzt ja auch Eingang in das Infektionsschutzgesetz gefunden haben, keinerlei messtechnische Zuverlässigkeit aufweisen, da sie die Dunkelziffer weitgehend ignorieren. Diese Aussage zieht wiederum weitere Konsequenzen nach sich, denn ein „Grundgesetz“ der Epidemiologie besagt, dass Messwerte mit einer mangelhaften Reliabilität auch nicht valide sein können, also nicht das messen, was sie messen sollen. Außerdem wissen wir aus der Risikoforschung, dass eine solche Unsicherheit eine denkbar schlechte Voraussetzung für Lernprozesse und Verhaltensänderung in einer modernen Gesellschaft darstellt. Mündige Bürgerinnen und Bürger sind sicher bereit, in einer Krise mitzuwirken, nur müssen die Daten zum Verlauf und zur Kontrolle des Erfolgs ihrer Anstrengungen auch wirklich verlässlich sein. Verstärkt wird der Eindruck einer fehlenden Strategie, wenn die Grenzwerte nicht transparent entwickelt werden und wenn – noch weitaus wichtiger – Grenzwerte gesetzt werden, die jenseits jeglicher Erreichbarkeit liegen (derzeit: „unter 50/100.000 kommen“). Aus epidemiologischer Sicht sind daher die gegenwärtig verwendeten Daten (einschließlich der neuerlichen Bestimmungen und Setzungen der Neufassung des IfSG vom 18.11.2020) fachlich fragwürdig („7-Tages-Inzidenz“) und können daher weder zur Begründung von weitgehenden Einschränkungen noch zur Bildung von Grenzwerten dienen, von denen eine Steuerungswirkung ausgehen soll.
Die Autorengruppe möchte nicht in Abrede stellen, dass die Information über Zahlen und Grenzwerte für die Initiierung von Lernprozessen und Verhaltensänderungen essentiell sind. In diesem Sinne wurde diese Kritik zu einem konstruktiven Vorschlag weiterentwickelt, der einige dieser Aspekte besser berücksichtigt und somit eine bessere Grundlage für politische Entscheidungen sowie Steuerungsprozesse darstellt. Es handelt sich um zwei Indices, die zum einen die Dynamik der Epidemie und zum Anderen die Belastung des Gesundheitssystems beschreiben:
Der hier entwickelte notification index NI beschreibt die Dynamik der Entwicklung auf nationaler oder regionaler Ebene. Der NI umfasst die Melderate (M „x Fälle/100.000 Einwohner“), die Rate positiver Testbefunde (T+ ), die auf die Bevölkerung bezogene Testhäufigkeit (Tn ) und einen einfachen Heterogenitätsmarker (H) als Maß für das Risiko einer Region vorgestellt: Dieser Index erlaubt es, den Bias z.B. durch die estverfügbarkeit oder durch das Auftreten eines einzelnen großen Clusters auszugleichen.
Der zweite, ebenfalls neu vorgestellte Hospitalisierungs-Index HI beschreibt die Belastung des Gesundheitssystems in einer Region und berechnet sich als Produkt von NI und der Hospitalisierungsrate: Beide Indices verwenden weiter die Melderate, was angesichts des Fehlens von Daten aus Kohorten-Studien kaum zu umgehen ist, sichern diesen Wert jedoch durch andere Parameter ab.
Im vorliegenden Thesenpapier 6.1 steht die juristische Würdigung der IfSG-Novelle vom 18.11.2020 nicht im Vordergrund. Zu dieser Thematik wird ein kommendes Thesenpapier Stellung nehmen, im Übrigen sei auf die zahlreichen (Einzel-)Stellungnahmen der Anhörung vom 12.11.2020 verwiesen. Evtl. wird die weitere Diskussion zeigen, dass man hier den Heterogenitätsfaktor H nicht berücksichtigen muss, s. Kap. 2.6.
In Kapitel 3 dieses Thesenpapiers werden die Daten zum Outcome der SARS-CoV2/CoViD-19-Infektion aktualisiert und erweitert. Die Hospitalisierungsrate sinkt bzw. stabilisiert sich trotz steigenden Alters der Infizierten, die Beatmungsrate sinkt seit Beginn der Epidemie, und insbesondere nimmt die Mortalität ab, sowohl bei den Intensivpatienten als auch in den Kollektiven der Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Betreuungseinrichtungen. Diese Beobachtungen verdienen Aufmerksamkeit: Risikokommunikation heißt auch, in glaubwürdiger Art und Weise (nicht als Lippenbekenntnis) positive Nachrichten hervorzuheben. Problematisch stellt sich allerdings die Situation auf den Intensivstationen dar: es ist zu einem deutlichen Anstieg der Intensivpatienten mit CoViD-19 gekommen und somit auch zu einer Abnahme der freien Intensivkapazität, allerdings ist parallel ein absoluter Abfall der Gesamtintensivkapazität in Deutschland aufgetreten, der einen großen Anteil an der Abnahme der freien Betten hat. Mit den zur Verfügung stehenden Daten ist dieses Effekt nicht erklärbar, hier sollte eine politische Analyse einsetzen.
Im Ausblick wird auf die kommenden Thesenpapiere 6.2 und 6.3 zu den Themen Prävention und Gesellschaftspolitik verwiesen und außerdem auf die Notwendigkeit eingegangen, sich aktiv mit der Teststrategie zu beschäftigen. Vor allem aber stehen weiterhin Kohorten-Studien ganz oben auf der Agenda: Um die in allen bislang veröffentlichten Thesenpapieren beschriebenen Probleme durch die Stichprobenauswahl zu beheben, sind prospektive Kohorten-Studien dringend geboten. Es ist ein großes Versäumnis, dass sie bisher nicht durchgeführt wurden, aber sie können (und sollten) auch heute noch initiiert werden. Sie müssen zufällig ausgewählte Bevölkerungsstichproben umfassen, die regelmäßig (z.B. alle 14 Tage) auf das NeuAuftreten einer Infektion mit SARS-CoV-2/CoViD-19 untersucht werden (longitudinales Design, PCR und Antigen-Testung). Es ist wichtig festzuhalten, dass Querschnittsstudien zur Seroprävalenz (Antikörper) nicht als Kohorten-Studien zu gelten haben, da sie retrospektiv ausgerichtet sind (Antikörper stellen das „immunologische Gedächtnis“ dar). Kohorten-Studien erlauben zentrale Aussagen zur Häufigkeitsentwicklung, zu den Infektionswegen, zur Symptomatik, zur Prognose und zu den Risikogruppen. Weiterhin sind Kohorten-Studien unerlässlich, um Impfkampagnen zu planen und zu bewerten.
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