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Abbildung 7
Das Vorzeigeland der E-Automobilität
Norwegen
Vor Kurzem wurde Norwegens E-PKW-Anteil von über 54% bei den Neuzulassungen 2020 breit kommuniziert (u.a. Tagesschau):
Leider fehlte zur besseren Einordnung die Gesamtzahl der Neuzulassungen von 141.412 PKWs in 2020. Norwegen hat gut 5,3 Millionen Einwohner und riesiege Energiereserven konventionell und regenerativ.
In 2020 erwartet man einen E-PKW-Anteil von rund 65% bei annähernd gleichen Neuzulassungen.
Anscheinend geht der Ausbau an Schnellladestationen nicht so schnell wie geplant voran – aktuell gibt es 3.284 und für 2025 schätzt man den Bedarf auf rund 10.000.
Damit scheint das Ziel in 2025, nur noch emissionsfrei PKW zuzulassen, zumindest gefährdet.
Nicht umsonst fordert der norwegische E-Autoverband:„Es müsse eine anhaltend starke Politik für Elektroautos betrieben und eine Ladeinfrastruktr aufgebaut werden, die mit dem Verkauf von Elektroautos Schritt hält“.
Alle diese Angaben und noch weitere Infos, z.B. Online-Auswertetool – damit kann man u.a. nach Marke oder Modell selektieren – findet man unter:
PS: Zum norwegischen Online-Auswertungstool: Das KBA bietet heute Excel-Tabellen zum Download an. Deutschland: Ein „Entwicklungsland in Sachen Digitalisierung“
Zum Beispiel daran, dass jemand eine kontroverse Diskussion nicht mehr zugelassen wird, sondern alle möglichen Probleme in mögliche Standpunkte „der Guten“ und unmögliche Standpunkte „der Bösen“ eingeteilt wird. Von vornherein teilen vielfach Studenten der Sozialwissenschaften ebenso wie Medienmacher jedwedes Problemfeld nur danach ein, wo sich die Aufrechten, die Guten, die mit der richtigen Haltung, und wo sich wo die Bösen, die nicht tolerablen Meinungen befinden.
Auf diese Weise lässt sich die eigene Moral, und damit die eigene Macht über den Stammtisch, am besten festigen.
Grautöne, breite Debatte, das stört. Es gibt nur ‚Hosiannah‘ und ‚Kreuziget Ihn‘!
Rationale Analyse betreiben nur noch sehr wenige. Das einzige, was für die Mainstream-Medien zählt, ist auszumachen, ist eine Idee, eine Haltung gut oder schlecht – und, wenn das Narrativ mal gefunden ist, dann bleibt man dabei. Alles andere wird ausgeblendet. So machen sie es fast mit jedem Thema.
Das ist ein Kennzeichen äusserst einfach gestrickter Menschen. Die können eben nur durch diktatorische Methoden, wie von Michael W. Alberts beschrieben, herrschen.
Der Zweifel, das Abwägen, ist das Ihre nichts. Gewissheit muss sein. Weil es die oft nicht gibt, definiert man sie eben. So wie Alexander der Große den Gordischen Knoten durchschlagen hat.
Man setzt sozial fest, was wahr zu sein hat. Man verleumdet missliebige Tatsachen oft ausgerechnet als „soziale Konstruktionen“. Das ist unfassbar dumm und unlogisch. Aber was klug und logisch ist, definieren eben die Simpel.
Orwells „1984“ ist von der Pandemie-Realität als Gipfel des oben Gesagten noch übertroffen worden.
Das Baltikum, Polen, Deutschland, Europa befürchtet allen Realitäten zum Trotz …
… einen Angriff Russlands.
Deshalb sind die USA mit Truppen vertreten, die Russland signalisieren, dass es vollkommen sinnlos sei, Europa anzugreifen. Auch der Versuch einer Annexion kleiner Grenzstaaten führe zu „richtigem“ Krieg. Das kostet die USA eine Menge Geld und Ressourcen.
Nicht zu Unrecht meint Trump, dass Deutschland, wenn die Pipeline fertig sei, Geld an den potentiellen Angreifer Russland für das Gas zahle. Ein potentieller Angreifer, der dieses Geld zur Aufrüstung, gegen die NATO nutzen kann.
Das findet Trump nicht in Ordnung. Wenn denn schon die 2% für die NATO nicht aufgebracht werden, sollte der ´Feind` nicht auch noch unterstützt werden. Stattdessen sollte das benötigte Gas von den USA gekauft werden. Den USA, die Europa, die Deutschland im Rahmen der NATO in erheblichem Umfang, mit erheblichem materiellen Umfang schützt.
Der Gedanke Trumps ist folgerichtig. Wer seine Souveränität nicht mit den entsprechenden Machtmitteln (Militär) unterfüttert und auf andere (USA) angewiesen ist, muss ein solches Ansinnen aushalten.
Selbstverständlich bin ich für den sofortigen Wiederaufbau …
… einer deutschen Verteidigungs-Armee. Zur Wiederherstellung einer – im Rahmen der NATO – eigenen Sicherheitspolitik, und damit zu Stärkung der Souveränität.
Dazu sind die aktuellen Hempel in Politik und Gesellschaft gleichwohl weder Willens, noch überhaupt fähig.
Selbstverständlich bin ich für den Abschluss …
… des weitgehend fertigen Piplinebaus und die Lieferung von Erdgas aus Russland. Deutschland, Europa braucht es dringend. Vor allem aber:
Staaten, die handeln, kämpfen nicht.
Die Niederlande liefern 25% des Erdgas´ , welches Deutschland benötigt. Diese Lieferungen fallen mit-und-mit bis 2030 weg. Deutschland braucht aber eher mehr (Energiewende), denn weniger Erdgas. Aus Russland, aber auch aus den USA:
Zusätzlich zum Gas aus Russland sollte Deutschland eine angemessene Menge Fracking-Gas aus Amerika kaufen, auch wenn dieses Gas teurer ist.
Im Rahmen vertrauensbildender Maßnahmen lohnt sich der Mehraufwand.
Vor allem aber sollte Deutschland mit der Mär aufräumen, Russland könne Polen, usw. angreifen, wolle Westeuropa erobern. Weshalb sollte es das tun? Putin brächte doch nur zunächst zwei, drei Millionen Menschen ohne Pass, ohne Waffen losschicken, die an der EU-Grenze „Asyl“ sagen. Zack, schon ist Russland in der EU, nein in Deutschland. Das wird Putin aber nicht machen.
Was soll der kluge Putin mit Deutschland? Allein Russland ist so riesig, dort gibt so viele Völker, so viele Religionen, da hat der gute Mann genug mit zu tun. Fähige Wissenschaftler sind zum Großteil aus Deutschland ausgewandert. Warum sich also einen weiteren Vielvölkerstaat, weitere Vielvölkerstaaten – Frankreich – ans Bein binden.
Nein, Russland ist keine Gefahr für Europa.
Es sei denn man quält das Land mit der unsäglichen Arroganz der Unfähigen:
Die Spitze des Eisbergs sind Merkel, von der Leyen und Macron, direkt darunter Maas, Altmaier und Kramp-Karrenbauer, die von Demokratie und dem Einhalten von Versprechen (Wer EU-Kommissionspräsident? Corona, Bundeswehr, Außenpolitik) so viel Ahnung haben, wie ein Huhn von der Lebendgebärung.
Aktuell führte der Dlf ein Interview mit Bernd Westphal, dem energiepolitischen Sprecher der SPD im Bundestag. Dieses Gespräch zeigt eindrucksvoll, dass sowohl Medien (Münchenhagen), als auch Politik (Westphal) den Sachverhalt nur oberflächlich bereden können/wollen. Dass dann noch die Causa Nawalny ins Gespräch kommt, ist ein Armutszeugnis.
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Das Interview des Dlf mit Bernd Westphal vom 21.1.2021
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Dass Nawalny überhaupt nach Russland, wo Putin ihn angeblich umbringen möchte, zurückkehrt, lässt am Verstand des in Deutschland gesund Gepflegten zweifeln. Und überhaupt. Wollte Putin den Mann tot sehen, hätte er ihn nicht nach Deutschland geschickt, sondern in Moskau behandeln und sterben lassen ===> Nein, Der Mann wäre direkt tot gewesen. Wenn Putin jemanden tot sehen will, dann stirbt der Mensch ohne viel Federlesen. Das ist nicht schön, das ist Realität in Staaten, die autokratisch geführt werden (müssen). Sonst zerbrechen sie. Lybien ist ein gutes Beispiel. Gadaffi wurde gepfählt: Das Chaos brach aus. Von Demokratie keine Spur. Das Land ist ohne irgendwelche staatliche Strukturen.
Ich finde das alles nicht gut.
Genauso wenig, wie ich den Abbau der Demokratie, des Rechtsstaats in Deutschland nicht gut finde. Deshalb werde ich analysieren, deokumentieren, ich werde mir die Finger wund schreiben. Damit die Hansel merken, dass es geistigen Widerstand gibt!
Es werden auch schon Stimmen laut, dass von Lockerungen dennoch keine Rede sein dürfe, um den „Erfolg“ nicht zu gefährden. Auch seien da ja noch die Mutationen.
Was sagen unsere Dummbatzen am 16.1.2021:Hier klicken
Was stottert der Virologe?Er vergleicht die Wahrscheinlichkeit einer Virusmutation mit der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Großen Erdbeben in Los Angeles. Mehr Hinken geht nimmer, Herr Experte: Hier klicken
Was sagt das Bundesamt für Statistik zu den Sterbezahlen:Hier klicken
… entstand aus dem natürlichen Bedürfnissen der Menschen nach Schutz vor Gewalt, bei ständiger Gefährdung von Leib und Leben sowie dem Eigentum, nach Salomo, eine Vorstellung von Grundrechten die dem Menschen von Natur aus eigen sind. Zur Zeit der Aufklärung begann dann der Prozeß, dessen Werdegang bis in unsere Zeit als Ziel, zu den Menschenrechten führt.
Die Idee der Menschenrechte aus der Antike flossen in in die englische Verfassung ein. Die amerikanischen Kolonien übernahmen die im englischen Recht begründeten „civil liberties“ und verkündeten sie anläßlich der Unabhängigkeitserklärung von 1776 programmatisch als „human rights“.
Die modernen Grundrechte wurden während der Französischen Revolution 1789 proklamiert, in „Déclaration des droits de l´homme et du citoyen„! Diese Menschenrechtserklärung ging in die französische Verfassung ein und beeinflußte Rechts-und Staatstheorien sowie die europäischen Grundrechtskodifikationen des 19. JH, die Grundrechte zumeist in der Form von Bürgerrechten garantierten. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet.
Die Bedeutung der Aufklärung für die Befreiung von geistiger und körperlicher Unterdrückung und damit für die Menschenrechte ist elementar. Geistige Mündigkeit und die Fähigkeit zu kritischem selbstständigem Denken sind die Mittel, um die Mechanismen von Macht und Gewalt zu durchschauen und ihnen zu begegnen.
Unser Grundgesetz wurde am 23.5.1949 verkündet. Die ersten 20 Artikel dieses Grundgesetzes befassen sich ausschließlich mit den individuellen Rechten der Bürger. Diese Rechte wurden aufgrund der gemachten Erfahrungen des 3. Reiches unumstößlich manifestiert. Diese Rechte sind nicht verhandelbar und unterliegen dem Schutz der Legislative. Eingriffe exekutiver Art unterliegen immer dem Parlamentsvorbehalt. Einschränkungen wie sie derzeit durch das IFSG vorgenommen werden, unterliegen zeitlicher Begrenzung und sind im Anschluß wieder auf den alten Stand zu bringen. Grundsätzlich gilt auch, dass trotz Einschränkung das einzelne Recht weiter Bestand hat. Ggf. muß gerichtlich geprüft werden, ob exekutivem Recht Vorrang eingeräumt werden kann.
Mit Beginn der so genannten Coronapandemie …
… wurde von der Regierung mehrfach das Infektionsschutzgesetz (IFSG) angepaßt und der Exekutive weitreichende Vollmachten erteilt, die die Grundrechte erheblich einschränken und am 18.11. zusätzlich die Exekutive ermächtigte, nach Gutdünken vorzugehen. Damit ist gleichzeitig die Legislative aus dem Rennen. Sie hat keinen Einfluß mehr auf das Pandemiegeschehen.
Seit diesem Zeitpunkt erleben wir eine nicht für möglich gehaltene Übergriffigkeit der Exekutive. Ohne Verfassungsgrundlage wurde eine Organschaft gegründet, bestehend aus der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentenkonferenz (Merkel plus MPK).
Diese Gruppierung wird ohne parlamentarische Kontrolle tätig und trifft ständig Entscheidungen, die das Pandemiegeschehen betreffen. In nie dagewesener Dreistigkeit werden die Grundrechte der Bevölkerung beschnitten bzw. ausgesetzt/abgeschafft. Die Grundlagen dieser Entscheidungen werden nicht offengelegt. Außer Allgemeinplätzen und vage Angaben über Gefährlichkeit, strittige Zahlen an Infektionen sowie Todesfällen gibt es keine justiziablen, schriftliche Dokumente, die der Justiz in Form von Klagen präsentiert werden können.
Dieses Schalten und Walten nach Belieben ist einer Demokratie unwürdig.
Wir erleben hier einen vollkommen unangemessenen Machtzuwachs der Regierung, die keiner Kontrolle unterliegt. Wir sind an dem Punkt angelangt, der die Gewaltenteilung aufhebt. Dieser Zustand kann erst dann wieder beendet werden, wenn laut Aussage der Regierung ein Impfstoff zur Verfügung steht. Mittlerweile werden Bevölkerungsteile geimpft und nun lautet die Devise: Erst wenn ca. 60-70 % der Bevölkerung durchgeimpft wurden, kann eine Lockerung der Maßnahmen bzw. die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ aufgehoben werden. Die neue Formel, von der WHO herausgegeben, lautet:
„Herdenimmunität = Durchimpfung“!
Diese gänzlich neue Sichtweise ist einer Impfindustrie geschuldet. Herdenimmunität bislang vollzog sich anhand der Durchseuchung der Bevölkerung durch den oder die jeweils vorhandenen Erreger. Nach dieser Wandlung der Sichtweise können wir uns auf ständige epidemische Notlagen einrichten, die dann konsequenterweise nur durch Durchimpfung aufgehoben werden kann.
Dieses Zukunftsbild ist ein Horrorszenario, welches nicht zustande kommen darf!
FAZIT
Mit Blick auf den Beginn dieser Betrachtung wurde versucht, die durch die Menschheit mühsam herbeigeführten Menschenrechte in ihrer geschichtlichen Entwicklung kurz zu beschreiben. Den unterschiedlichen Bevölkerungen weltweit wurden Ihre natürlichen Menschheitsrechte immer durch autoritäre Machtverhältnisse verwehrt. Der Kampf für Menschenrechte wird permanent weiter geführt und findet nie sein Ende, solange die Macht nicht beim Volk, sondern in Händen feudaler Systeme liegt. Wir in Deutschland/Europa sind wieder an einem Punkt angekommen, der Menschenrechte/Grundrechte in einer Weise beschädigt, die nicht hingenommen werden dürfen. Wir haben darauf zu achten, dass wir nicht Opfer eines gigantischen „Feudalkapitalismus“ werden.
UNSERE GRUNDRECHTE SIND WESENTLICHER BESTANDTEIL UNSERER IDENTITÄT !!!
Die muss erhalten bleiben.
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Alle Artikel der Kolumne von Manfred Thöne:Hier klicken
Nur, wenn der PCR-Test sachgerecht angewandt und ausgewertet wird…
… – das ist nicht durchgehend der Fall – meist „reicht“ das Ergebnis POSITIV – erst dann hat der Test eine gewisse Aussagekraft. Das gilt vor allem für symptomlose Getestete (Klinische Darstellung, klinische Beobachtungen):
WHO-Informationshinweis für IVD-Benutzer 2020/05
Nukleinsäuretesttechnologien (NAT), die die Polymerasekettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden
20. Januar 2021 Alarm für Medizinprodukte Genf
Lesezeit: 1 Minute (370 Wörter)
Produkttyp: Nukleinsäuretesttechnologien (NAT), die die Polymerasekettenreaktion (PCR) zum Nachweis von SARS-CoV-2 verwenden
Datum: 13. Januar 2021
WHO-Kennung: 2020/5, Version 2
Zielgruppe: Laborfachleute und Anwender von IVDs.
Zweck dieser Mitteilung: Klärung der zuvor von der WHO bereitgestellten Informationen. Diese Bekanntmachung ersetzt die WHO-Informationsmitteilung für Benutzer von In-Vitro-Diagnostik-Medizinprodukten (IVD), Benutzer 2020/05, Version 1, herausgegeben am 14. Dezember 2020.
Beschreibung des Problems: Die WHO fordert die Benutzer auf, die Gebrauchsanweisung (IFU) zu befolgen, wenn sie die Ergebnisse für Proben interpretieren, die mit der PCR-Methode getestet wurden.
Benutzer von IVDs müssen die Gebrauchsanweisung sorgfältig lesen und befolgen, um festzustellen, ob der Hersteller eine manuelle Anpassung der PCR-Positivitätsschwelle empfiehlt.
Leitlinien der WHO Diagnosetests für SARS-CoV-2 besagen, dass eine sorgfältige Interpretation schwacher positiver Ergebnisse erforderlich ist ( 1 ). Die zum Nachweis des Virus erforderliche Zyklusschwelle (Ct) ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Wenn die Testergebnisse nicht mit der klinischen Darstellung übereinstimmen, sollte eine neue Probe entnommen und mit derselben oder einer anderen NAT-Technologie erneut getestet werden.
Die WHO erinnert IVD-Benutzer daran, dass die Prävalenz von Krankheiten den prädiktiven Wert der Testergebnisse verändert. Mit abnehmender Prävalenz steigt das Risiko falsch positiver Ergebnisse ( 2 ). Dies bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz abnimmt, unabhängig von der behaupteten Spezifität.
Die meisten PCR-Tests sind als Diagnosehilfe angegeben. Daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenahme, dem Probentyp, den Testspezifikationen, den klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status von Kontakten und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.
Von IVD-Benutzern auszuführende Maßnahmen:
Bitte lesen Sie die IFU vollständig durch.
Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Vertreter, wenn Ihnen ein Aspekt der Gebrauchsanweisung unklar ist.
Überprüfen Sie die Gebrauchsanweisung für jede eingehende Sendung, um Änderungen an der Gebrauchsanweisung festzustellen.
Geben Sie den Ct-Wert im Bericht an den anfragenden Gesundheitsdienstleister weiter.
Kontaktperson für weitere Informationen:
Anita SANDS, Regulierung und Präqualifikation, Weltgesundheitsorganisation, E-Mail: rapidalert@who.int
Verweise:
1. Diagnosetest für SARS-CoV-2. Genf: Weltgesundheitsorganisation; 2020, WHO-Referenznummer WHO / 2019-nCoV / labor / 2020.6.
2. Altman DG, Bland JM. Diagnosetests 2: Vorhersagewerte. BMJ. 9. Juli 1994; 309 (6947): 102. doi: 10.1136 / bmj.309.6947.102.
Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen:
Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.
Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig
Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage
Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.
Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.
Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.
Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei
Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.
Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.
Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.