Beim Thema Geschlechtsänderung …
… lohnt sich der Blick nach Großbritannien. Einwände gegen das deutsche „Selbstbestimmungsgesetz“ sind nicht „rechtspopulistisch“. …
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Einschub MEDIAGNOSE
Sagt der Teilnehmer oben dieses?
„Ich bin auf dem Weg zu einem Kindergarten und erzähle den Kleinen die Geschichte von BigClit und Vicky Yoyage in Deutschland.„
Man weiß es nicht!
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… Nationen, die schon vor uns Deutschen mit der sogenannten Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen experimentiert haben, lernten zweierlei: Die gesetzliche Aufweichung der Kategorien Mann und Frau wühlt Gesellschaften emotional auf und hat weitreichende praktische Folgen.
Diese Lehren spiegeln sich im „Selbstbestimmungsgesetz“, das gerade in Berlin beraten wird, nicht wider. Es geht über den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts hinaus und baut die Hürden für die Änderung des Geschlechtseintrags nicht nur ab, sondern hebt sie auf. Künftig soll jeder Erwachsene – Minderjährige mit elterlicher Zustimmung – Geschlecht und Vornamen jederzeit umschreiben lassen können. Ärztliche oder gerichtliche Gutachten sind nicht mehr nötig.
Was „progressive“ Kreise schon jetzt als überfällige Antidiskriminierungsmaßnahme feiern, wird bei einer großen Zahl von Bürgern auf Irritation stoßen. Viele wollen helfen, Transpersonen das Leben zu vereinfachen, finden das Gesetz aber, wie CDU und CSU, „extrem und pauschal“.
Berlin muss sich auch darauf einstellen, dass ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung befremdet fragen wird: Wollen die uns jetzt auch noch weismachen, dass es keinen Unterschied mehr zwischen Mann und Frau gibt? Um diesen Leuten nicht einen weiteren Grund zu liefern, die AfD zu wählen, wäre die Regierung gut beraten, das Gesetz geduldig zu begründen, auf Einwände einzugehen – und es zu entschärfen, wenn nicht, zumindest in dieser Form, zu begraben.
So machte es jedenfalls die britische Regierung, die sich in Fachberatungen überzeugen ließ, die von ihr selbst eingebrachte Reform des „Gender Recognition Act“ besser ruhen zu lassen. Anders verhielt sich die schottische Regierung und büßte dafür bitter.
Nachdem in Glasgow ein verurteilter Vergewaltiger durch einen noch im Gerichtssaal verkündeten Geschlechtswechsel ins Frauengefängnis eingewiesen wurde, fiel auch liberalen Bürgern auf, dass da was falsch lief. Die damalige Ministerpräsidentin Nicola Sturgeon ließ die selbstidentifizierte Frau zwar in den Männertrakt verlegen, stellte damit aber ihr eigenes Gesetz infrage, was ihr politisches Ende beschleunigte.
Vorschnelle Hilfe bei der Geschlechtsumwandlung
Scheinbar beruhigend hebt die Bundesregierung hervor, dass ihr Gesetz „keine Vorfestlegung hinsichtlich medizinischer Maßnahmen“ enthalte. Es wird verunsicherten Jugendlichen die Umwandlung aber normaler erscheinen lassen, als es für viele gut wäre.
Welche Folgen die Ideologie vom fluiden Geschlecht haben kann, zeigte die gerichtliche Aufarbeitung der Zustände an der Londoner Tavistock-Klinik. Deren „Dienst für die Entwicklung der Geschlechtsidentität“ wurde aufgelöst, nachdem sich Patienten beklagt hatten, dass ihnen als Jugendliche vorschnell bei der Geschlechtsumwandlung geholfen wurde; sie hätten sich im Rückblick lieber eine psychologische Beratung gewünscht.
Von solchen Erfahrungen will man in Berlin nichts hören. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, wies gerade jegliche Zweifel an dem Entwurf als „rechtspopulistisch“ zurück. „Wer die liberale Demokratie stärken will, darf nicht aus jeder neuen Gesetzesidee einen Kulturkampf machen, der rechtsradikale Narrative bedient“, sagte sie. Man fragt sich, wer hier den Kulturkampf führt – und auf wessen Rücken.