Ich verwendete ein Bild aus einer Nachricht des Deutschlandfunks (DLF), ohne zu wissen, dass diese Nachricht – wie alle Nachrichten des DLF – nach 7 Tagen gelöscht werden (müssen).
So stand das Bild nach 7 Tagen ohne Verlinkung zur Quelle und – mein Fehler – ohne Quellenangabe bzw. Angabe des Bildrechteinhabers in meinem Blog.
Es kam wie es kommen musste:
Das Schreiben einer Anwaltskanzlei, welche eine große Bildagentur vertritt, trudelte bei mir ein.
Schadenersatz, Gebühren, Zinsen, Auslagenpauschale summierten sich zu einem Betrag, den ich als Mann im Ruhestand, der den Politikblog MEDIAGNOSE ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht und vollkommen werbefrei führt, nicht auf ein Schlag bezahlen wollte.
Ein Betrag, der aber auch nicht groß genug war, den Rechtsweg zu beschreiten ob der Frage, worin denn der Schaden, für den ich Ersatz leisten soll, nun eigentlich besteht.
Also rief ich die im Schreiben angegebene Telefonnummer an und sprach mit einer netten Dame der Kanzlei. Ich schlug eine Zahlung in 12 Tranchen vor. Die Dame war sehr freundlich. Sie freute sich wahrscheinlich über einen Anrufer, der sie nicht unflätig mit Vorwürfen wegen einer ´ unverschämten Forderung ` überzog, sondern der Willens war, einfach zu bezahlen. Wenn auch in 12 Monatsraten.
Die Dame stimmte meinem Vorschlag zu.
Ich schrieb eine Mail mit der vereinbarten Verfahrensweise an die Kanzlei und bat um eine kurze Bestätigungsrückmail.
Die Rückmail kam.
Aber keine Bestätigung. Dafür ein neuer Vereinbarungsvorschlag. 12 Raten waren dem Chef von der netten Dame am Telefon wohl zu viel.
6 Raten sollten es sein. OK!
Der „Hammer“ …
aber kam im Verlauf des Schreibens.
Der Forderung wurde eine „Einigungsgebühr“ zugeschlagen. Diese „Gebühr“ beträgt etwa 25 % der ursprünglichen Forderung.
Ich werde den Gesamtbetrag nun doch sofort überweisen.
Auch wenn es mir weh tut.
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Meine Meinung
Das Alles ist ganz sicher rechtlich einwandfrei.
Die entsprechenden §§ der Rechtsgrundlagen wurden in den Schreiben der Kanzlei angegeben. Urheberrechte müssen geschützt werden.
Niemand soll/darf mit dem geistigem Eigentum anderer Geschäfte machen, unrechtmäßig Geld verdienen. Oder gar so tun, es sei auf seinem Mist gewachsen.
Ob dem Rechteinhaber, den die Anwälte vertreten, ein Schaden entstanden ist, vermag ich in meinem Fall nicht zu beurteilen. Ich bin kein Jurist. Eine Überprüfung kostet unter dem Strich womöglich mehr als die Forderung selber. Da mein Blog aber nun mal überhaupt keine Gewinnerzielungsabsicht hat, kein Geld damit verdient wird, … .
Man weiß es nicht.
Dass allerdings am Telefon der Kanzlei Menschen sitzen, die keine entsprechende Befugnis besitzen, dass diese Menschen den Eindruck erwecken, „der Fisch sei gegessen„, das ist m. E. nicht in Ordnung.
Auch dass eine vielleicht korrekte, im Verhältnis dennoch vollkommen überzogene „Einigungsgebühr“ für einen neuen Vorschlag erhoben wird, ist wahrscheinlich Bestandteil des, ich nenne es mal ´ Geschäftsmodells `.
Ich habe den Eindruck, dass weniger dem Rechteinhaber – in diesem Fall von Bildmaterial – zu seinem Recht verholfen werden soll, sondern, dass sich – immer ach so honorig daher kommende – Anwälte bereichern.
An massenhaften Miniverstößen, deren Bearbeitung dank EDV praktisch kaum Aufwand bedeutet, die gleichwohl höchst gebührenträchtig = Ertrag generierend sind.
Dafür spricht übrigens auch , dass die diversen Gebühren usw. die eigentliche Schadenersatzforderung bereits ohne „Einigungsgebühr“ erheblich übersteigen. Und dass eine ´ Kundennummer ` angelegt wurde.
Ja, bin ich denn Kunde dieser Kanzlei? Mitnichten!
Es handelt sich bei dem Vorgang nach meiner Meinung um
Legale Abzocke.
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