Wie so manches höchstrichterliche Urteil, das in diesen Zeiten im Namen des Volkes gesprochen werden.
Rüdiger Stobbe
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Bevor Sie sich jetzt über meine* Überschrift …
… wundern oder ärgern, lassen Sie mich erklären, wie ich zu ihr komme. Tatsächlich könnten Sie einwenden, wenn ein Gericht in letzter Instanz entscheidet dass eine umstrittene Handlung keine Bestechung ist, dann ist sie auch keine Korruption. In der Tat. In seiner Entscheidung, in welcher der Bundesgerichtshof jetzt die so genannten „Maskendeals“ legalisierte, schreiben die Richter: Allein die Tatsache, dass sich ein Mandatsträger „bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen“, erfülle nicht das Merkmal der Bestechlichkeit. …
… Genau das, was der Bundesgerichtshof hier aber vom Vorwurf der Bestechlichkeit freispricht, ist im landläufigen Sinne als „Korruption“ verrufen. Insofern ruft das Urteil auch bei vielen – wie mir – Kopfschütteln hervor. Dabei liegt die Ursache für dieses Kopfschütteln noch tiefer als bei dem Gerichtsentscheid: Die Richter betonten nämlich, wie JF schreibt, dass der Gesetzgeber, falls er eine Strafbarkeitslücke erkennen sollte, darüber befinden kann, „ob er sie bestehen lassen oder durch eine neue Regelung schließen will“. Zwischen den Zeilen bedeutet diese Aussage: die aktuelle Gesetzgebung legitimiert diese Art der Korruption. Sollte der Bundestag das für problematisch halten, müsste er halt die Gesetze ändern.
[…]
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Als es nur wenige Masken gab, …
… waren sie nicht hilfreich und nutzten nichts. Sogar der damalige Corona-Hauptexperte und Testentwickler Prof. Drosten meint das. Dann wurden Abermillionen beschafft:
Jetzt waren Masken auf einmal total hilfreich:
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Firma von Spahns Ehemann verkaufte Masken an Spahns Ministerium
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*Boris Reitschusters