… nichts Neues!
Erschien doch bereits am 22.11.2020 dieser Artikel. Später wurde der Sachverhalt semantisch vertieft.
Jetzt erscheint auf der Achse des Guten die Analyse von Thomas Maul mit aktuellen Erkenntnissen aus dem Bundesgesundheitsministerium:
MehrGesetzt den Fall, …
… es wäre der herrschenden Corona-Politik jemals um Gesundheit gegangen, die ausgewogene Abwehr einer Gefahr, das heißt einer für die Bevölkerung oder auch nur vulnerable Gruppen bedrohlichen Infektionskrankheit, dann hat Wolfgang Wodarg bereits zu Beginn der „Krise“ im Frühjahr 2020 eine ernstzunehmende Warnung ausgesprochen, die zu berücksichtigen eigentlich geboten gewesen wäre. …
Nur: Verstehen wollte und konnte sie kaum einer, weil einerseits bereits Panik um sich griff, die dem Denkvermögen nie dienlich ist, und das Argument andererseits philosophisch beziehungsweise meta- oder erkenntnistheoretisch daherkam, die Gesellschaft aber seit langem „Wissenschaft“ nur noch als positivistische Fachidiotie oder spekulative Szenarien-Modellierung gelten lässt.
Zum Hintergrund des Arguments: Jedes Jahr haben wir mit unterschiedlich schweren Grippewellen und virenbedingten Lungenentzündungen zu tun. Man geht davon aus, dass für die immergleichen oder ähnlichen Symptome etliche Erreger verantwortlich sind, die einzeln oder auch zusammen und gleichzeitig auftreten, einander in der schädigenden Wirkung sowohl verstärken als auch neutralisieren können. Zu den bekanntesten Erregern der kalten Saison (November bis April) gehören RSV, Influenza-, Para-Influenza-, Corona- und Adenoviren.
Im Rahmen medizinischer Therapie wurde nach Ausschluss von Bakterien traditionell vergleichsweise wenig getestet, weil es für die symptomatische Behandlung von erkrankten Patienten nicht darauf ankam, den viralen Erreger zu identifizieren. (Aus seiner Kenntnis folgte keine spezifische Heilmethode.) Epidemiologisch, in Hinblick auf die gesundheitspolitische Seuchenbeobachtung, hat man Atemwegserkrankungen als solche (also erregerunabhängig) registriert und sich für die Impfstoffentwicklung „wissenschaftlich“, genauer: pharmazeutisch, hauptsächlich auf aktuelle Influenza-Variationen konzentriert, während man die übrigen Viren eher stiefmütterlich behandelte.
Die Verwechslung von Subjekt und Objekt in der Erkenntnis
Wolfgang Wodargs Warnung lautete nun, dass das Wuhan-Virus lediglich die Variation eines schon länger unter Menschen kursierenden Corona-Virus sein könnte, das bis dahin einfach unentdeckt blieb, weil die Erforschung von Corona-Viren in der Vergangenheit gemessen am Interesse an Influenza marginal geblieben ist. Und wenn man nun im Jahr 2020 unter Ausblendung der anderen Viren (insbesondere Influenzas) zum einen erstmalig nur auf Corona starrt und dies zugleich sogar noch mikroskopischer, als man es zuvor mit Influenza tat, dann könnte es sein, dass man die Ergebnisse einer radikalen Veränderung des eigenen Blicks auf eine ganz gewöhnliche Grippewelle als Beweise für ein neuartiges und besonderes reales Geschehen fehlinterpretiert. Bevor man daher kostspielige und rechtswidrige, außergewöhnliche Maßnahmen auch nur in Erwägung zieht, sollte man Überprüfungs-Kriterien entwickeln, die sicherstellen, dass man subjektive Veränderungen nicht mit Änderungen des Objekts verwechselt.
Mehr als ein Jahr später berichtete Achgut.com von einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit, für die sich die Massenmedien trotz ihres brisanten Inhalts nicht weiter interessierten. Am 30. April 2021 heißt es in dieser Pressemittelung:
„Die Analyse der Leistungsdaten aller deutschen Krankenhäuser zeigt, dass […] die stationäre Versorgung in Deutschland im ersten Pandemiejahr 2020 flächendeckend gewährleistet werden konnte. Nach einem Rückgang der Krankenhausfälle im Frühjahr um ca. 30 Prozent, wurden auf Jahressicht im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent und im Bereich der psychiatrischen Kliniken 11 Prozent weniger Fälle als im Vorjahr versorgt. Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt. […] Die Mitglieder des Beirats betonten, dass die Pandemie zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht hat.“
In der dazugehörigen, kurz darauf erfolgten Publikation des Bundesgesundheitsministeriums wird der Wodargs Warnung bestätigende Sachverhalt noch deutlicher. Darin zeigen Schaubild 10 (als Kurvenverlauf) und Tabelle 5 (als Auflistung) – Grafik und Tabelle siehe hier –, dass das in seltenen Fällen eine schwere Atemwegserkrankung mit Lungenentzündung auslösende Sars-CoV-2-Virus dem Vorjahres-Geschehen von 2019 in 2020 nicht hinzugetreten ist, sondern lediglich eine neue Bezeichnung oder einen neuen Beobachtungsgegenstand innerhalb des jahresüblichen Grippe-Geschehens bildete.
Seit Mitte April 2020 muss Absicht und Systematik unterstellt werden
Danach ist die Anzahl von Lungenentzündungen ohne Covid-19 vom Jahr 2019 mit 310.051 Fällen auf 233.717 Fälle im Jahr 2020 um 76.334 Fälle gesunken. Mit den 2020 dazugekommenen 88.502 Covid-19-Lungenentzündungen ist die Gesamtzahl der Pneumonien gegenüber 2019 zwar angestiegen, aber nur um 12.168 Fälle. Das verbleibt im normalen Schwankungsbereich der Jahre, zumal 2019 etwa gegenüber 2018 allgemein als besonders milde Grippesaison gilt. Interessant sind auch die hier ebenfalls gelisteten im Krankenhaus behandelten Atemwegserkrankungen inklusive Lungenentzündungen. 2019 waren dies 665.274, 2020 (ohne Covid-19) 464.123 und (mit Covid-19) 117.462 Fälle, also insgesamt 83.689 Fälle weniger im Jahr 2020 als im Jahr 2019.
Über solche Daten sind Regierung und Bundesgesundheitsministerium selbstverständlich nicht erst seit Ende April 2021 für das gesamte Jahr 2020 informiert. Sie verfügen über die Quellen und Ressourcen, um über die je aktuelle Lage und etwaige Entwicklungstendenzen stets just in time auf dem Laufenden zu sein. Da die jetzt hochoffiziell veröffentlichten Parameter im März 2020 nicht die Ausrufung des Notstandes beziehungsweise die Erklärung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ begründet haben können, mag anfangs genau die fahrlässige Verwechslung vorgelegen haben, vor der Wodarg warnte, während inzwischen und spätestens seit Mitte April 2020 Absicht und Systematik unterstellt werden muss.
Nochmal: Schon immer waren Corona- und Influenzaviren an Grippewellen beteiligt. Bis März 2020 haben ausschließlich Experten mit groben Stichproben (RKI-Sentinel) vor allem Influenza beobachtet, ohne dass dies die Öffentlichkeit groß tangiert hätte. Ab März 2020 haben Medien, Politik, Hofvirologen und die Bevölkerung tagtäglich 24/7 mittels einer nie dagewesenen PCR-Massentestung auf den üblichen Corona-Anteil einer Grippewelle gestarrt (wie er auch in den Vorjahren zu entdecken gewesen wäre) und sich so suggeriert, Zeugen einer „Jahrhundert-Pandemie“ (Spahn) zu sein, die nach einem autoritären Staat verlange. Kritische Stimmen wie die Wolfgang Wodargs wurden mittels Hetzkampagnen, welche die gegen #allesdichtmachen noch in den Schatten stellen, mundtot gemacht – und die Regierung und ihre Berater vollzogen den größten Angriff auf Freiheits- und Grundrechte seit 1945.
Das „Präventionsparadox“ zieht nicht
Damit konfrontiert, verweisen die Verteidiger der Maßnahmen als ihren letzten Halt aufs Präventionsparadox: Eben gerade wegen der Effektivität der Maßnahmen sei das Erkrankungsgeschehen 2020 gegenüber 2019 unauffällig geblieben. Dagegen bringen Kritiker der Maßnahmen eine parabolische Erzählung in unterschiedlichen Variationen in Stellung: „Warum klatschst du? – Ich klatsche, um die rosa Elefanten zu vertreiben. – Es gibt doch keine rosa Elefanten. – Klar, weil ich klatsche.“
Ich möchte diese entlarvende Parabel um fünf weitere gewichtige Argumente ergänzen, die zeigen, weshalb die Behauptung eines Präventionsparadoxes nicht zur Rechtfertigung der seit über einem Jahr herrschenden Corona-Politik taugt:
- Das ursprüngliche Corona-Narrativ lautete durchgehend, dass es bereits schlimm sei und wir uns akut im Notstand befänden, ohne Maßnahmen alles noch viel schlimmer wäre. Der ausgegebene Zweck des Ausnahmezustandes und der befristeten Bürgerrechtsverletzungen war nie, die Public Health Parameter auf dem Niveau von 2019 zu halten.
- Selbst wenn, ist es nicht plausibel, dass das beständig veränderte „Bündel“ verschiedener Maßnahmen des Jahres 2020 – aller offensichtlichen Chaotik und Absurdität zum Trotz (etwa erst keine Masken, dann Alltagsmasken, dann medizinische Masken) – im Ergebnis genauso austariert gewesen sein soll, dass zu jeder Zeit fast exakt die gesundheitsstatistischen Werte von 2019 bewirkt wurden.
- Im Gegenteil belegen mittlerweile nicht erst eine zunehmende Anzahl von Studien, sondern auch ein simpler Länderabgleich Deutschlands mit Schweden oder der Vergleich der beiden Dakotas in den USA, dass man mittels Lockdown, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen keinen relevanten Einfluss aufs Infektions- und Sterbegeschehen, auf die Auslastung von Krankenhäusern nehmen kann. In Deutschland war die erste Welle offiziellen Zahlen nach – seit 15. April 2020 bekannt – bereits am Abklingen, bevor man die ersten Maßnahmen ergriff und der Notstand ausgerufen wurde.
- Ohnehin liegt die Beweislast dafür, dass die Maßnahmen überhaupt erforderlich und dann auch zweckdienlich und verhältnismäßig sind, beim Staat. Ein entsprechender Nachweis wurde von den Regierungen bis heute nicht vorgelegt. Was parallel zu panikschürenden Behauptungen und Modellierungen an tatsächlichem empirischem Material von den Behörden publiziert wird, spricht gegen das Corona-Regime.
- Und zuletzt einmal unterstellt: man könnte mit dem Schließen von Kneipen und dem Verbot kultureller Veranstaltungen sowie anderen Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten von November bis Mai und nervtötend neurotischen Hygienekonzepten während sommerlicher „Lockerungen“ die Anzahl von Atemwegserkrankungen inkl. Lungenentzündungen signifikant senken, dann wäre immer noch die Frage, ob man oder wer in alle Zukunft wirklich so leben will.
Letzteres verweist auf eine politische Lagerbildung oder gesellschaftliche Spaltung, bei der es zunehmend jenseits von Wahrheit und Lüge in der herrschenden Pandemie-Kommunikation ums Eingemachte des bürgerlichen Selbstverständnisses geht. An der Frage, ob man eigentlich unveräußerliche und bedingungslose Freiheitsrechte sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben allein durch die Gegenleistung einer „freiwilligen“ Impfung zurückerlangen kann (nach dem Motto: „Impfen macht frei“), spitzt sich das zu – und zwar schon unabhängig davon, dass die Impfstoffe hinsichtlich Wirksamkeit sowie Risiken und Nebenwirkungen in der Breite und auf Dauer nicht abschließend erforscht und daher nur „bedingt“ zugelassen sind.