… sind eine Existenzvoraussetzung für jede Demokratie. Ihre Beschränkung oder gar Abschaffung macht jedwede demokratische Legitimation unmöglich. In einem Land, dessen Grundgesetz in knapp drei Wochen 72 Jahre alt wird und eine freiheitlich-demokratische Ordnung festschreiben sollte, müsste es unnötig sein, einen Artikel über einen innenpolitischen Vorgang mit einer solchen Binsenweisheit zu beginnen. Doch die Regierenden bauen im Corona-Ausnahmezustand das Gemeinwesen gerade in einem atemnberaubenden Tempo um. Und da fallen viele bisherige Selbstverständlichkeiten, darunter die geheime Wahl.
Am 15. März hatte ich an dieser Stelle nach den Landtagswahlen Rheinland-Pfalz schon einen Abschied von der geheimen Wahl beklagt, weil dort zwei Drittel der Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden. Jetzt steht möglicherweise im Juni die erste reine Briefwahl zu einem Landesparlament ins Haus. In Sachsen-Anhalt hatte der Landtag bereits im Herbst mit einer Regierungsmehrheit eilends das Wahlgesetz geändert, um die Wahllokale geschlossen halten und den Landtag ausschließlich per Post wählen lassen zu können. Dies solle geschehen, wenn die Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus zu hoch für eine Durchführung der Landtagswahl sei. Dagegen hatten etliche Landtagsabgeordnete vor dem Landesverfassungsgericht geklagt, und an diesem Montag nun hat es sein Urteil verkündet.
Zum Beginn des Wochenendes klang eine Aussage der Landeswahlleiterin, zumindest nach Pressemeldungen, noch ein wenig beruhigend:
„Landeswahlleiterin Christa Dieckmann schloss bereits am Freitag eine reine Briefwahl bereits aus und verwies auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden einer solchen Abstimmung. Zudem sieht sie die Wahllokale durch umfassende Hygienekonzepte gut vorbereitet und vertraut auf weiterhin sinkende Infektionszahlen.“
Öffnen noch Wahllokale?
Bedrohlich klingen die aktuellen Infektionszahlen in Sachsen-Anhalt nicht. Am Montag galten 0,31 Prozent der Bewohner des Landes als SARS-CoV-2-Infizierte, wie absolute-zahlen.com aus offiziellen Daten errechnete. Vielleicht aber setzt durch das Verfassungsgerichtsurteil bei Frau Dieckmann ein Gesinnungswandel hinsichtlich der „verfassungsrechtlichen Hürden“ ein. Denn das Gericht in Dessau hält eine reine Briefwahl in einer Ausnahmesituation wie einer „pandemischen Notlage“ für verfassungsgemäß, obwohl sie keine geheime Wahl ist (Az LVG 5/21). Nun sprechen 0,31 Prozent Infizierte nicht unbedingt für eine pandemische Notlage, allerdings wird auch der gegenwärtige Ausnahmezustand mit der Existenz einer solchen Notlage begründet.
Das Landesverfassungsgericht sieht sehr wohl die Gefahr, dass eine reine Briefwahl die Absicherung des Wahlgeheimnisses und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl einschränkt. Im Gegensatz zum Wahllokal bleiben Wahlurne und Stimmauszählung dem Blick der Öffentlichkeit entzogen. Dies sei – so habe es vom Gericht geheißen – unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen jedoch zulässig. In einem solchen Fall seien „die Nachteile einer reinen Briefwahl unter den Bedingungen einer pandemischen Notlage durch die verfassungsrechtlichen Rechtsgüter der Allgemeinheit der Wahl, die staatliche Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit sowie die zeitlichen Vorgaben der Landesverfassung für die Erneuerung der demokratischen Legitimation der öffentlichen Gewalt gerechtfertigt“, habe das Verfassungsgericht formuliert.
Geht es also am 6. Juni in Sachsen-Anhalt nicht nur um die Zusammensetzung eines neuen Landesparlaments, sondern auch um Leben und Tod? Wird die reine Briefwahl auf diesem Wege kommen, weil sie von Verfassungsrichtern zugelassen wurde? Oder gilt das Wort der Landeswahlleiterin noch und die Wahllokale öffnen?
2 Gedanken zu „Der Angriff auf die freien, geheimen Wahlen“
Die Abkehr von demokratischen Regeln
Alles steht zur Disposition! Täglich werden wir mit weiteren Verrücktheiten der Politik belästigt! Sie geben keine Ruhe mehr, sie wollen unsere Demokratie vollends aushöhlen. Schlimm genug, dass Regierende sich immer wieder zur Wahl stellen müssen. Eigentlich hätten sie es doch verdient ihre Posten bis zum Ableben innezuhaben. Es ist doch völlig ungerecht, dass man nach getaner Arbeit sich weiter zur Wahl stellen muß. Da müssen andere Proceduren her! Es kann nicht sein, dass diese Bevölkerungsdümmlinge darüber entscheiden wer die jeweiligen Amtsinhaber werden.
Hier läßt sich immer mehr erkennen wohin die Reise geht. Das Volk als „Souverän“ ist Geschichte. Auch das übliche Wahlverfahren muß der „Neuen Zeit“ angepaßt werden. Wenn dann im September die letzte Wahl alten Demokratieverständnisses abgehalten wurde, müssen neue Regeln her, die dies jämmerliche Getue um die Wahl ablösen. Es kann und es darf nicht sein, dass der Ottonormalverbraucher entscheiden darf, wer im Lande regiert. Das darf nur noch eine übergeordnete Schicht entscheiden!
So ist das in Notstandszeiten. Alles Alte muß weg und neue Verfahren sind dringend geboten um das Volk aber so richtig zu beglücken. Mit der Ermächtigung am 18.11. war klar wohin die Reise geht. Demokratie ist ein Auslaufmodell und nicht mehr geeignet für künftige Zukunftsmodelle. Wir brauchen alle die „Starke Hand“! Wir brauchen die neuen Führer! Diese führen uns dann in eine glänzende Zukunft! Das hatten wir alles schon und für uns gibt es nur noch eine Lösung: § 20 GG Absatz 4!!!
Die Abkehr von demokratischen Regeln
Alles steht zur Disposition! Täglich werden wir mit weiteren Verrücktheiten der Politik belästigt! Sie geben keine Ruhe mehr, sie wollen unsere Demokratie vollends aushöhlen. Schlimm genug, dass Regierende sich immer wieder zur Wahl stellen müssen. Eigentlich hätten sie es doch verdient ihre Posten bis zum Ableben innezuhaben. Es ist doch völlig ungerecht, dass man nach getaner Arbeit sich weiter zur Wahl stellen muß. Da müssen andere Proceduren her! Es kann nicht sein, dass diese Bevölkerungsdümmlinge darüber entscheiden wer die jeweiligen Amtsinhaber werden.
Hier läßt sich immer mehr erkennen wohin die Reise geht. Das Volk als „Souverän“ ist Geschichte. Auch das übliche Wahlverfahren muß der „Neuen Zeit“ angepaßt werden. Wenn dann im September die letzte Wahl alten Demokratieverständnisses abgehalten wurde, müssen neue Regeln her, die dies jämmerliche Getue um die Wahl ablösen. Es kann und es darf nicht sein, dass der Ottonormalverbraucher entscheiden darf, wer im Lande regiert. Das darf nur noch eine übergeordnete Schicht entscheiden!
So ist das in Notstandszeiten. Alles Alte muß weg und neue Verfahren sind dringend geboten um das Volk aber so richtig zu beglücken. Mit der Ermächtigung am 18.11. war klar wohin die Reise geht. Demokratie ist ein Auslaufmodell und nicht mehr geeignet für künftige Zukunftsmodelle. Wir brauchen alle die „Starke Hand“! Wir brauchen die neuen Führer! Diese führen uns dann in eine glänzende Zukunft! Das hatten wir alles schon und für uns gibt es nur noch eine Lösung: § 20 GG Absatz 4!!!
Civilcourage, aufgrund der Coronarechtsprechung gibt Richter sein Bundesverdienstkreuz zurück!
https://de.rt.com/inland/117129-ehemaliger-richter-kritisiert-rechtsprechung-zu/