Impfhersteller wie Biontech schließen tödliche Nebenwirkungen nicht aus – darf ein Arzt das verschweigen?
Christian Szabo, der gegen die Einführung einer Massenimpfung in Deutschland Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, ermahnt am 11.12.2020 Ärzte in Deutschland über ein Schreiben an die Bundesärztekammer und weist die Mediziner darauf hin, dass sie sich unter Umständen strafbar machen, wenn sie einen der neuen Impfstoffe verabreichen.
Zitat Anfang Christian Szabo:
Ermahnung an alle Ärzt*innen und Ärzte
Auch wenn Sie als Ärzt*innen und Ärzte gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 20 Abs. 4, 6 IfSG i.V.m. § 21 IfSG) und Arzneimittelgesetz (§ 79 Abs. 5 AMG) über Notfallzulassung nicht-getesteter und nicht-evidenzbasierter mRNA-Corona-Impfstoffe zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Virus Sars-Cov-2/Covid-19 genötigt werden, ohne dabei die Menschen über Risiken, Nebenwirkungen und mögliche Folgeschäden (§ 630e BGB) aufzuklären, machen Sie sich als durchführende Ärzt*innen und Ärzte an der aktiven Beteiligung eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen den Nürnberger Kodex und Körperverletzung vorsätzlich strafbar und sind über ihre Berufshaftpflichtversicherungen nicht geschützt.
Daher ermahne ich Sie hiermit ausdrücklich, auch zu ihrem Selbstschutz, unterlassen Sie jegliche Corona-Schutzimpfungen wenn Sie über Risiken, Nebenwirkungen und mögliche Folgeschäden nicht-getesteter und nicht-evidenzbasierter mRNA-Corona-Impfstoffe gemäß § 630e BGB nicht aufklären können und wegen rechtsunwirksamen Einwilligungen laut BGHRechtsprechung (BGH NJW 2005, 1716 ff.) persönlich haftbar gemacht werden können.
Zitat Ende
Hintergrund ist die ärztliche Aufklärungspflicht ihrer Patienten bei Verabreichung eines Medikamentes oder Impfstoffes. Und hier ergeben sich gleich mehrere Probleme für impfende Ärzte. Wenn sie in Impfzentren tätig sind und ihnen fremde Patienten impfen, kennen sie deren Krankengeschichte nicht, wissen nichts über Vorerkrankungen, Immunstatus, Allergien oder andere Faktoren mehr, welche eine Impfung zur Gefahr machen könnten.
Ärzte können nicht aufklären – es gibt keine Informationen
Schlimmer noch können die Mediziner ihre Patienten derzeit überhaupt nicht über mögliche Risiken der Impfungen aufklären. Grund ist die Tatsache, dass weder die Hersteller noch die Zulassungsbehörden ein Wirkprofil oder gar ein Nebenwirkungsprofil der Impfstoffe kennen. Wie sollte da ein Arzt in der Lage sein, ein Aufklärungsgespräch zu führen? Gar nicht! Es fehlen alle Informationen, welche für eine Patientenaufklärung erforderlich wären. Verabreichen Mediziner dennoch – also wider besseres Unwissen – die Impfstoffe, sind sie am Ende selber möglicherweise haftbar für Schäden und unter Umständen sogar Mittäter an einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, als welches der klageführende Christian Szabo die Massenimpfung mit potenziell tödlichen Impfstoffen einstuft und durch das Bundesverfassungsgericht zu stoppen versucht.
Aufklärung unerwünscht: Spahn bittet auch Apotheker um Kritikverzicht
Dass die Bundesregierung und dies insbesondere in der Person von Gesundheitsminister Jens Spahn an einer Patientenaufklärung nicht interessiert ist, belegte auch das Gespräch bei der ABDA – der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Hier forderte sowohl Spahn als auch der ABDA-Chef Friedemann Schmidt schlussendlich von den Apothekern die kritiklose Empfehlung der neuen Impfstoffe und die Aufgabe eigener fachlicher Positionen, die sie als gut ausgebildete Naturwissenschaftler haben. Die Forderung, auf eine kritische und sachkundige Patientenberatung zu verzichten, ist quasi die Aufforderung zur Unterlassung der für Apotheker erforderlichen Sorgfalt in der Patientenberatung. Dass ABDA-Präsident Friedemann seinen sachkundigen Apothekern ebenfalls das beratende Wort verbieten will, erstaunt jeden, der an Patientengesundheit und Medikamentensicherheit interessiert ist.
von Wolfgang Jeschke
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- Der Brief von Christian Szabo an die Bundesärztekammer.
- Eine mit kreativen Zwischentönen versehene Auswahl der wichtigsten Aussagen aus dem ABDA-Gespräch findet sich hier.
- Die epische Langfassung des ABDA-Gespräches findet sich hier.
- Die Erweiterung der Verfassungsbeschwerde von Christian Szabo findet sich hier.
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