Das Coronavirus ist gefährlich.
Genauso bedrohlich aber ist der Angriff auf unsere freiheitliche Ordnung, den wir gegenwärtig erleben. Warum fordern die Parlamente nicht ihr Recht auf Mitbestimmung ein? Nur ein Verfassungsorgan reagiert derzeit angemessen.
Die zweite Welle ist längst da, aber seltsamerweise schlägt niemand Alarm. Nein, es geht hier ausnahmsweise einmal nicht um den Anstieg der Infektionszahlen, das seit Wochen alles beherrschende Thema in Politik und Medien. Es geht um die zweite Welle der Maßnahmen, mit denen sich unsere Gesellschaft gegen die saisonale Wiederkehr des Coronavirus wappnet.
Reisebeschränkungen, Sperrstunden, Beherbergungsverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht im Freien: Selbst wenn man unterstellt, dass jede einzelne dieser Maßnahmen effektiv und geboten ist, muss man sich doch langsam fragen, was das eigentlich für eine Gesellschaft sein soll, die so drakonisch vor sich selbst geschützt werden muss – und was noch von ihr übrig bleibt, wenn der große Ausnahmezustand einmal vorbei ist.
Oder bleibt einfach nur der Ausnahmezustand übrig? Es gibt schließlich, bei aller berechtigten Hoffnung, keine Garantie dafür, dass eine Impfung kommt und den Spuk beendet. Viren sind zählebig, das lehrt die Geschichte.
Wir sind es zum Glück auch, als Einzelwesen wie als Gattung. Knapp 10.000 Tote hat Deutschland in der Pandemie bisher zu beklagen, und jeder einzelne Fall ist tragisch. Ein Anstieg der Gesamtsterblichkeit aber ist bei uns bislang ausgeblieben: ein Erfolg des deutschen Gesundheitswesens und sicher auch des deutschen Corona-Managements.
Allerdings beruht das feine Gewebe, das wir Zivilisation nennen, nicht allein auf der Tatsache, dass wir leben. All seine Fäden – das unterscheidet das Gemeinwesen von der archaischen Überlebensgemeinschaft – laufen vielmehr in der Frage zusammen, wie wir leben wollen. Das Grundgesetz, Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat im April darauf hingewiesen, stellt nicht die Gesundheit, auch nicht das Leben an die erste Stelle, sondern die Würde, also die sittliche Selbstbestimmung des Individuums (übrigens auch eine Abgrenzung vom menschenfeindlichen Lebens- und Gesundheitskult der NS-Zeit).
Wollen wir leben wie jetzt, im Zweifel auf Dauer? Wollen wir uns daran gewöhnen, dass fundamentale Freiheitsrechte immer nur dann gelten, wenn bestimmte Verdopplungszeiten, Reproduktionsfaktoren oder Sieben-Tage-Inzidenzen nicht unter- oder überschritten werden? Die freie Gesellschaft kann auch kaputtgehen, ohne dass Menschen sterben: Das ließ sich schon vor dem Corona-Notstand an ein paar westlichen Ländern beobachten, die uns nah und vertraut erschienen – und die dann plötzlich, fast wie aus Versehen, ins Unfreie, Dystopische gekippt sind.
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Wie wollen wir leben? Wie die Schweden!
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