Das seit 1995 einheitliche Recht zum Schwangerschaftsabbruch …
… in Ost und West war ein mühsam ausgehandelter Kompromiss, seitdem wurde nicht mehr darüber gesprochen. Anders als in Frankreich, Schweden oder Großbritannien zum Beispiel ist eine Abtreibung in Deutschland nach wie vor ein Straftatbestand – der unter bestimmten Bedingungen straffrei bleibt. Deshalb war – §219a Strafgesetzbuch – bis Februar 2019 auch der Hinweis strafbar, dass in einer Praxis Abbrüche durchgeführt werden. Hunderte Anzeigen nach §219a stammten von nur zwei Männern.
… Im November 2017 wurde eine Ärztin wegen Verstoßes gegen diesen Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt. Solche Urteile hat es immer wieder gegeben; in der Regel haben die Verurteilten gezahlt und geschwiegen. Diese Ärztin aber, Kristina Hänel, ist an die Öffentlichkeit gegangen. Seitdem gibt es wieder massive Proteste dagegen, wie Frauen in Deutschland behandelt werden, die einen Abbruch wollen. Aber auch selbsternannte Lebensschützer treten lauter auf und fordern noch strengere Gesetze.
Alice Schwarzers Stern-Kampagne „Wir haben abgetrieben“ löste 1971 eine kontroverse Debatte über Abtreibung in Deutschland aus (imago / epd)
Die Debatte bringt die Folgen des Tabus ans Licht: Junge Frauen wissen heute über den Schwangerschaftsabbruch viel weniger als ihre Mütter. Erst wenn sie ungewollt schwanger werden, befassen sie sich damit. Das passiert selbst Medizinstudentinnen, denn in ihrer Ausbildung kommt das Thema kaum vor. Und die deutsche medizinische Forschung, in vielen Bereichen auf internationalen Spitzenplätzen, bildet in der Gynäkologie das Schlusslicht in Westeuropa.
Im Februar 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Änderung von Paragraf 219a: Ärztinnen und Ärzte dürfen nun mitteilen, wenn in ihrer Praxis Abbrüche vorgenommen werden. Für weitergehende Informationen, etwa über die angewandte Methode, müssen sich die Frauen an andere Einrichtungen wenden. Kristina Hänel und weitere angeklagte Kolleginnen wollen notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen, um ungewollt schwangere Frauen vollständig informieren zu dürfen.