Woher kommt der Strom? 24. Woche …
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Zum Eckpunktepapier Konjunkturpaket: Hier klicken. Den zitierten Abschnitt finden Sie auf Seite 2, Punkt 3
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Abbildung 1
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Abbildung 2
35 a. Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet, wovon eine spürbare Lenkungswirkung hin zu emissionsärmeren bzw. emissionsfreien Fahrzeugen ausgehen wird. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
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Abbildung 3
35 f. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur als notwendige Voraussetzung zum Hochlauf der E-Mobilität wird beschleunigt. Dazu soll der Masterplan Ladeinfrastruktur zügig umgesetzt werden. Insbesondere soll das einheitliche Bezahlsystem für Ladesäulen nun zügig umgesetzt werden. Durch eine Versorgungsauflage soll geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur (zum Beispiel bei Kitas, Krankenhäusern, Stadtteilzentren, Sportplätzen) wird im Rahmen des Masterplans intensiviert. Zudem wird geprüft, ob die Errichtung von Schnellladesäulen als Dekarbonisierungsmaßnahme der Mineralölwirtschaft behandelt werden kann. {Finanzbedarf: 2,5 Mrd. Euro}
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Abbildung 4
35 b. Durch die Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue „Innovationsprämie“ verdoppeln. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt. Das bedeutet zum Beispiel, dass bis
zu einem Nettolistenpreis des E-Fahrzeugs von bis zu 40.000 Euro die Förderung des Bundes von 3.000 auf 6.000 Euro steigt. Diese Maßnahme ist befristet bis 31.12.2021. Bei der Besteuerung von reinelektrischen Dienstwagen von 0,25% erhöhen wir die Kaufpreisgrenze von 40.000 Euro auf 60.000 Euro. Im Rahmen der nationalen Plattform „Mobilität der Zukunft“ werden wir die Frage des optimierten Nutzungsgrades des elektrischen Antriebs bei plug-in Hybridfahrzeugen diskutieren. {Finanzbedarf: 2,2 Milliarden Euro}
35 c. Für Zukunftsinvestitionen der Fahrzeughersteller und der Zulieferindustrie wird für die Jahre 2020 und 2021 ein Bonus-Programm aufgelegt. Es dient der Förderung von Investitionen in neuen Technologien, Verfahren und Anlagen. Forschung und Entwicklung für transformationsrelevante Innovationen und neue regionale Innovationscluster vor allem der Zulieferindustrie werden in den Jahren 2020 und 2021 mit 1 Milliarde Euro gefördert. {Finanzbedarf: 2 Milliarden Euro}
35 d. Für Soziale Dienste wird ein auf die Jahre 2020 und 2021 befristetes
Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ aufgelegt, um Elektromobilität im Stadtverkehr zu fördern und die gemeinnützigen Träger bei der Flottenumrüstung zu unterstützen. {Finanzbedarf: 200 Mio. Euro}
35 e. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt.
Quelle Abb. 2-4: Hier klicken, Seite 7 f.
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Abbildung 4
Inzwischen zeichnet sich ab, wie der Masterplan aussehen könnte. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen bis 2030 300.000 Ladepunkte entstehen, um „die letzten Bedenken“ gegen die Technik zu zerstreuen.
Zudem soll auch, wie oft gefordert, das Laden in der Tiefgarage einfacher werden. Ein entsprechendes „Gesetzesvorhaben zur Beschleunigung des Hochlaufs der Elektromobilität“, mit dem unter anderem die Hindernisse bei der privaten Ladeinfrastruktur angegangen werden sollen, hat Verkehrsminister Scheuer nach eigenen Angaben auf den Weg gebracht. Das Vorhaben soll jetzt in die Ressortabstimmung gehen.
Quelle: Hier klicken
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Abbildung 5
Sachinformationen zum Masterplan Ladeinfrastruktur:
- Über 3 Milliarden Euro investieren wir in die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw mit CO2-freien Antrieben bis 2023.
- Der Aufbau der Ladeinfrastruktur ist ein wesentlicher Teil der Maßnahmen aus dem Klimaschutzprogramm 2030.
- Zusätzlich zum verstärkten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur, werden wir in 2020 erstmals auch 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten bereitstellen.
- Auch werden wir verstärkt Ladepunkte an Kundenparkplätzen bspw. an Supermärkten fördern, um die batterieelektrische Mobilität attraktiver zu machen. Ein Aufruf dazu wird im Frühjahr 2020 starten.
- Für den koordinierten Aufbau der Ladeinfrastruktur errichten wir noch 2019 eine Nationale Leitstelle, die bundesweit sicherstellt, dass jedes E-Fahrzeug vor Ort über eine nutzerfreundliche Infrastruktur verfügt.
- Die Automobilindustrie hat zugesagt, die notwendigen Informationen für die vorrausschauende Infrastrukturplanung z.B. auf Basis von Bestellungen von Fahrzeugen zur Verfügung zu stellen. Auch investieren die Hersteller verstärkt in Lademöglichkeiten auf ihren Mitarbeiterparkplätzen.
- Die Energiewirtschaft wird 2020 einheitliche Rahmenbedingungen für einen verbraucherfreundlichen Betrieb der Ladesäulen definieren. Das heißt zum Beispiel: Informationen zu Belegungsstatus, transparente Preisgestaltung und einfache Bezahlmöglichkeiten.
- Die Standorte der Ladepunkte werden mit der Bundesregierung koordiniert.
Quelle: Hier klicken
- Der Masterplan komplett: Hier klicken
- Interview mit dem damaligen VDA-Präsidenten Mattes: Hier klicken
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Abbildung 6
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Es ist ein reines Desaster. Meine Meinung!
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Letzte Woche habe ich an dieser Stelle auf einen Artikel von mir bei EIKE zu Corona hingewiesen. Hier der Folgeartikel:
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Vielen lieben Dank für den Ihren Artikel! Lesenswert Blog.