Käufern eines manipulierten Dieselfahrzeugs …
Mehr… stehen Schadensersatzansprüche zu. Das hat das Bundesgerichtshof fast fünf Jahre nach Bekanntwerden des sogenannten VW-Dieselskandals in einem Grundsatzurteil entschieden. Die Richter stellten am Montag fest, dass der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen sittenwidrig war und den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. VW hatte Millionen Diesel-Autos mit einer illegalen Abgastechnik ausgestattet, mit der die Stickoxid-Grenzwerte zwar bei Tests auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße eingehalten wurden.
Die Entscheidung ist wegweisend für viele Tausend noch laufende Gerichtsverfahren. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
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Das komplette Interview des Dlf vom 26.5.2020 mit Marco Rogert hören:
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Nutzungsentschädigung bleibt strittig
Diese Nutzungsentschädigung hätte das BGH nach Ansicht von Verbraucheranwalt Marco Rogert Volkswagen nicht zusprechen sollen. Rogert kritisierte, dass sich der BGH mit seiner Entscheidung im Diesel-Abgasskandal von einer anderen Grundsatzentscheidung zum Schadensersatz ohne überzeugende Argumentation verabschiedet habe. Damit habe sei eine große Chance zur Modernisierung des Schadensersatzrechts vertan worden.
Dass VW höchstrichterlich attestiert wurde, bewusst arglistig getäuscht zu haben, sei ein trauriger Tiefpunkt in der deutschen Unternehmensgeschichte, kommentiert Klemens Kindermann. Für Verbraucher sei das Urteil des Bundesgerichtshofes eine gute Botschaft.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit würden die jetzt noch ausstehenden Gerichtsverfahren ähnlich ausgehen, wie jetzt vom obersten deutschen Zivilgericht entschieden und sich diese Rchtssprechungslinie auch an unteren Gerichten durchsetzen. Strittig bleibe im Einzelfall allerdings weiterhin die Höhe der Nutzungsentschädigung. Diese hänge von der prognostizierten Laufleistung bei der Berechnung ab. Für Vielfahrer könne daher auch die nun von VW angebotene Einmalzahlung interessant sein. Nach Ansicht von Rogert könnte das BGH-Urteil auch Folgen für andere Automobilhersteller haben, die ähnliche Abschalteinrichtungen wie VW in ihre Fahrzeuge eingebaut haben.
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