um eine wie auch immer geartete „Obergrenze“ der Aufnahme von Zuwanderern, wird immer wieder gerne behauptet, dass unser Grundgesetz eine solche nicht vorsehe. Das Recht auf Asyl sei unbegrenzt.
Schauen wir uns z. B. den Bericht vonJohannes Nitschmann an, der aus Düsseldorf berichtet und etliche Lokalzeitungen mit seinen Artikeln sowie Kommentaren beliefert:
Da ist von Asylanträgen die Rede. Das mag ja noch gehen. Der Satz
„Dabei sei 36.888 Menschen ein Anspruch auf Asyl zugestanden worden.“
ist hingegen nicht korrekt.
Dieser Satz impliziert, dass die 36.888 Menschen allesamt Asylberechtigte mit dem Schutzstatus des Artikel 16a des Grundgesetzes seien.
Das aber ist nicht richtig.
Wie ein Blick in die aktuelle Statistik des Jahres 2016 zeigt, kommen die allerwenigsten Menschen in den Genuss dieses Status´:
Lediglich 1.212 Menschen sind 2016 bisher asylberechtigt nach Artikel 16a Grundgesetz.
Nicht in NRW, in ganz Deutschland!
Viele Menschen werden als Konventions-Flüchtlinge anerkannt. Und viele – etwa ein Drittel der Menschen, denen Schutz zugesprochen wurde – genießen lediglich subsidiären Schutz. Das ist die schwächste Schutzform.
Ist eigentlich gar nicht so schwer, wenn man sich ein wenig informiert, informiert wird. Doch das würde dazu führen, dass die Menschen in Deutschland merken, dass sie von Medien und Politikern, die immer von der Unmöglichkeit der Obergrenze wegen der Verfassung reden, an der Nase herumgeführt werden. Auch von Herrn Nitschmann, wenn er von 36.888 Menschen mit Anspruch auf Asyl redet.
Hinzu kommt, dass niemand Anspruch auf Asyl oder sonstigen Schutz hat, wenn er aus einem Staat der EU nach Deutschland einreist. Das ist bei den allermeisten Menschen der Fall.
Eine Obergrenze wäre somit kein Problem.
Man muss es nur wollen. Und durchsetzen. Indem an der deutschen Grenze wieder kontrolliert wird.
Flächendeckend. Nicht sporadisch.
Das wollen unsereMenschen mit den Guten Gedanken in Politik und Medien nicht. Deshalb lieber ungenau berichten, ´erklären`, zielgerichtet in die Irre führen.