Der ehemalige Präsident …
… des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht Freiheitsbeschränkungen, die über die bisher eingeführten noch hinausgehen, äußerst kritisch: „Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“, sagt Papier.
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Mehr„Ich habe gar nichts gegen die Maßnahmen der Kontaktreduzierung“, sagt Möllers. „Aber das Infektionsschutzgesetz, das jetzt zur Grundlage des politischen Handelns gemacht wird, gibt die weitreichenden Einschränkungen der Freiheitsrechte der Bürger einfach nicht her. Man kann auf dieser Grundlage nicht wochenlang ein ganzes Land zumachen.“
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Was ist an den Notfallregelungen der Regierung problematisch? Zwar hat sich der Bundestag wenigstens ein wesentliches Mitspracherecht gesichert: Nach dem neuen Paragrafen 5 des IfSG ist es das Parlament selbst, das „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt, und es kann diese Feststellung auch wieder aufheben. Doch in besagter Lage wird der Bundesgesundheitsminister überproportional mit Sonderbefugnissen ausgestattet: Er wird ermächtigt, per Rechtsverordnung (und ohne Zustimmung des Bundesrates) Grenzen zu schließen, in den Flug-, Auto- und Schiffsverkehr einzugreifen oder geltende Gesetze zu ändern.
Laut Artikel 80 des Grundgesetzes müssten solche Rechtsverordnungen eigentlich „ihrem Inhalt, Zweck und Ausmaß nach“ durch Gesetze bestimmt werden – von Bundestag und Bundesrat. Aktuell ist das aber nicht vorgesehen. „Wir beobachten also eine enorme Zentralisierung“, sagt Möllers. „Auf einmal vollzieht der Bund Gesetze, genauer gesagt sogar nur ein einziger Bundesminister, und die Länder spielen keine Rolle mehr.“
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Ulrich Battis, lange Jahre Staatsrechtslehrer an der Humboldt-Universität zu Berlin, hat vor allem Bedenken, dass das Parlament sich in der gegenwärtigen Krise selbst marginalisiert. „Wir sind trotz aller dramatisierenden Rhetorik nicht im Krieg“, sagt er, „deshalb sollten Verfassungsänderungen oder Regelungen für Notfallparlamente auf keinen Fall übers Knie gebrochen werden. Panik ist zu vermeiden.“
Battis sieht die „Expertenherrschaft“ von „drei oder vier Vertretern des Robert-Koch-Instituts oder der Berliner Charité“ kritisch. „Auch die haben doch ihre Meinung zur Seuche schon dreimal geändert.“ Starvirologe Christian Drosten sagte im Interview mit „Zeit online“ wie zur Illustration von Battis’ These: „Wenige Entscheidungen der letzten Tage waren rein evidenzbasiert – viele waren vor allem politisch … Sie sind zum Teil sicher auch unter dem Eindruck der strikten Maßnahmen in den Nachbarländern zustande gekommen.“
Entscheiden, sagt Battis, müssten immer die Parlamentarier. Die Gewaltenteilung sei genau dazu da, um die Exekutive vor Fehlern zu bewahren; deshalb brauche die Regierung den Widerspruch der Opposition. Die jedoch könne nur Gehör finden, wenn das Parlament tatsächlich tage. Insofern dürfe man auch keine Fraktionssitzungen absagen, wie die CDU es getan hat. „Mit Blick auf unsere gesamte Demokratie müssen wir immer bedenken: Die Medizin darf nicht gefährlicher sein als die Krankheit“, sagt Battis.
Besonders bemerkenswert erscheint mir dieser Absatz:
[…] Für eine seriöse Debatte wäre es außerdem wichtig zu wissen, welche Risikoanalyse die Bundesregierung ihren Maßnahmen zugrunde legt: Mit wie vielen Kranken und Toten rechnet sie bei unbegrenzter Ausbreitung des Coronavirus in letzter Konsequenz, wenn ihr eine komplette Stilllegung des wirtschaftlichen Lebens als angemessene Gegenmaßnahme erscheint? „Dazu hat die Regierung nicht mehr vorgetragen als das, was jeder aufmerksame Zeitungsleser wissen kann“, sagt Möllers. Also: viel zu wenig. […]
Nichts Genaues weiß man nicht.
Aber Deutschland zumachen:
Kein Problem!
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Allen Bedenkenträgern gegenüber der Coronapolitik der Bundesregierung sei versichert: Ja, es gibt einen 100%igen Coronaschutz! Und das ist der Suizid. Aber um welchen Preis?