Guten Morgen, liebe Leser!

[…] Denn während sich die Autofahrer vorwiegend über stark erhöhte Bußgelder aufregen, hat es eine andere Gesetzesänderung wirklich in sich. Das Verbot von sogenannten „Blitzer-Apps“, welche vor „festen und mobilen Gefahren“ warnen, krankt nämlich an der Frage, wie sich die Nutzung solcher Apps bei einer Kontrolle durch die Polizei nachweisen ließe. Theoretisch kann der Polizist natürlich fragen, ob man ihm mal eben sein Mobiltelefon aushändigt. Treublöd, wie manche meiner Mitbürger sind, würden einige dieser „Bitte“, zumal wenn mit Nachdruck vorgetragen, sogar Folge leisten. Das müsste man aber nicht tun. Das Smartphone gehört gewissermaßen zu unserer erweiterten Privatsphäre, und nur ein richterlicher Beschluss kann hier eine Herausgabe erzwingen. Und selbst in diesem Fall ist es mehr als fraglich, ob man durch Entsperrung des Telefons zur Kooperation verpflichtet werden kann. […]

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