Alexander Wendt hat auf seinem Blog
eine feine verfassungsrechtliche Analyse geliefert.
Diese Analyse ist ein weiterer Meilenstein (#4) in Sachen Thüringen und die Ministerpräsidentenwahl:
MehrAm Samstag kam im Kanzleramt der Koalitionsausschuss zusammen. Das Gremium stellt eine Besonderheit dar: es findet sich nirgends im Grundgesetz, gehört weder richtig zur Exekutive noch zur Legislative, bestimmt aber die Richtlinien der Politik ganz wesentlich mit.
Normalerweise klärt der Koalitionsausschuss – ein Gremium, das aus den Vorsitzenden der Parteien besteht, die das Bundeskabinett tragen – strittige Fragen innerhalb dieser Koalition, die Regierungsprojekte beziehungsweise das Abstimmungsverhalten im Bundestag betreffen. Die Koalitionsausschuss-Sitzung am 8. Februar wich gleich doppelt von dieser Praxis ab.
Erstens nahm daran – und zwar federführend – Bundeskanzlerin Angela Merkel teil, die formal der CDU nicht vorsitzt, sondern faktisch der Bundesregierung, also einem Organ der Exekutive. Und zweitens beschäftigte sich diese Sitzung ausschließlich mit den Angelegenheiten, die das Parlament eines Bundeslandes betreffen. Beziehungsweise die Parlamente wie auch die Parteiverbände anderer Bundesländer. Nicht über jede Koalitionsausschuss-Sitzung der Vergangenheit gibt es exakte Protokolle. Aber diese Tagung dürfte ein Novum gewesen sein:
Es nehmen Teil eine Kanzlerin, die beiden Vorsitzenden der SPD (von denen nur Esken ein parlamentarisches Mandat besitzt), die nominelle Vorsitzende der CDU Kramp-Karrenbauer, auf die es schon nicht mehr ankam, und die auch über kein parlamentarisches Mandat verfügt, und der Vorsitzende der CSU.
Telefonisch zugeschaltet war nach Medienberichten zeitweise noch der Thüringer Linkspartei-Politiker Bodo Ramelow. Gemeinsam legten die Gremiumsmitglieder im Kanzleramt detailliert fest, dass
- sie „erwarten“, dass der Ministerpräsident des Landes Thüringen „heute die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt“.
- dass „umgehend“ die Wahl des nächsten Ministerpräsidenten erfolgen muss
- drittens, dass sich der Thüringer Landtag in naher Zukunft auflösen soll, um „baldige Neuwahlen“ zu ermöglichen,
- und viertens: „Regierungsbildungen und politische Mehrheiten mit Stimmen der AfD schließen wir aus. Das ist und bleibt die Beschlusslage der die Koalition tragenden Parteien für alle Ebenen.“
[…]
Weiter lesen: Hier klicken
____________________