Artikel zum Sonntag, 19.1.2020: Bundestag 17.1.2020 – Organspende
Zunächst möchte ich betonen, dass …
… das Thema „100.000 Abtreibungen gesunder Kinder“ pro Jahr in Deutschland ungleich skandalöser ist, als es eine Widerspruchslösung bei Organspenden, welche nunmehr nicht kommt, gewesen wäre. Da wird ein lediglich gesellschaftlich relevanter, nach meiner Meinung sekundärer Aspekt der „Selbstbestimmung der Frau“ gegen das Recht auf Leben und der allgemeinen Menschlichkeit in den Vordergrund gerückt. Selbstbestimmung der Frau, deren höchste und erste Aufgabe es zunächst ist, durch ihre Gebärfähigkeit für den Erhalt der Gattung Mensch zu sorgen.
Keiner Frau steht es m. E. zu, einfach nach Gusto zu entscheiden, ob sie dieser Aufgabe nachkommen will oder nicht. Jedenfalls dann nicht, wenn der kleine Mensch bereits in ihrem Körper heranreift.
Da sollte der Deutsche Bundestag um Lösungen ringen. Doch da geht eher ein Kamel durch´ s Nadelöhr.
Der Bundestag debattierte am 16.1.2020 zur Organspende:
Nach jahrelangen Diskussionen über die Organspendenpraxis und vor dem Hintergrund des eklatanten Mangels an Spenderorganen hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, die gesetzliche Grundlage geändert. In einer fraktionsoffenen namentlichen Abstimmung stimmten 432 Abgeordnete in dritter Beratung für die sogenannte Zustimmungslösung, die eine Gruppe von 194 Abgeordneten um Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) und Karin Maag (CDU/CSU) vorgeschlagen hatte (19/11087). 200 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 37 Enthaltungen. In zweiter Beratung hatten für diesen Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zuvor 382 Abgeordnete gestimmt. 261 votierten dagegen, es gab 28 Enthaltungen.
Den konkurrierenden Gesetzentwurf der Gruppe von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) und Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz (19/11096) stimmten in zweiter Beratung 292 Abgeordnete zu, 379 votierten dagegen, es gab drei Enthaltungen. Da dieser Entwurf keine Mehrheit erhalten hatte, entfiel die dritte Beratung und Schlussabstimmung. Der Gesundheitsausschuss hatte empfohlen, im Plenum zu beiden Gesetzentwürfen und zu einem Antrag der AfD (19/11124) einen Beschluss zu fassen (19/16214). Die Reform soll mit Rücksicht auf die notwendigen Vorbereitungen zwei Jahre nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.
Bundesweites Online-Register geplant
Damit wurde beschlossen, dass die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende künftig auch in Ausweisstellen möglich ist. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das zu errichtende Online-Register ermutigen sollten. Bürger sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register eingerichtet werden.
Bei der unterlegenen Widerspruchsregelung sollte jeder Bürger als möglicher Organspender gelten, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille (mündlich oder schriftlich) bekannt gewesen wäre, hätte die Organentnahme als zulässig gegolten.
Die beiden Gesetzentwürfe wurden jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt. Daneben verlangte die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/11124) eine sogenannte Vertrauenslösung. Die Abgeordneten forderten, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Über den Antrag wurde nach dem Mehrheitsvotum zugunsten der Entscheidungsregelung nicht mehr abgestimmt.
In Deutschland gilt bereits seit 2012 die Entscheidungslösung, die nunmehr auch Grundlage der Reform sein soll. Ohne Zustimmung der betreffenden Person zu Lebzeiten ist eine Organentnahme nicht zulässig. In manchen anderen europäischen Ländern, wo die Zahl der Organspender höher ist als in Deutschland, gilt die Widerspruchslösung.
Als ein Grund für die geringere Spendenbereitschaft in Deutschland wird der Organspendenskandal angesehen, der im Sommer 2012 bekannt wurde. An mehreren Kliniken waren Daten manipuliert worden, um Patienten bei der Vergabe von Spenderorganen zu bevorzugen. Seither ging die Zahl der Organspender deutlich zurück. 2017 lag die Zahl der Organspender mit 797 auf dem niedrigsten Stand seit zwanzig Jahren. Laut aktuellen Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die Spendenbereitschaft 2019 mit 932 Spendern und 2.995 postmortal gespendeten Organen wieder leicht rückläufig. Die weitaus meisten Patienten warten auf eine Spenderniere.
Effektivere Organspendenpraxis als Ziel
Der Bundestag hat Anfang 2019 bereits eine Strukturreform bei der Organspende beschlossen. Die Neuregelung zielt darauf ab, mit veränderten Abläufen und Vorschriften die Organspendenpraxis effektiver zu gestalten. So wurde in Entnahmekrankenhäusern die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt. Die Kliniken bekommen außerdem mehr Geld für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und erhalten einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur besonders in Anspruch genommen wird.
Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch einschlägig qualifizierte Fachärzte. Eine Rufbereitschaft sorgt dafür, dass jederzeit Fachmediziner zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) zur Verfügung stehen, der sogenannte Hirntod ist Voraussetzung für jede postmortale Organspende.
In der abschließenden Beratung meldeten sich zahlreiche Abgeordnete zur Wort und warben für ihre Position, einige schilderten persönliche Erlebnisse. Insgesamt durften 24 Redner jeweils fünf Minuten lang ihre Ansicht darlegen, andere Abgeordneten konnten ihre Reden zu Protokoll geben. […]
Zusammenfassungen der Reden und die Reden als Video sowie die Quelle des obigen Zitats:Hier klicken