Artikel zum Sonntag, 14.11.2019: Prof. Wolffsohn zur Siedlungspolitik Israels

Es ist eine Frage, …

… die bei der Auf- und Verteilung sowie der Besetzung Deutschlands nach dem verlorenen Weltkrieg II keine Rolle gespielt hat. Wer einen Krieg anzettelt und ihn verliert, darf sich über Landverluste nicht beklagen, oder?

Warum das im Fall der Besetzung des Westjordanlandes durch Israel anders sein soll …

Grün-kursives Zitat & komplettes Interview lesen: Hier klicken

Heuer: Ja! Dann analysieren wir mal diese jüngste Äußerung des US-Außenministers Pompeo, der sagt, Siedlungen im Westjordanland seien „nicht grundsätzlich illegal“. Hat er damit recht?

Wolffsohn: Sie fragen mich als Historiker und Publizisten, auch Politikwissenschaftler, und nicht als Juristen. Aber auch als Historiker kann ich leicht referieren, was Sie auch in Ihrer Frage andeuten, dass die gängige Meinung, das heißt die Mehrheit der im Völkerrecht Tätigen und über das Sprechenden, dieser Meinung ist, dass die Siedlungen illegal wären.

Als Historiker stelle ich fest, dass dieses geltende Völkerrecht nicht immer gegolten hat und dass man es auch historisch anders interpretieren kann. Das ist die eine Antwort.

Die zweite und das ist die entscheidende: Das Völkerrecht soll ja in diesem Fall dem Friedensprozess dienen. Da sind wir uns doch wahrscheinlich einig, oder?

[…]

Hören Sie das komplette Interview des DLF vom 20.11.2019, dass einen wichtigen Aspekt aufwirft:

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