Als
Erklärungsmuster
für terroristische Handlungen werden nach den letzten Anschlägen gerne bestimmte Dispositionen des Täters herangezogen/angeführt.
„Kleinkriminell“,
was immer das auch konkret heißen mag, und/oder
„Psychisch labil“ bzw. „Psychisch krank“
sind gern genannte Attribute.
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Dass derlei Dinge und vieles andere in allen möglichen Religionen geglaubt werden dürfen, ist unstreitig. Ich z. B. glaube daran, dass der Schlüpfer meiner 1899 geborenen und 2005 (echt!) verstorbenen Großmutter als Satellit um die Erde kreist und mich beschützt. Ist zwar recht unwahrscheinlich und die meisten Menschen werden mit bescheinigen, dass ich spinne, aber: Der Glaube, auch mein Glaube, vornehmer formuliert „das religiöse, das weltanschauliche Bekenntnis“ ist durch das Grundgesetz garantiert: Nun ist das mit meinem Glauben an den Schlüpfer meiner Großmutter als mein Beschützer nur ein Gleichnis. Natürlich hätten die Leute Recht, dass ich spinne, dass etwas mit meiner geistigen Gesundheit nicht in Ordnung wäre. Diese Leute hätten vollkommen Recht. Übrigens auch wenn noch ganz viele andere Menschen bereits seit ganz langer Zeit an den Schlüpfer ihrer Oma als Beschützer im Weltraum glauben würden. _____________________ Islamgläubige Menschen in Deutschland berufen sich auch auf den Artikel 4 (siehe oben) unseres Grundgesetzes. Es stellt sich im Zusammenhang mit diesem Artikel die Frage nach den Grenzen. Den Grenzen vor allem der freien Religionsausübung. Klar, „Glauben“, „Bekennen“, keine Frage. Eine bemerkenswerte Antwort in Bezug auf den Islam bietet Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (Bild) mit seinem Artikel: Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland Lesen? ……. Klicken Sie auf den Titel ____________________________________ Bitte klicken Sie auf den Button! ____________________________________
Denken Sie mal drüber nach!
Was aber bedeutet „freie Ausübung“ der Religion?