Am 13.05.2019 war ich Sachverständiger …
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… in einer Anhörung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor dem Ausschuß für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages. Jeder Sachverständige hatte Gelegenheit, eine maximal vierminütige Eingangsstellungnahme gegenüber den Abgeordneten des Ausschusses abzugeben. Nachstehend deren Wortlaut, meine ausführliche schriftliche Stellungnahme ist hier auf der Seite des Deutschen Bundestages abrufbar.
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Lesen Sie den Text bitte auch im Zusammenhang mit der „Aktion“ Dr. Wolfgang Schäubles im Bundestag am 16.5.2019, als er Stephan Brandner maßregelte: Hier klicken
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