werden zurückgehalten.
MehrEs ist fast schon wie im Politbüro:
[…] Das Störpotenzial einer Petition beurteilt der Ausschuss. Allerdings nicht nach juristischen Kriterien. Sein Urteil unterliegt „der politischen Einschätzung durch die Mitglieder des Petitionsausschusses bezogen auf den Einzelfall“, erklärt Wendt.
Überdies sei die Internetplattform des Petitionsausschusses kein Ort für freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes, das habe bereits das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Internetseite sei „ausschließlich ein Instrument der Petitionsbearbeitung“, weswegen der Ausschuss einen „großen Entscheidungsspielraum“ habe. Am Mittwoch wird sich zeigen, ob der Ausschuss sich in seiner Sitzung zur Veröffentlichung durchringen kann. […]
So, so, Störpotential! Hört sich an wie:
Demokratie ist schön und fein. Das einzige, was stört, ist der Bürger. In summa das Volk.
Da sind wir Bürger ja schon froh, dass es …
… „durchaus möglich [sei], dass die Veröffentlichung von mindestens einer“ der Petitionen auf der Ausschusssitzung am Mittwoch beschlossen werde, „sobald sich dafür entsprechende politische Mehrheiten finden“, sagte der Ausschussvorsitzende Marian Wendt (CDU) WELT.
Bei mindestens einer dieser Petitionen war dies laut Ausschussmitgliedern der Fall. Die anderen Texte enthalten aber nur, soweit bekannt, nüchterne Forderungen nach stärkerer demokratischer Legitimation wichtiger migrationspolitischer Entscheidungen.
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