Eine E-Mail mit folgenden Inhalt
… habe ich heute am 18.11.2018 an über 100 Personen und Institutionen aus Politik, Wirtschaft und Medien versandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eine Autobahn wird – zusätzlich zu einen großen Einzugsgebiet (18 Stadtteile) – mit Fahrverbot belegt. Die A42, die durch Essen geht und Gelsenkirchen verläuft: Hier klicken. Grund genug, nach den Messwerten zu schauen, die in 2017 für beide Städte festgesetzt wurden.
Seit Jahr und Tag bemängele ich die Tabelle des Umweltbundesamtes, welche den Jahreshöchstwert einer Messstelle – der mit dem höchsten Wert – für die NO2 – Belastung der ganzen Stadt auswirft. Die Tatsache, dass die Spalte mit den Werten ab 2017 mit „Höchster Jahresmittelwert 2017“ überschrieben ist, ändert nichts daran, dass zur Berechnung der Durchschnittsbelastung einer Stadt nur der Wert ´schlechtesten` Messstelle der Stadt verwendet wird und eben kein Durchschnitt aller Messstellen der Stadt. Ich habe dazu im Januar 2018 eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht. Diese wurde bis heute nicht entschieden. Man müsse noch weiter „ermitteln“.
Das Umweltbundesamt gibt die Jahresdurchschnittswerte sämtlicher Messstellen Deutschlands jährlich heraus. Aktuell ist es die Tabelle no2_2017. Zur Tabelle: Hier klicken und Jährliche Auswertung NO2- 2017 (Excel-Version) aufrufen.
Wegen des anstehenden Fahrverbots eines erheblichen Teils von Essen und Gelsenkirchen inkl. Autobahn, habe ich, Rüdiger Stobbe in Aachen, den exakten Jahresdurchschnittsgrenzwert NO2 ALLER MESSSTELLEN in Essen und Gelsenkirchen für 2017 errechnet.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 µg NO2/m3 Luft wird weder in Essen, noch in Gelsenkirchen überschritten.
Wenn beide Städte gemeinsam betrachtet werden, bleibt die NO2-Belastung ebenfalls unter 40 µg NO2/m3 Luft. Im Durchschnitt. Nur dieser Durchschnitt aller Messstellen einer Stadt zählt. Das Umlegen der „schlechtesten“ Messstelle auf die gesamte Stadt ist vollkommen unangemessen, nein, m.E. unseriös. Vor allem unter dem Aspekt, dass der Stundenmessgrenzwert NO2, also der Wert, der tatsächlich gemessen wird, der Wert, dem der Bürger an der Messstelle faktisch ausgesetzt ist, bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt. Der Jahresdurchschnittsgrenzwert ist nur ein theoretischer Wert, der dafür sorgen soll, dass die 200 µg NO2 nicht andauernd erreicht werden, sozusagen „Standardbelastung“ werden. Das ist durchaus nicht der Fall. Wenn Sie die letzte Spalte der Tabelle no2_2017.xlsx oben addieren, werden Sie – erstaunt – feststellen, dass die 200 µg NO2 lediglich 52 x überschritten wurden. In ganz Deutschland. Bei über 500 Messstellen. Wobei pro Messstelle 8.760 Messungen (abzgl. Wartungszeiten) mit Höchstwertfeststellung pro Jahr stattfinden. Wenn man nun weiß, dass lt. Stundenmessgrenzwertfestlegung der Wert von 200 µg NO2 sogar pro Messstelle 18x/Jahr überschritten werden darf, wird es nicht verwundern, dass das an keiner Messstelle in Deutschland im Jahr 2017 der Fall war.
Stationscode | Name / Messnetz | Stationsumgebung | Art der Station | Jahres-mittelwert in µg/m³ | Zahl der Stundenwerte > 200 µg/m³ |
DEBY115 | München/Landshuter Allee | städtisches Gebiet | Verkehr | 78 | 12 |
DEHE040 | Darmstadt-Hügelstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 52 | 6 |
DEHH068 | Hamburg Habichtstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 58 | 4 |
DERP010 | Mainz-Parcusstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 48 | 7 |
DENW207 | Aachen Wilhelmstraße | städtisches Gebiet | Verkehr | 46 | 3 |
DEBW118 | Stuttgart Am Neckartor | städtisches Gebiet | Verkehr | 73 | 3 |
DEBW116 | Stuttgart Hohenheimer Straße | städtisches Gebiet | Verkehr | 69 | 3 |
Korrekte Darstellung der Tabelle: Hier klicken
Die aufgeführten Straßen sind solche, wo die 200 µg in 2017 mehr als 2x (zwei Mal) überschritten wurden. Erlaubt sind pro Messstelle 18 Überschreitungen = 18 Stunden von 8.760 Stunden/Jahr. Der Vollständigkeit halber auch hier der Link zum Umweltbundesamt, wo die Grenzwerte niedergelegt sind: Hier klicken.
Wenn der real stündlich zu messende Grenzwert bei 200 µg NO2/m3 Luft liegt, ist ein Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 µg/m3 Luft vollkommen unsinnig. Das ist vergleichbar mit einem Zeugnis, auf dem alles 3-er sind, zur Versetzung aber eine EINS im Durchschnitt verlangt wird. Der Wert, dem die Menschen real ausgesetzt sind, ist für die Gesundheit entscheidend. Kein Durchschnitt. Real sind 200 µg aber offensichtlich in Ordnung. Sonst wäre dieser Wert doch schon längst gesenkt worden, oder? Es geht schließlich um die Gesundheit der Menschen, die realen Werten ausgesetzt sind.
Hinzu kommt, dass das UBA und das Bundesumweltministerium den höchsten Jahresdurchschnittsgrenzwert einer Messstelle, der ´schlechtesten`, einfach auf die gesamte Stadt überträgt. Sie verwenden einen Durchschnitt, rechnen aber nicht den Durchschnitt aller Messstationen aus. Mehr dazu: siehe Petition und z. B. Hier klicken.
Freundliche Grüße
Rüdiger Stobbe
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