Am 15. August 2018 berichten die Aachener Nachrichten
… über den bevorstehenden Prozess um den tödlichen Unfall einer Radfahrerin am Hansemannplatz. Für die AN steht der Schuldige, es ist der Busfahrer, bereits fest.
Ist in der Artikelüberschrift noch ein Fragezeichen vermerkt, so heißt es im Bericht:
[…]
Demnach soll sich das Geschehen so abgespielt haben: Die Radfahrerin ist an diesem Dienstag gegen 15.30 Uhr auf der Monheimsallee in Richtung Kaiserplatz unterwegs. Sie nutzt den Radschutzstreifen. Kurz vor der Ampel wird sie von dem in gleicher Richtung fahrenden Bus überholt. Beide halten an der Rot zeigenden Ampel an. Als das Signal auf Grün schaltet, fahren Bus und Radfahrerin los, der Bus biegt nach rechts Richtung Peterstraße ab, kollidiert mit der Radfahrerin, sie stürzt, wird überrollt und stirbt noch an der Unfallstelle. Der Busfahrer, das steht für die Ermittler fest, hätte die Radfahrerin bemerken müssen. Sein Fehler habe den Tod der jungen Frau verschuldet – fahrlässige Tötung, für die das Gesetz einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe vorsieht.
[…]
Klar, es wird nur die Meinung „Anklage“ durch einen Gerichtssprecher wiedergegeben:
Für die Anklage steht jedenfalls jetzt fest: Der Fahrer hätte das Geschehen verhindern können, wenn er laut Gerichtssprecher Daniel Kurth „die notwendige Sorgfalt hätte walten lassen“.
Dieses und der zitierte Text ganz oben sind eine ungeheure Vorwegnahme dessen, was im Prozess geklärt werden soll.
Ich nenne das tendenziösen Schmierenjournalismus.
Der Betriebsratsvorsitzende der ASEAG sieht es in einem Leserbrief moderater, in der Sache allerdings knallhart und vollkommen korrekt:
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Aktuell berichtet die WELT über den Bund der Fußgänger:
Meine Meinung, die sich mit der des Fußgängerbundes zu 100% deckt, zum Thema: Hier klicken
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