WELTonline macht auf einen bemerkenswerten Sachverhalt aufmerksam:
Den Umgang in Deutschland mit ausländischen Straftätern.
In der Kriminalstatistik ist von Tatverdächtigen die Rede. Hier reden wir von verurteilten Menschen. Zu Gefängnis verurteilten Ausländern.
Ende November 2017 saßen in Deutschland
64.351 Menschen im Gefängnis
Davon waren etwa 16.000 Menschen= 1 Viertel Ausländer. Die Anzahl der Passdeutschen, Menschen mit Migrationshintergrund, wird nicht leider erfasst. Da kommen aber sicher noch mal eine ganze Menge, zumindest im Verhältnis „normal“= etwa 6.000 hinzu.
Was bedeutet, dass über ein Drittel der Gefängnisinsassen einen Migrationshintergrund – mit oder ohne deutschen Pass – haben. Das nennt man überdurchschnittlich. Was uns nicht verwundert.
Passdeutsche sind Passdeutsche, ein Entzug der Staatbürgerschaft ist zumindest schwierig.
Ausländer, die im Gefängnis sitzen, also eine bereits erhebliche Straftat begangen haben, könnten abgeschoben werden. Sie haben ihr Aufenthaltsrecht, so es denn eines gab, verwirkt.
Was macht Deutschland?
16.000 Ausländer sitzen in hiesigen Gefängnissen. In der Regel haben diese
Kriminellen ihr Aufenthaltsrecht verwirkt.
- Doch die Bundesrepublik nutzt nur selten die Möglichkeit, sie zur Haftvollstreckung in ihre Heimat zu überstellen.
- Zum März 2017 waren hierzulande 15.876 Ausländer inhaftiert – deutlich mehr als 2015 (13.694) und 2016 (14.605).
Sind wir denn von allen Guten Geistern verlassen?
Liebe Bayern, liebe Hessen: Im Herbst AfD wählen!
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