Dublin 3 regelt die Rückführungen …
… nicht berechtigt Eingereister.
Nach diesem Verfahren wird ein Rückführungsgesuch gestellt. Wenn dies bestätigt wurde, kann der Betreffende in das Erstaufnahmeland zurückgeführt werden.
Wie sieht die Realität aus?
![](https://www.mediagnose.de/wp-content/uploads/2018/07/Rückführungen_01-07-_2018_10-53-42-300x100.jpg)
Gibt es noch irgendwelche Fragen?
In Aachen sagt man zu so was: Dat iss en „Frittenbud´“.
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