Familiennachzug oder Rückkehr?

Das ist keine Frage.

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Sobald die Umstände in der Heimat nicht mehr Kriegshölle oder ähnliches sind, müssen die Menschen, denen Deutschland Schutz gewährt hat, in ihre Heimat zurückkehren.

Vor allem dann, wenn sie ihre Familie – meist Frau und Kinder oder Eltern – in der Kriegshölle zurückgelassen haben.

„Natürlich ist es einleuchtend, dass ein traumatisierter Jugendlicher die Unterstützung seiner Eltern braucht.“ meint Claus Christian Malzahn in seiner Meinung oben rechts.

Dann bitteschön sollen die Kinder zurück zu ihren Eltern gehen.

Die Restfamilie nach Deutschland zu holen,  wäre einfach nur widersinnig.

Zumal die Regelung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Menschen erst 2015 im Rahmen einer Kungelei (u. a. Anerkennung Albaniens als sicheres Herkunftsland) im Aufenthaltsgesetz verankert wurde.

Zu der Zeit wurden die Grenzen noch halbwegs kontrolliert bzw. die Öffnung der bundesdeutschen Grenzen war noch nicht weltweit kommuniziert worden. Das geschah kurz danach von unserer allseits geliebten Führerin der westlichen Welt am 4.9.2017.

Angela Merkel war sozusagen die Schabowski des Westens mit DDR-Hintergrund.

Tatsache ist, dass viele angeblich Minderjährige Flüchtlinge lediglich so genannte Ankerkinder sind, die ausgeguckt wurden, nach Deutschland zu flückten, damit die Restfamilie per Visum nachgeholt werden kann.

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