Artikel zum Sonntag 23.7.2017: Diesel – Umweltbundesamt – Fahrverbote
Update 26.7.2017
Das Umweltbundesamt reklamiert Urheberrechtean den Grafiken, die im Artikel unten integriert waren.
Die Grafiken hatten den Zweck, die Manipulationsmöglichkeiten mittels gleicher Farbgebung bei unterschiedlichen Werten NO2 (Echter Grenzwert/Wunschgrenzwert in der alternativen Darstellung) zu belegen.
Ich habe die Grafiken entfernt. Selbstverständlich hat das UBA das Urheberrecht an den Manipulationsmöglichkeiten.
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Um sich selber ein Bild – auch ohne Grafiken –
von den Manipulationsmöglichkeiten zu machen:
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor oder zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Vergleichen Sie die beiden „Grenzwert“maßstäbe. Sie werden sehen, dass in der alternativen Darstellung, der Jahresdurchschnittsgrenzwert von 40 Mikrogrammzufälligerweise zum quasi ´Wunschgrenzwert Stundenmessung` wird.
Die alternative Darstellung ergibt ein wesentlich bedrohlicheres Bild bei gleichzeitigem „Reissen“ der 40 Mikrogramm NO2, als die korrekte Darstellung mit den tatsächlichen Grenzwerten.
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Der ursprüngliche Artikel jetzt ohne Grafiken:
Es kommt Bewegung ...
… in die Diskussion um Fahrverbote für Diesel-Kfz in Innenstädten.
Der bündnisgrüne Ministerpräsident von Baden-Würtenberg, Winfried Kretschmann, hat offensichtlich die extrem weitreichende und damit vollkommen unangemessene Auswirkung solcher Verbote (´Tod` der Dieseltechnologie in Deutschland) erkannt und die Notbremse* gezogen. Das ist allerdings nur ein Schritt in die richtige Richtung.
Im Rahmen meiner mittlerweile umfangreichen Recherchen zum Thema habe ich mich selbstverständlich auch mit den Statistiken und deren Aufbereitung beschäftigt, die das Umweltbundesamt liefert.
Zunächst habe ich mich auf den in höheren Konzentrationen unangenehm wirkenden (Reversible Augenreizungen bis hin zu Atembeschwerden) auf Dauer aber auch nachhaltig toxikologischen Stoff NO2 konzentriert.
Ich stellte fest, dass bei der Verdeutlichung des Problems durch NO2 mit 2 Maßstäben gearbeitet wird.
Korrekte Farbgebung an den echten Grenzwerten orientierte Darstellung
Alternative Farbdarstellung mit Halbierung der Grenzwerte
Bei Grenzwerten muss generell unterschieden werden zum einen zwischen Werten, die konkrete Messungen an Messstationen betreffen, denen Mensch und Tier also faktisch zum Zeitpunkt der Messung an diesem Ort ausgesetzt ist.
Zum anderen gibt es Grenzwerte, die beziehen sich auf Mittelwerte, z. B. den Jahresdurchschnitt der Stundenwerte einer Messstation.
Dieser Wert ist ein hergeleiteter und gibt ein fiktive Grenze an, deren Erreichen erwünscht ist.
Grenzwerte haben keinen Selbstzweck, sondern sollen anzeigen, ab wann ein Stoff in welcher Konzentration mehr oder weniger gesundheitsschädlich ist.
80 Mikrogramm – immer pro Kubik Luft – liegen nach dieser offiziellen Tabelle zwar nicht im optimalen Bereich, immerhin aber noch im blauen, sprich grünen Bereich.
An jeder Messtation darf sogar 18 Mal/Jahr der Wert von 200 Mikrogramm erreicht werden. Menschen, die sich zu einem solchen Zeitpunkt in der Gegend aufhalten, werden das NO2 sicher riechen und vielleicht auch Augenbrennen haben. Mehr kann es aber sicher nicht sein, sonst wäre die Regelung kontraproduktiv.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert
beträgt bei NO2 exakt 40 Mikrogramm.
Auffallend ist, dass dieser Grenzwert sehr niedrig angesetzt ist.
Werte, denen der Mensch tatsächlich ausgesetzt sein kann, die auch noch gemäß Tabelle oben links in Ordnung sind, gehen nach meiner Sicht der Dinge durchaus bis 100 Mikrogramm. Was nicht schön wäre, wenn man solch´ einer Konzentration ausgesetzt wäre, die aber wohl noch in Ordnung wäre, wenn es – und das ist ohnehin selten, die Betrachtung der Stundenwerte diverser Messstationen belegt das, der Fall – nicht dauerhaft ist.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm …
… ist denn auch der Knackpunkt.
Dieser Wert ist so gesetzt, dass er mit Stundenwerten, die gemäß obiger Tabelle mit realen Stundenmesswerten noch im blauen Werten liegen, praktisch nicht erreicht werden kann.
Werte, die für den Menschen noch als erträglich angesehen werden, wenn sie diesen Konzentrationen faktisch ausgesetzt sind.
Werte, die absolut im Grünen Bereich liegen.
Der Jahresdurchnittsgrenzwert ist genau der Wert, dessen Überschreitung als Begründung für die Einrichtung von Fahrverboten für Diesel-Kfz herangezogen wird.
Ein fiktiver Wert, der mit 40 Mikrogramm so niedrig angesetzt ist, dass er praktisch nicht erreicht werden kann. Denn nicht nur Kraftfahrzeuge stoßen NO2 aus. Jede Ölheizung, aber auch die Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs sind „mit dabei“.
Vor allem und noch mal:
Auch wenn die Werte in der realen Situation der Messung vor Ort, die Werte, denen der Mensch real ausgesetzt ist, IMMER in Ordnung wären – z. B. 41, 60 0der 80 Mikrogramm – würde der Grenzwert 40 Mikrogramm im Durchschnitt „gerissen“.
Zwischenfazit
Der extrem unter den erlaubten Stundenmessgrenzwerten liegende Jahresdurchschnittsgrenzwert legt die Vermutung nahe, dass es sich um einen
Politischen Grenzwert
handelt, dessen Einhaltung praktisch unmöglich ist, dagegen weitgehende Maßnahmen z. B. gegen Diesel-KfZ ermöglichen soll.
Weitere Belege für die Richtigkeit meines Zwischenfazits
Jetzt kommt die grafische Aufbereitung des Umweltbundesamt (UBA) auf seiner Webseite in´ s Spiel.
Wie oben bereits beschrieben, gibt es 2 Versionen.
Eine mit der Darstellung der ´richtigen` Grenzwerte.
Eine mit der Alternativen Darstellung der Grenzwerte.
Die alternative Darstellung halbiert die Grenzwerte einfach. Es sind „Wunschgrenzwerte“ unserer Menschen mit Guten Gedanken, die offensichtlich auch im UBA sitzen.
So werden – rabbel-di-babb – dienoch tatsächlich erträglichen echten 80 Mikrogramm bereits in den unerträglichen Bereich verschoben.
Der Jahresdurchschnittsgrenzwert liegt mit 40 Mikrogramm nun auch „korrekt“ in der Stundenmesswerttabelle gut im Grenzbereich zum nicht mehr so richtig gut erträglichen 60 Mikrogramm, die mit Orange = Tendenz zu rot gekennzeichnet sind.
Gehen Sie auf den Kartenteil des UBA – hier klicken, konfigurieren Sie den Filter – Stickstoffdioxid einstellen – , wählen Sie ein beliebiges Datum in der Vergangenheit und die Karte „fährt“ vor und zurück auf der Zeitachse.
Wenn Sie nun die alternative Darstellung oben rechts anklicken, sieht die Stickstoffdioxidwelt ganz anders, viel schlimmer aus.
Drucken Sie mal einige dieser „alternativen“ Karten aus (Beispiel links) und zeigen sie einem Bürgermeister mit orange-rotem Punkt auf der Karte rechts.
Der Mann, die Frau wird eine ganz andere Reaktion zeigen, als wenn Sie ihm die Karte links mit den korrekten Grenzwerten zeigen.
Genau das wird mit der alternativen Darstellung gewollt.
Der politische Jahresdurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm wird grafisch auf die Stundenmesstabellen ´übertragen` und alle, die sich nicht ausführlich mit dem Zustandekommen beschäftigt haben, erschrecken sich und ziehen voreilige, falsche Schlüsse, erwägen gar Fahrverbote.
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Ich habe mich mit dem UBA in Verbindung gesetzt und folgende E-Mail an den Bürgerservice geschickt:
Zugegeben, beim Abfassen der Mail war ich reichlich verärgert ob meiner Erkenntnisse. Deshalb die recht pointierte Anfrage.
Dennoch bekam ich zügig eine Antwort, die den Sachverhalt bestätigte, aus diesem aber naturgemäß einen anderen Schluss zog:
„In der Standardeinstellungen bei all unseren Karten auf der Homepage des Umweltbundesamtes vollzieht sich der Farbwechsel zu Rot immer da, wo ein Grenz- oder Zielwert überschritten wird. Im Gegensatz dazu soll die alternative Darstellung nicht nur informieren, ob ein Grenz- oder Zielwert überschritten wurde, sondern auch, wie die Struktur im Bereich der hohen Konzentrationen aussieht. Dafür haben wir den Konzentrationsbereich bei der alternativen Darstellung erweitert. Dies ist besonders während Episoden flächendeckend hoher Schadstoffkonzentrationen sinnvoll, z.B. während Feinstaubepisoden im Winter oder bei hohen Ozonwerten im Sommer.“ Quelle: Mail folgend
Bemerkenswert ist, dass sich das UBA auf Feinstaub und Ozon bezieht, welches meine Themen nicht waren. Stickstoffdioxid, darum geht es!
Deshalb habe ich nachgehakt. Diemal weniger emotional, faktenorientierter:
Zügig kam die neue Antwort, die bemerkenswerte Aussagen in konzentrierter, entlarvender Form enthielt (Farbänderung von MEDIAGNOSE):
„Die Standardeinstellung orientiert sich an geltenden Grenz- bzw. Zielwerten, der Farbwechsel zu Rot bedeutet demnach eine Überschreitung.
Die alternative Darstellung soll nicht nur die Aussage „Grenz-/Zielwert überschritten“, sondern die Struktur der Konzentrationen in Deutschland besser darstellen.
Bei den NO2-Stundenwerten ist es so, dass die alternative Darstellung die Werte im unteren Konzentrationsbereich feingliedriger abbildet, da die meisten Werte eher im niedrigen Bereich gemessen werden.Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden. Die Grenzwerte sind zudem klar auf unsere Homepage definiert:
… dass das Umweltbundesamt, das „Haus“ frank und frei zugibt, dass die alternative Darstellung der Manipulation dient.
Indirekt tut es das „Haus“ aber doch.
Es stottert sogar etwas: „Durch die rote Farbe soll nicht aber automatisch auf eine Grenzwertüberschreitung hingewiesen werden.“ Bevor das „Haus“ auf den Link mit der Grenzwerttabelle verweist.
Die „eher im niedigen Bereich gemessenen Werte“ sollen also nur besser dargestellt werden. Auf eine Grenzwertüberschreitung soll nicht hingewiesen werden. Schon gar nicht mit der roten Farbe.
Wer´ s glaubt …
Es ist wohl reiner Zufall, dass die Grenzwertüberschreitung Jahredurchschnittsgrenzwert 40 Mikrogramm genau den Wert 40 Mikrogramm Stundenmesswert in der alternativen Darstellung spiegelt.
Jetzt weiß ich, was es bedeutet, dass man nur der Statistik glauben sollte, die man selber „gefälscht“ hat.
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*Wobei die Möglichkeit der Verbesserung des NO2-Ausstoßes durch ein Software-Uupdate, wie es Daimler u. a. ankündigen, mir doch dahingehend fragwürdig erscheint, alldieweil man das bereits längst – wenn es denn so einfach ist – hätte veranlassen können. Allein, um den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs so gering wie möglich zu halten und nicht erst unter Androhung von Fahrverboten und damit dem Wegfall eines ganzen Geschäftsfeldes.