AfD & Aachener Zeitung & Versammlungsgesetz & Wokeismus aktuell: Zustimmung zum Gesetzesverstoß der „Guten“

Versammlungsgesetz §21

Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der §21 VersG ist eindeutig. Er muss der Redaktion der Aachener Zeitung (AZ) bekannt sein. In meinem Artikel zur Kundgebung der AfD am 9.9.2023 habe ich ihn ausdrücklich erwähnt und zitiert, weil auch bei der  „Gegendemonstration am 9.9.2023“ massiv dagegen verstoßen wurde. Es wurde versucht, die nicht verbotene Kundgebung  der AfD zu verhindern […] ihre Durchführung zu vereiteln, […] und es wurden  grobe Störungen verursacht. 

Die groben Störurungen, die Androhungen von Gewalt funktionierten auch. Der Krach war unerträglich, man hörte sein eigenes Wort kaum und nur die Polizei verhinderte, dass die Kundgebungsteilnehmer nicht zu körperlichen Schäden kamen. Am Ende der Versammlung wurden sie von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizisten zu einem sicheren Ausgang geleitet. Robert Esser, Redakteur der AZ war klar auf der Seite der Gegendemonstranten. § 21 VersG scherte ihn wenig. Alles hier nachzulesen.

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Analyse des Artikels der Aachener Zeitung vom Samstag, den 2.3.2023

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Grün-kursiv-fett = Zitat AZ // Hauptsächlich blau = Kommentar MEDIAGNOSE // Link erster Absatz von MEDIAGNOSE

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In der Fußgängerzone ist es am Samstagmorgen laut geworden. Die Wählerinitiative „SO! Eschweiler“ (Soziales Eschweiler) organisierte eine spontane Kundgebung gegen einen Info-Stand (mit Kundgebung) der AfD.

Kommentar:

Aha, eine organisierte spontane Kundgebung. Das ist bereits ein Widerspruch in sich. Und laut geworden ist es auch. Zu welchem Zweck?

Quelle Bild, Text und kompletter Artikel

Den Info-Stand hatte die Alternative für Deutschland Eschweiler erst rund 17 Stunden zuvor auf ihrer Facebookseite gepostet, posten lassen – der Stolberger AfD-Stadtverbandssprecher Andreas Klöcker lud nach Eschweiler ein. Er gehörte ebenso zu den Rednern wie der Eschweiler Afd-Fraktionsvorsitzende Michael Winterich und Ferhat Sertürk (Mitglied des Medien- und Kommunikationsteams der Aachener AfD).

Die späte Bekanntgabe des Versammlungstandortes diente wohl der Vermeidung von diversen Störaktionen der Guten von SO!. Man ahnte offensichtlich nichts Gutes.

Die AfD-Aktion startete gegen 10.15 Uhr auf dem Vorplatz von Peek & Cloppenburg an der Marienstraße – gegen eine zunächst einsame tönende Trillerpfeife. Die bekam eine Viertelstunde später Zuwachs: etwas mehr als die von SO! Eschweiler angemeldeten 50 Bürger, darunter auch einzelne Lokalpolitiker, versuchten, die AfD-Sprecher im Takt von Queens „We will rock you“ akustisch niederzuklatschen.

Nochmal – So, so, die nach meiner Meinung SO!-Kriminellen waren also bei der „spontanen“ Versammlung bereits angemeldet. Warum kriminell? Weil sie versuchten, die AfD-Sprecher im Takt von Queens „We will rock you“ akustisch niederzuklatschen. Bereits dies erfüllt meiner Meinung nach den Straftatbestand § 21 VersG. Warum die SO!-Gegendemonstration überhaupt zum gleichen Zeitpunkt und am gleichen Ort wie die AfD-Kundgebung von Seiten der Stadt/Polizei zugelassen wurde, bleibt deren Geheimnis. Es dürfte doch mittlerweile Allgemeinwissen sein, dass Gegendemostrationen gegen AfD-Veranstaltungen jeglicher Couleur dazu dienen, diese zu verhindern, zu stören. Wenn es sich ergibt auch unter Gewaltanwendung. Das verhindert unsere Polizei denn doch noch regelmäßig. Ausdrücklichen Dank dafür!

AfD-Stand und Kundgebung waren mit einem Dutzend Personen angemeldet, der Flashmob für eine halbe Stunde – um 11 Uhr war dann auch pünktlich Schluss. Ohne Zwischenfälle und ohne, dass man die von der AfD angesprochenen, auch lokalen Themen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite hätte hören können. Wenn nicht gerade geklatscht wurde, wurden die Redebeiträge der AfD mit Buh-Rufen oder „Geht doch nach Hause“ oder „Blablabla“ gestört oder mit dem Anti-Nazi-Song der Ärzte „Schrei nach Liebe“.

AZ-Redakteur Wynands bringt selbst den Beleg für die Straftat gem. §21 VersG. Ich zitiere: „Ohne Zwischenfälle und ohne, dass man die von der AfD angesprochenen, auch lokalen Themen, auf der gegenüberliegenden Straßenseite hätte hören können. Wenn nicht gerade geklatscht wurde [siehe oben], wurden die Redebeiträge der AfD mit Buh-Rufen oder ´Geht doch nach Hause` oder ´Blablabla` gestört oder mit dem Anti-Nazi-Song der Ärzte ´Schrei nach Liebe.“

Liebe Leser, sehr geehrte Staatsanwaltschaft, genauer geht es nicht. Es steht sogar in der Zeitung, dass die SO!-Bürger eine Straftat gem. §21 VersG begangen haben. Dass die AfD indirekt auch noch in der ´Zeitung` als Nazi – intoniert wurde der Anti-Nazi-Song der Ärzte ´Schrei nach Liebe –  diskreditiert wird, verwundert nicht wirklich.

Flashmob-Anmelder SO! ist auch Teil des Bündnisses „Mir stonn zesamme für Demokratie“, das vor vier Wochen Tausende zu einer Anti-AfD-Demo auf die Straße brachte. Auch das Aktionsbündnis hat angekündigt, weiter gegen Rechtsradikalismus zu fahren. Der Flashmob war aber ein Eigengewächs von SO!. „Damit wollen wir auch zeigen, dass es weitergeht“, so Sprecher Frank Dahmen, ehemals kurzzeitig Vorsitzender der Eschweiler Grünen. Die erst Ende vergangenen Jahres gegründete Wählergemeinschaft war allerdings ganz maßgeblich an der Gründung des Aktionsbündnisses beteiligt.

Dann bringt die Zeitung den Namen des Sprecher der SO!-Bündnisses, Frank Dahmen. Da hat die Staatsanwaltschaft schon den ersten Ansprechpartner in Sachen Strafverfahren. Oder wird der Verstoß gegen §21 VersG als lässlich eingestuft. Es ging ja gegen die AfD. Dann kann es keine Straftat sein, oder? Auch das würde mich im Rahmen des präfaschistoiden bundesweiten Rechtsstaatsumbaus Richtung DDR 2.0 insbesondere auf höchster Ebene nicht wirklich wundern.

Eschweiler hat keinen Platz für Rassismus und Eschweiler hat deswegen auch keinen Platz für die AfD

Christian Wiese

Sprecher SO! Eschweiler

Dann wird noch ein zweiter Sprecher der SO! Eschweiler präsentiert. Christian Wiese, so heißt der Mann. Herr Wieses Spruch wird dem Leser zentral zu Gemüte gebracht. Dann kommt der ehemalige „Linksparteiler“ Wiese  ganz im Sinn der rot-grün-woken Aachener Zeitung, die sich offensichtlich für nichts zu schade ist, im Schlussabsatz nochmal ausführlich zu Wort.

Co-Gründer Christian Wiese, ehemals bei der Linken, kündigte nach dem Flashmob weitere Aktionen an: „Ich bin, wie auch schon nach der großen Demo Ende Januar, positiv überrascht, dass trotz unseres doch sehr spontanen Aufrufes, so viele Leute da waren. Wir wollten ein Zeichen setzen, dass, wenn die AfD hier auf die Straße tritt, sehr viele Menschen gegen sie sind. Eschweiler hat keinen Platz für Rassismus und Eschweiler hat deswegen auch keinen Platz für die AfD. Und, versprochen: Das war nicht die letzte Aktion.“

Rassismus“ als der AfD zugehörig fehlte noch. „Rassismus“ gehört meines Erachtens in den Bereich Volksverhetzung„, weil es einfach so, ohne jeglichen Beleg oder gar Beweis behauptet wird.  Denn das Gegenteil ist der Fall, wie die folgende Erklärung beweist. Die AfD rassistisch zu nennen zeugt von wenig Bildung, politischer Ahnungslosigkeit und einem gerüttelt Maß Böswilligkeit: Die Erklärung der AfD zum Staatsvolk und  ein bemerkenswertes Interview

„Viele Menschen“ ist relativ. Viel mehr als Graswurzelarbeit ist es nicht, was SO!-Eschweiler macht. Und die ist auch noch meiner Meinung nach kriminell. Volksverhetzung, also Schreien, Stören, verächtlich machen, böswilliges beschimpfen und vieles mehr sind die üblen Methoden der angeblich Guten, der „Bewahrer und Behüter der Demokratie“. Dabei führen sie sich – wenn man das Gewaltelement weglässt – auf, wie SA-Trupps in den dreißiger Jahren, die Versammlungen Andersdenkender auch gerne störten und rhetorisch aufmischten. Das ist meine Meinung.

In den Umfragen liegt die AfD dann doch immer noch stark vor der Linken, der FDP, der SPD und den Grünen. Daran haben auch die deutschlandsweiten Großdemos gegen die Opposition à la autoritären Systemen nichts geändert. Die Zustimmung ist zwar etwas zurückgegegangen doch das liegt meines Erachtens daran:

Ursache für den Umfragerückgang der AfD

Ursache ist in erster Linie der bei einigen Befragten verständlicherweise fehlende Mut an- und zuzugeben, dass sie AfD wählen würden. Die Berlin-Nachwahl zeigte, dass die AfD an der Urne weiter hoch im Kurs steht. Aber auch die INSA-Umfrage zur EU-Wahl* belegt, dass die AfD  den „Kampf gegen rechts“ zustimmungsmäßig (Umfragen und Urne) gut wegsteckt. Hinzu kommt die Neugründung des BSW und in Kürze das Mitabfragen der WerteUnion. Beide Neuparteien rütteln die Umfragen durcheinander, mischen sie auf! Es wird richtig spannend. 

*Bei der aktuellen Umfrages des Instituts Wahlkreisprognose zur Europawahl verlor die AfD 7% gegenüber der Vorumfrage. Sie gewann gegenüber dem Wahlergebnis 2019 allerdings 5% hinzu.

Quelle 

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