AfD & National & Deutsch aktuell: Das Staatsvolk – Die Erklärung der AfD vom 18. Januar 2021

Meine persönliche Meinung

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  Erklärung zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität

Immer wieder wird seitens der Medien, des politischen Gegners und der von ihm instrumentalisierten Ämter für Verfassungsschutz unterstellt, die AfD vertrete einen Volksbegriff, der auf das Ethnisch-Kulturelle verengt sei und daher gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Menschenwürdegarantie verstoße. Wer nicht dem ethnisch definierten Volk angehöre, so wird suggeriert, dem wolle die AfD staatsbürgerliche Rechte oder gar elementare Menschenrechte vorenthalten oder entziehen. 

Aus dieser haltlosen Verdachtskonstruktion wird die Behauptung verfassungswidriger Bestrebungen unserer Partei abgeleitet und ihr das Prädikat „demokratisch“ abgesprochen. So ganz offen und regelmäßig von den anderen im Bundestag vertretenen Parteien, die sich selbst als Block die „demokratischen“ nennen und die AfD damit als „undemokratisch“ zu markieren versuchen.

Durch unser Grundsatzprogramm und unsere Wahlprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie durch zahlreiche Reden und Verlautbarungen der maßgeblichen Exponenten unserer Partei sind diese haltlosen Diffamierungen viele Male widerlegt worden. Da sie gleichwohl aber in bewusster politischer Schädigungsabsicht hartnäckig weiter vorgebracht werden, sehen sich die Unterzeichner zu folgender Erklärung veranlasst:

I. Als Rechtsstaatspartei bekennt sich die AfD vorbehaltslos zum deutschen Staatsvolk als der Summe aller Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Unabhängig davon, welchen ethnisch-kulturellen Hintergrund jemand hat, wie kurz oder lange seine Einbürgerung oder die seiner Vorfahren zurückliegt, er ist vor dem Gesetz genauso deutsch wie der Abkömmling einer seit Jahrhunderten in Deutschland lebenden Familie, genießt dieselben Rechte und hat dieselben Pflichten. Staatsbürger erster und zweiter Klasse gibt es für uns nicht.

II. Gleichwohl ist es ein völlig legitimes politisches Ziel, welches sowohl dem Geist als auch den Buchstaben des Grundgesetzes entspricht, das deutsche Volk, seine Sprache und seine gewachsenen Traditionen langfristig erhalten zu wollen. Damit befinden wir uns im Einklang mit dem Bundesverwaltungsgericht, welches in einem Urteil ausdrücklich festgestellt hat, dass die Wahrung der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität als politisches Ziel nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt.

Vielmehr sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur dann in einem Gemeinwesen dauerhaft garantiert, wenn dieses durch ein einigendes kulturelles Band zusammengehalten wird und nicht in Teilgesellschaften zerfällt, die einander fremd bis feindselig gegenüberstehen.

III.  Gerade weil die Zugehörigkeit zum Staatsvolk von der ethnisch-kulturellen Identität der betreffenden Person rechtlich unabhängig ist, halten wir es für eminent wichtig, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft und damit die Aufnahme in das deutsche Staatsvolk, die definitiven Charakter hat, an strenge Bedingungen zu knüpfen. Nur wer unsere Sprache spricht, unsere Werte teilt und unsere Lebensweise bejaht, soll Deutscher nach dem Gesetz werden können. Und nur wenn die Zahl der in Deutschland aufgenommenen und eingebürgerten Personen die Integrationskraft der deutschen Gesellschaft nicht übersteigt, bleibt das Staatsvolk auf lange Sicht auch Träger der deutschen Kultur und Identität.

IV. Im Sinne unseres politischen Ziels, dem deutschen Staatsvolk auch eine deutsche kulturelle Identität über den Wandel der Zeit zu erhalten, wollen wir die aktuelle Massenzuwanderung, die auf einem Missbrauch der Asylgesetzgebung beruht, beenden. Dem Grundgesetz gemäß soll nur wirklich politisch Verfolgten Asyl gewährt werden, eine Einreise Asylsuchender nach Deutschland über sichere Drittstaaten muss ausgeschlossen sein. Fehlanreize zur Einwanderung in die Sozialsysteme wollen wir beenden. Die Zuwanderung muss nach dem Bedarf des deutschen Staates in quantitativer und qualitativer Hinsicht gesteuert werden und findet ihre Grenze an der Aufnahmefähigkeit der deutschen Gesellschaft. Es gibt kein Menschenrecht auf Migration in das Land der eigenen Wahl. Sehr wohl aber gibt es das Recht „eines jeden Volkes, seine kulturelle Identität zu erhalten und zu schützen“, wie es die UN-Erklärung von Mexiko-City über Kulturpolitik 1982 eindeutig festgestellt hat.

Wir sind der Überzeugung, dass nur diese selbstbewusste Haltung positiver Identifikation mit der eigenen Sprache, Kultur und Nation ein attraktives Angebot an Einbürgerungswillige macht, das sie die Mühen der Integration mit Stolz und Freude auf sich nehmen lässt. Wir laden alle Deutschen – ohne wie auch mit Migrationshintergrund – ein, mit uns gemeinsam an einem friedlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen und selbstbewussten Deutschland zu bauen.

Berlin, 18. Januar 2021| Alternative für Deutschland

Quelle & Screenshot der Seite www.afd/staatsvolk vom 18.1.2021

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Meine Meinung

Die AfD ist weder völkisch noch rassistisch. Sie ist auch nicht rechtsextrem, rechtsradikal oder NAZI. Das und mehr sind Kampfbegriffe links-grüner Weltverbesserer, die keine anderen Argumente als Hass, Hetze und Verleumdung für ihre Sache haben.

Die AfD hat generell nichts gegen Ausländer. Eine illegale und unkontrollierte Zuwanderung ist hingegen weder in Interesse Deutschlands noch im Interesse der Menschen, die bereits lange und friedlich in Deutschland leben. Das betrifft gerade und besonders auch Menschen mit nichtdeutschen Wurzeln.

Legal Zugewanderte oder Menschen mit Schutzstatus, die sich integrieren und ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Familie verdienen (wollen) bzw. über genügend Vermögen verfügen, sind willkommen. Geraten diese Menschen wirtschaftlich in Not, steht ihnen der deutsche Sozialstaat gem. Gesetz zur Seite.

Ebenso willkommen sind Flüchtlinge, die gemäß Artikel 16a Grundgesetz politisch verfolgt werden und denen keine andere Möglichkeit der Asylbeantragung außerhalb Deutschlands zur Verfügung stand.

Kriegsflüchtlinge hingegen sollten im ersten Land um Schutz ersuchen, das kriegsfrei ist. Das ist auf dem Landweg niemals Deutschland.

Ukrainer sollten in den Westen der Ukraine ziehen und nicht millionenfach die Ukraine verlassen. Weit über eine Million Ostukrainer sind übrigens nach Russland geflohen.

Alle Ukrainer in Deutschland sollten wieder in die Ukraine zurückgeführt werden. Das Land ist zu 4/5-teln frei von Krieg.

Doppelstaatler sind deutsche Staatsbürger. Solange sie sich an die Gesetze Deutschlands halten und keine schweren Straftaten begehen, brauchen sie keinerlei Ausweisung befürchten. Hat ein Mensch in Deutschland, egal welcher Herkunft, nur und ausschließlich den deutschen Pass kann er IN KEINEM FALL ausgewiesen werden. Er ist deutscher Staatsbürger wie jeder Deutsche mit einem deutschen Pass.

Das ist meine Meinung.  

Aachen, 12.2.2024                                                                                      Rüdiger Stobbe, Blogbetreiber

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