Verteidigung, Klimaschutz, Infrastruktur – …
die Politik ist sich weitgehend einig, dass viele Milliarden investiert werden müssen. Doch nicht nur das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts weckt neue Zweifel, ob das mit der Schuldenbremse geht.
Seit 2009 steht die Schuldenbremse im Grundgesetz. Die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme ist demnach auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt. Die damalige große Koalition unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzte das Vorhaben mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch. Grüne und Linke stimmten dagegen, die FDP enthielt sich.
Von Anfang an gab es seither immer wieder Kritik. Gewerkschaften, Teile der SPD, aber auch Wissenschaftler monierten, dass die Reform die finanziellen Spielräume der Parlamente in Bund und Ländern zu sehr einschränkt.
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Quelle Zitate, Ausschnitt & kompletter Dlf-Artikel
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Begründet das Urteil des BVerfG eine Notlage?
Es wurde versucht zu tricksen. Das wurde gestoppt. Ergibt sich deshalb eine Notlage. Eine Notlage von der vorher nie die Rede war.
Faktisch fährt die Ampel nicht nur Deutschland insgesamt, sie fährt den Rechtsstaat vor die Wand. Dafür brauchte sie nicht mal zwei Jahre.
Ein sofortiger Rücktritt ist mehr als überfällig!
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Lesen Sie die Leserkommentare quer: Lindner wird „geschlachtet„
Ampel will Schuldenbremse für 2023 aussetzen – 45 Milliarden Euro nachträglich
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Quelle Ausschnitt & kompletter Bericht
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Meine Meinung
2023 dient nur der Verzögerung (Pensionsansprüche sichern?). Für den Haushalt 2024 kommen die wahren Probleme. Spätestens dann wird die Ampel platzen.
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