WELTWOCHE & Schweiz & Strom & Energie aktuell: Hilft der „Mantelerlass“?

Die Schweiz hat viel vor im Bereich der „Erneuerbaren„.

Im Mantelerlass ist alles geregelt.

Wenigstens bleibt es nicht beim Verbot des Baus neuer Kernkraftwerke.

Aber: Der Naturschutz wird gescheift. Durch nationale Interessen. Wie in Deutschland: Die Erneuerbaren-Brechstange.

Blockade verhindert: Das Parlament sorgt mit dem «Mantelerlass» für einen wichtigen und richtigen Aufbruch in der Strompolitik

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Strommarkt bleibt «Bullenmarkt»

Massiv erhöht wurden im Mantelerlass die Ziele der Stromproduktion, um das Gespenst einer Strommangellage mittel- und langfristig zu verscheuchen. Erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) im Jahr 2035 neu 35 Terawattstunden (TWh) (bisher 11,4), 2050: 45 TWh. Strom aus Wasserkraft im Jahr 2035 neu 37,9 TWh (bisher 37,4), im Jahr 2050 neu 39,2 TWh. Damit betragen die Gesamtproduktionsziele für 2035 72,9 TWh und für 2050 84,2 TWh, was den Bedarfsprognosen entspricht.

Offensichtlich ist das Ausbauziel für die erneuerbaren Energien von heute gut 5 TWh auf 35 TWh im Jahr 2035 sehr ambitioniert. Dazu wurden die Fördermöglichkeiten für alle Stromarten verbessert und mit der gleitenden Marktprämie ergänzt. Investierende Stromunternehmen können sich so einen kostendeckenden Strompreis sichern, müssen jedoch bei hohen Marktpreisen die Differenz zu den Gestehungskosten in den Netzzuschlagsfonds entrichten. Weil ganz Europa den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen anstrebt, dürfte der Strommarkt auf lange Sicht ein «Bullenmarkt» sein, also eher steigende als sinkende Preise ausweisen. Deshalb ist die Chance gross, dass Geld in den Netzzuschlagsfonds zurückfliesst, was die Förderung ankurbeln und verbilligen würde. Der Netzzuschlag der Endverbraucher wurde deshalb mit 2,3 Rappen pro kWh unverändert belassen. Kostenerhöhend (im Rappenbereich) dürfte sich der Mantelerlass dagegen beim Ausbau und bei der Verstärkung des Stromnetzes auswirken.

Der Begriff der «Anlagen von nationaler Bedeutung» wurde auf alle Arten von erneuerbarer Energie (inklusive Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen) ausgeweitet, gleichrangig anzuwenden bei der Abwägung mit anderen nationalen Interessen, aber allen Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vorgehend. Zudem wurde der absolute Schutz von Biotopen (Moorschutz) sowie Wasser- und Zugvogelreservaten in diesem Zusammenhang aufgehoben für neue Projekte von nationalem Interesse in Gletschervorfeldern und alpinen Schwemmebenen. Der Bau von Stauseen im Bereich schmelzender Gletscher, was sich ja förmlich aufdrängt, ist somit in Zukunft ohne weiteres möglich.

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