Die EU will die Emissionen bei der Speiseöl-Herstellung senken.
Doch die Bundesregierung plant einen zweiten Grenzwert. Noch sei Deutschland laut zuständigem Verband größter Ölmühlen-Standort Europas. Doch mit dem jetzigen Alleingang nehme die Politik Abwanderungen in Kauf.
… Deutschlands Ölmühlen sorgen sich aufgrund einer geplanten Doppelregulierung um ihre Wettbewerbsfähigkeit. Auslöser ist die bevorstehende Novellierung der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, die auf die Industrieemissionsrichtlinie der EU zurückgeht. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Halbierung der Emissionen von Lösungsmitteln bei der Speiseölherstellung.
„Das wird eine enorme Herausforderung und erfordert signifikante Investitionen“, sagt Jaana Kleinschmit von Lengefeld, die Präsidentin des Verbands der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID). „Dennoch bekennen wir uns ausdrücklich dazu.“ Kein Verständnis hat sie indes für einen zweiten Grenzwert, den EU-weit alleine Deutschland anwendet.
Ergänzend zu den Vorgaben für die Gesamtemissionen plant das Bundesumweltministerium (BMUV) auch einen allgemeinen Emissionsgrenzwert, der auf die Abluft der Ölmühlen abzielt. Den gibt es zwar auch schon in der bislang geltenden Verordnung. Er wird aber nicht umgesetzt, weil die Unternehmen Ausnahmegenehmigungen von den jeweils zuständigen Umweltbehörden bekommen haben. „In der neuen Verordnung ist von der Möglichkeit einer branchenspezifischen Ausnahme keine Rede mehr. Damit würde der Grenzwert nun zur Anwendung kommen“, sagt OVID-Geschäftsführer Gerhard Brankatschk zu WELT.lette
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