„Alle Parteien der Industriestaaten, ob rechts oder links, werden die CO2- Erderwärmungstheorie übernehmen. Dies ist eine einmalige Chance, die Luft zum Atmen zu besteuern. Weil sie damit angeblich die Welt vor dem Hitzetod bewahren, erhalten die Politiker dafür auch noch Beifall. Keine Partei wird dieser Versuchung widerstehen.“
Nigel Calder 1998 Herausgeber der berühmten Wissenschaftszeitung „New Scientist.
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Berlin will das Klima schützen. Dazu macht es Gesetze, sehr teure Gesetze! Die überdies völlig wirkungslos sind. Deswegen dürften sie verfassungswidrig sein. Denn auch die Berliner Verfassung verlangt dem Gebot der Verhältnismäßigkeit zu folgen. Und das schreibt nicht nur den legitimen Zweck jeder Amtshandlung, jeder Vorschrift, jedem Gesetz vor, sondern ebenso bindend auch deren Geeignetheit, die Erforderlichkeit sowie deren Angemessenheit vor. Keine der letztgenannten Voraussetzungen wird mit dem behandelten Entwurf erfüllt.
Berlin hat auch den Klimanotstand (noch unter Rot-Grün) im Jahr 2019 ausgerufen. Was das bedeutet, weiß niemand! Im Volk nicht, und auch in der Politik kaum jemand. Die aber, die ihn ausgerufen haben, wissen was das bedeutet: Macht. Macht um das Volk in eine Richtung zu treiben, die es in der überwiegenden Mehrheit nicht will. Jedenfalls seit es erkennt, dass es zwar gezwungen wird, schwerste, auch finanzielle Opfer zu bringen, um einen statistischen Mittelwert, was das Klima nun mal ist, zu „schützen“, aber dafür nichts anderes bekommt als Wohlstandsverlust bis hin zur Armut! Und das erkennte es derzeit mehr und mehr. …
Berlin ist auch, und das schon 2005, der Klimainitiative C40 beigetreten. C40 klingt sehr technisch, fast harmlos. Doch die C40 Initiative plant einen umfassenden Angriff auf unser alle Lebensstil. Sie will den individuellen Personenverkehr verbieten, sie will unsere Ernährung auf vegetarisch, besser noch vegan, umstellen, und sie will auf Null-Emissionen umstellen. D.h. die Nutzung sämtlicher fossiler Brennstoffe verbieten. Und tut fast alles, um diese Ziele zu Lasten und vor allem auf Kosten der Betroffenen zu erreichen. Dem dient auch das „hehre“ Berliner Klimaschutzgesetz. Ein Gesetz, dass alle Bundesländer inzwischen nach dem Vorbild des Bundes-Klimaschutzgesetzes, erlassen haben. Wie bei allen anderen, soll auch dieses Gesetz dafür sorgen, dass Berlin bis 2045 „klimaneutral“ sein soll. Dafür schreibt es minutiös vor, wie dies zu geschehen hat. Und damit das alles auch wirklich auf Spur bleibt, ist ein teurer Begleitprozess vorgeschrieben. Dem dient das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm. Es schreibt detailliert vor, was wann zu geschehen hat.
Im Text findet man unter dem Einführungstitel „Problem“ den folgenden Satz:
„Gemäß § 4 Abs. 1 des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln), das zuletzt durch Gesetz vom 27. August 2021 geändert worden ist, hat der Senat von Berlin ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, welches Strategien und Maßnahmen zur Erreichung der Berliner Klimaschutzziele enthält, zu erstellen bzw. regelmäßig weiterzuentwickeln. Dabei soll es Sektorziele zur Reduzierung der Kohlendioxidemissionen, insbesondere in den Sektoren Energieversorgung, Gebäude, Wirtschaft und Verkehr sowie eine Festlegung der Gesamtmenge an Kohlendioxidemissionen, die im Zeitraum der fünf auf die Beschlussfassung des Programms folgenden Kalenderjahre höchstens emittiert werden sollen, enthalten. „
Und behauptet das Folgende sei die Lösung:
„Die vorliegende Fassung für ein Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 wird vom Senat von Berlin beschlossen und an das Abgeordnetenhaus mit der Empfehlung vorgelegt, das Programm zu beschließen. Die Vorlage berücksichtigt dabei sowohl die Entwicklungen im Bereich der internationalen und nationalen Energie- und Klimaschutzpolitik als auch die geänderten Rahmenbedingungen gemäß dem Berliner Klimaschutz-und Energiewendegesetz Berlin (EWG Bln).
Grundlage für die Erstellung des hier vorgelegten BEK 2030 sind für den Klimaschutzteil die „Empfehlung zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 – Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026“ eines beauftragten Fachkonsortiums1 sowie eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen aus den einzelnen Fachressorts, der Klimaanpassungsteil wurde durch die für Klimaschutz zuständige Senatsverwaltung in enger Abstimmung mit den jeweils zuständigen Fachressorts erstellt.1 Fachkonsortiums aus Berliner Energieagentur (BEA), DIW Econ und Wuppertal Institut.
Beide Absätze sind jedoch nichts anderes als reine Anmaßung und dazu noch auch in ihrer Wirkung völlig belanglos, jedenfalls in Bezug auf das lokale, das nationale wie auch das Weltklima. Und das weiß auch ein jeder! Wirklich jeder. Oder muss es wissen. Denn um das zu erkennen, genügen die Grundkenntnisse im Lesen, Rechnen und ein wenig der Naturwissenschaften, die damals noch in der Volksschule vermittelt wurden.
Aber sie sind nicht belanglos in Bezug auf die Möglichkeit der Politik Geld mit vollen Händen auszugeben, ihre Klientel zu füttern, bspw. durch üppige Auftragsvergabe bspw. an das „Fachkonsortium“ welches in der Fußnote genannt wird, und den Rest der Bevölkerung sowohl abzukassieren, als auch zu drangsalieren. Und das in völliger Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzeslage.
Und weil das so schön funktioniert und weil man das Geld mit vollen Händen ausgeben will, wird das Berliner Abgeordnetenhaus, wie das Stadtparlament in Berlin heißt, damit befasst. In Gestalt des dafür zuständigen Ausschusses für – sie ahnen es – für Umwelt- und Klimaschutz. Behandelt und wichtigstes Thema war die
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 19/0778-1
Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026
– Austauschseiten zu den Seiten 66, 162 und 163 der Anlage – Drucksache 19/0778
Drucksache 19/0778-1
Wer sich die ganze Sitzung antun will, möge dies hier tun. Und hier kann das Wortprotokoll nachgelesen werden
Gegenüber rd. 22 Ausschussmitgliedern und der zuständigen Umweltsenatorin Dr. Manja Schreiner, die gerade erklären muss, wie es denn kommen könne, dass ca. 69 % ihrer Doktorarbeit unter Plagiatsverdacht stehen, und Ihrer Mitarbeiterin, durften 4 „Anzuhörende“, vulgo Experten, zu diesem Energie- und Klimaschutzprogramm Stellung nehmen. Ich war einer davon, und fühlte mich – wie anders- von Beginn an, als weißer Rabe. Während die anderen die Panik schürten, besonders der Vertreter des Instituts für „Ökologische Wirtschaftsforschung“ ÖWF ein Prof. Bernd Hirschl, sachkundig und professionell unterstützt von Tilmann Heuser Landesgeschäftsführer, des BUND Berlin e.V. beschränkten sich die andern beiden auf Sachvorträge zu den erhobenen Zahlen bzw. auf die schädlichen Auswirkungen der bereits beschlossenen und noch kommenden Gesetze auf die Wohnungswirtschaft, ohne jedoch den Sinn und Zweck dieser Maßnahmen auch nur im Ansatz in Frage zu stellen. Dies blieb allein mir vorbehalten.
Den Zusammenschnitt meiner Ausführungen können Sie hier sehen.
Krönender Abschluss meiner Ausführungen war dann das Statement der plagiatsverdächtigen Umweltsenatorin Dr. (wie lange noch) Manja Schreiner.
“Zu den Einlassungen des Anzuhörenden Limburg möchte ich stellvertretend für den gesamten Senat betonen an dieser Stelle, dass wir dezidiert bei jeder Ihrer Ausführungen andere Auffassungen sind.“
Auf meine Zwischenfrage, ob das auch auf die von mir genannten Fakten zuträfe, erfolgte keine Antwort mehr, obwohl sie diese ankündigte. Machen Sie sich Ihren eigenen Eindruck.
Beim Schreiben dieser Zeilen kommt mir immer wieder, als sehr passende Beschreibung der Situation in der sich die Politik, stellvertretend der Senat von Berlin und bis auf drei von der AfD, alle Mitglieder des Ausschusses befinden, das Bonmot von Mark Twain in den Sinn, der deren Situation wie folgt beschrieb:
„Als die Reisegesellschaft ihr Ziel aus den Augen verloren hatte, verdoppelte sie ihre Geschwindigkeit!“
Wenn es nicht dank der fürchterlichen Konsequenzen, die diese Handeln hat, so traurig, wäre, könnte man aus vollem Herzen lachen.