Kleber & Klima & Weltuntergang & Carla Hinrichs aktuell: Da hatte der Richter richtig EIER …

Die Carla bekam einen Strafbefehl:

Da lacht die Carla noch!

Doch Carla meint: Dagegen gehe ich vor Gericht und verteidige mich selbst. Hab´ ja 4 Jahre Jura gemacht. Zwar ohne Abschluss. Doch für das bisschen wird´s schon reichen. Lt. Bild (Bericht unten) machte sie es auch ´gut` in ihrem m. E. vollkommen verqueren Sinn (Die Welt verbrennt!). Aber:

Das Gericht, Dr. Michael Demel,  sah die Sache komplett anders, rein juristisch und ohne Moralanwandlungen. Er wandelte – im Namen des Volkes – die Geldstrafe in eine Gefängnis-Bewährungsstrafe plus 60 Sozialstunden um. Oh, Oh, Oh. 

Der Richter bewies, dass er EIER hat!

Meine Meinung: Richtig so!

Wer kleben will, muss fühlen!

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Jetzt ist der Carla das Lachen vergangen

Der Bild+* -Bericht

Frankfurt – Ist dieses Urteil der Schlussstrich einer Klima-Kleber-Karriere? „Letzte Generation“-Sprecherin Carla Hinrichs (26) wollte eine ihr auferlegte Strafe nicht zahlen. Sie legte Einspruch ein – und verschlimmert damit alles deutlich!

▶︎ Rückblick: Am 12. April 2022 blockierten acht Klima-Aktivisten die Theodor-Heuss-Allee in Frankfurt, verursachten einen zweistündigen Stau Richtung Innenstadt.

Als prominente Unterstützerin aus Bremen angereist: Carla Hinrichs, die sich vor der Banken-Skyline am Asphalt festklebte. Dafür kassierte sie einen Strafbefehl über 1800 Euro (60×30 Euro) wegen Nötigung, gegen den sie Einspruch einlegte.

Der Fall ging somit vors Amtsgericht, wurde am Donnerstag in Frankfurt verhandelt.

Hinrichs, die vier Jahre Jura studiert hat, nahm ihre Verteidigung selbst in die Hand. Und gab ein ganz anderes Bild ab als manche Mitstreiter, die ihre Verfahren nutzten, um Justiz und Polizei zu verhöhnen.

Hinrichs machte einen geordneten und professionellen Eindruck, wirkte gut auf die Verhandlung vorbereitet und bezog entschlossen Position zum Vorwurf der Nötigung: „Ich bin überzeugt, dass das, was ich am 12. 4. getan habe, richtig war.“

Ihr Anliegen legte die Aktivistin weitgehend sachlich dar, verlor sich nie länger als 15 Minuten in klimapolitischen Ausführungen. Richter Dr. Michael Demel hörte aufmerksam zu, stellte Rückfragen, outete sich sogar als Bahn- und E-Auto-Fahrer (mit „100 Prozent Öko-Strom betankt“).

Hartes Urteil für Hinrichs

Bei der juristischen Bewertung der Straßenblockade vom 12. April blieb er trotzdem knallhart: Er verurteilte Hinrichs zu zwei Monaten Haft auf Bewährung und 60 Arbeitsstunden. Die Bewährungsfrist beträgt drei Jahre.

Heißt: Sollte sich Carla Hinrichs in diesem Zeitraum an irgendeiner illegalen Aktion beteiligen, muss sie in den Knast!

Sie selbst hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft blieb bei der bereits im Strafbefehl geforderten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Euro.

Dementsprechend schockiert schien die Aktivistin über die neue Strafe. Sie kämpfte sichtlich mit den Tränen, schniefte mehrmals, wahrte aber ihre Fassung.

Auch die Urteilsbegründung von Dr. Demel hatte es in sich: „ Mit einer Geldstrafe kann ich Sie nicht beeindrucken, damit kann ich nicht auf Sie einwirken. Die Geldstrafe trifft jemand anders, das trifft Sie nicht persönlich.“

Damit spielt der Richter darauf an, dass Geldstrafen von Aktivisten meist mit Spenden beglichen werden.

Da Hinrichs in ihren Ausführungen zudem geäußert hatte, dass sie große Angst vor dem Gefängnis hat, halte er die Bewährungsstrafe für ein wirksames Mittel, um einer Wiederholung durch die „Überzeugungstäterin“ vorzubeugen.

„Die Motive sind komplett egal“

Dr. Demel betonte, dass es sich nicht um ein Werturteil, sondern ein juristisches Urteil handele: „Die Motive sind komplett egal, überhaupt nicht relevant. Weil wir als Staat überhaupt nicht entscheiden dürfen, was moralisch vertretbar ist.“ Und: „Ich darf nicht im Sinne der Meinungsfreiheit sortieren. Wir dürfen dieses Sortieren nach Moral nicht vornehmen.“

Als Beispiele führte er an, dass man bei einer Straßenblockade durch Rechtsextreme oder Abtreibungsgegner auch nicht anfangen würde abzuwägen, ob diese Art des Protests vielleicht doch ein angemessenes Mittel sei.

Gegen das Urteil kann Hinrichs innerhalb einer Woche in Berufung oder am Oberlandesgericht in Revision gehen.

Quelle Ausschnitt und Text*

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Revision? Besser nicht Carla: Sonst wird es noch Kerker bei Wasser & altem Brot ohne Bewährung

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*Danke BILDplus: Weil das Thema außerordentlich wichtig für die Fragestellung „Klimakleber, Deutschland, Weltuntergang“  ist, zitieren wir den Text des Bildplus-Artikels komplett. Verweise lesen Sie komplett, wenn Sie Bildplus testen/abonnieren.  Wir empfehlen Bildplus ausdrücklich.

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