Asyl & Migration & Flucht aktuell: Auch illegal zugewanderte Wirtschaftsmigranten stellen Asylanträge …

… und diese Wirtschaftsmigranten sind m. E. in der Mehrzahl.

Zahlen  Januar bis April 2023

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Flucht und Vertreibung

In Deutschland werden regelmäßig die meisten Erst-Anträge auf Asyl gestellt. Das zeigt der Vergleich mit den restlichen Ländern der Europäischen Union mit Hilfe von Eurostat-Daten. Mit einigem Abstand folgen Länder wie Spanien und Frankeich. Der Anteil der in Deutschland gestellten Anträge an allen Anträgen in der EU rangiert dabei von 22,6 Prozent im Jahr 2019 bis hin zu 61,9 Prozent im Jahr 2016.

Die Gesamtzahl der in der EU gestellten Asyl-Erstanträge ist 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, von 389.180 auf 663.485 – das entspricht einem Anstieg von rund 64 Prozent. Davon entfielen 217.735 Anträge auf Deutschland (entspricht einem Anteil von rund 25 Prozent), gefolgt von Frankreich (137.510 Anträge) und Spanien (116.135 Anträge).

Die meisten Antragssteller in Deutschland kam 2022 aus Syrien, gefolgt von Afghanistan, der Türkei und dem Irak. Hinzu kommen die etwa eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem Krieg in ihrem Land geflohen sind und weiterhin in Deutschland leben. Sie müssen kein reguläres Asylverfahren durchlaufen und tauchen daher in der Asyl-Statistik nur in geringer Zahl auf. Grund hierfür ist, dass EU auf die massiven Fluchtbewegungen mit der Aktivierung der unbürokratischen Richtlinie über den sogenannten »vorübergehenden Schutz« reagiert hat. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rät dieser Gruppe von Flüchtlingen daher davon ab, einen Asylantrag zu stellen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht für Ukrainer jedoch unabhängig davon fort.

Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Weitere Statistiken zum Thema Asyl und Flüchtlinge liefert das Statista-Dossier.

Quelle Chart & Zitat

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Scholz´ Flüchtlingsgipfel 10.5.2023: Ergebnisse

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Wie blöd ist der deutsche Bürger eigentlich, dass er sich so etwas plus oben gefallen lässt? Und auch noch bezahlt!

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