Blockparteien sind politische Parteien, …
… die in Staaten neben der herrschenden Partei existieren und mit dieser in einem Parteienblock zusammengeschlossen sind. Diese Parteien sind in Parlamenten und Regierungen vertreten, ohne eigentliche Macht ausüben zu können. Sie stehen nicht in Wahlkonkurrenz zur herrschenden Partei.
SIND WIR BALD WIEDER SOWEIT?
Wer im Deutschen Bundestag von der Freiheit und ausschließlichen Gewissensverpflichtung der Abgeordneten redet, weiß nichts vom „Imperativen Mandat“!
Ein imperatives Mandat verlangt vom Mandatsträger, sich innerhalb eines fest vorgegebenen Rahmens zu bewegen. Die Wahl in eines der nationalen, regionalen und kommunalen Parlamente geht mit einem freien Mandat einher:
Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung nur seinem Gewissen verpflichtet.
Der im Zusammenhang mit den genannten Gremien oft diskutierte so genannte Fraktionszwang existiert formal nicht. Allerdings wird das freie Mandat in der parlamentarischen Praxis durch eine Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Dies bedeutet, dass die bei fraktionsinternen Abstimmungen unterlegene Minderheit bei der Abstimmung im Parlament sich der fraktionsinternen Mehrheit beugt und ebenso wie diese abstimmt.
FAKT IST: FRAKTIONSDISZIPLIN ENTSPRICHT FRAKTIONSZWANG!
Es stimmt nachdenklich, dass obige Ausführungen zu Partei und Mandat immer mehr den Charakter der Einheitlichkeit nachweisen. Genau das erleben wir auch in der gängigen Praxis. Einmal wurde eine Ausnahme gestattet, als „Olaf der Vergessliche“ die Abgeordneten frei über die Impfpflicht abstimmen ließ. Wie das ins Auge gegangen ist, haben wir noch gut in Erinnerung.
Die Abstimmung über das abgeänderte IfSG unterlag wie immer der Fraktionsdisziplin. Wer sich nicht nach ihr richtet, wird gerichtet: Von der eigenen Partei. Aufstieg und Fall der Mandatsträger in einer Partei erfolgen nach diesem Muster. Klar, kann man sich dagegen entscheiden und nach eigener Meinung abstimmen. Trotz geheimer Wahl werden diese Abgeordneten als schwarze Schafe identifiziert. Häufig werden parteiintern Probeabstimmungen vorgenommen, um die Einheitlichkeit zu zementieren. Genau genommen haben wir es mit „Parteidiktaturen“ zu tun.
Das „Freie Mandat“ ist eine reine Wunschvorstellung!
Wieder haben wir erlebt, dass das „Monstrum an IfSG“ in der abgeänderten Version zum Tragen kommt. Damit wird gleichermaßen beschlossen, dass unsere Individualgrundrechte nichts anderes als eine Sprechhülse sind. Sie stehen zur Disposition der Parteien nach „Gusto“ er Blockparteien. Einzig die AfD wird ihrer Oppositionsrolle gerecht. Die größte angebliche Oppositionsfraktion, die CDU/CSU, könnte sich auch dagegen aussprechen, was allerdings im Ergebnis nichts bewirken wird. Dennoch, sie tat es in diesem Fall
Eine der Ampelparteien, die FDP, die heute sinnigerweise als „Feige Demokratische Partei?“ von der Achse des Guten gekennzeichnet wurde,
https://www.achgut.com/artikel/feige_demokratische_partei
hat ihren Charakter als liberale Partei längst im Aktenschrank verstaut, wo sie dahindämmern kann. Sie entspricht einer Blockpartei mit Regierungs-Verantwortung. Wo Justizminister Buschmann, FDP, bei dem Gesetzesentwurf seine liberale Gesinnung gelassen hat, ist und bleibt sein Geheimnis.
Mit der Ära Merkel wurde sie wieder eingeführt, die Blockpartei, dem Wesen nach ein Zusammenschluss aller Parteien zum Zweck des politischen Diktats. Beim IFDG haben wir genau dieses Konstrukt erleben, es lebe die repräsentative Demokratie!