Ein denkwürdiger Erfolg der Dummbatzen*
Nur die AfD ist konsistent vernünftig und agiert im Sinn der Bevölkerung.
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Alle Zitate stammen aus dem Bericht der Bundestagsverwaltung zum TOP vom 7.7.2022
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Abgelehnte Anträge der AfD
In ihrem ersten Antrag sprach sich die AfD-Fraktion dafür aus, den Betrieb von Kohlekraftwerken, „die dem Stand der Technik entsprechen“, uneingeschränkt zu ermöglichen und sämtliche Bemühungen zum Ausstieg aus dieser Technik zu unterlassen. Das Kohleausstiegsgesetz, so hieß es in der Vorlage, sei ersatzlos zu streichen und rückabzuwickeln. Zur Sicherung der Elektrizitätsversorgung sollte die Bundesregierung auf die Landesregierungen einwirken und eine provisorische Laufzeitverlängerung für die noch in Betrieb befindlichen beziehungsweise noch betriebsbereiten Kohlekraftwerke erteilen, verlangten die Abgeordneten.
Die Bundesregierung sollte nach Auffassung der AfD-Fraktion in Zusammenarbeit mit den Landesregierungen auch Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke realisieren. Zudem sollte die Bundesregierung „sofort eindeutige und verbindliche Zusagen an die Kernkraftwerksbetreiber“ geben, „dass die Kernkraftwerke bis zu ihrem technisch sinnvollen Lebensende uneingeschränkt betrieben werden dürfen, um so frühzeitig planbar und somit kosteneffizient die Kernbrennstoff- und, soweit notwendig, Personalbeschaffung einzuleiten“. Weitere Forderungen ihres zweiten Antrags bezogen sich auf die Kernbrennstoffbeschaffung und Folgeänderungen im Atomgesetz. (hau/mis/ste/irs/07.07.2022)
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Damit keine Zustimmung zum AfD-Antrag (s.o.) auf Fristverlängerung Kernkraft nötig wird, stellt die CDU/CSU-Fraktion, die für eine Fristverlängerung ist, den **-Änderungsantrag, der mehrheitlich und mit den Stimmen der FDP abgelehnt wird. Immerhin votierten 249 Abgeordnete für die Laufzeitverlängerung Kernkraft.
Ergebnis der namentlichen Abstimmung: Das Dokument des Staatsversagens
Besonders furchtbare, machtgeile Politiker sind solche wie der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr.
Dürr schwingt große Reden im WELT-Interview für eine Fristverlängerung (12.7.2022). Auch im Dlf. Sogar der FOKUS berichtete.
Stimmt im Bundestag aber dagegen (7.7.2022) . Wie fast die komplette FDP Fraktion. Auch der FOKUS berichtete.
Abgelehnter Antrag der CDU/CSU
Zu dem Gesetzentwurf hatte die CDU/CSU-Fraktion zwei Änderungsanträge (20/2620**, 20/2621) eingebracht, die nach namentlicher Abstimmung beide keine Mehrheit fanden. Für den ersten Änderungsantrag stimmten 249 Abgeordnete, 393 votierten dagegen und fünf enthielten sich. Auf den zweiten Antrag entfielen 207 Ja-Stimmen, 434-Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion (20/2622) wurde per Handzeichen abgestimmt und ebenfalls abgelehnt.
**[…] in Verbindung mit dem Notfallplan Gas des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom September 2019, der auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die in § 7 Abs. 1a Satz 1 Nummer 6 Atomgesetz genannte Frist verlängern sowie entsprechend die in Anlage 3 Spalte 2 Atomgesetz aufgeführte Elektrizitätsmenge erhöhen. Der Deutsche Bundestag kann dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung innerhalb von drei Sitzungswochen widersprechen. § 50a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.“