Aktuell Corona: Bundestag entscheidet über Impfpflicht – 7.4.2022 ab 9:00 Uhr

7.4.2022, 13:30: Initiativen zur Corona-Impfpflicht fallen im Bundestag durch

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Der Artikel der Bundestagsverwaltung 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden am Donnerstag, 7. April 2022, über verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht (20/89920/95420/68020/97820/516) nach einer etwa 70-minütigen Debatte. Der Gesundheitsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung (20/1353) abgeben. Zu rechnen ist mit mehreren namentlichen Abstimmungen.

Neuer Gesetzentwurf zur Impfpflicht eingeführt

Der Gesundheitsausschuss hat am Mittwoch, 6. April, mehrheitlich für die Zusammenführung der beiden bisherigen Gesetzentwürfe für eine Impfpflicht ab 18 Jahren (20/899) sowie für eine Impfpflicht ab 50 Jahren unter Vorbehalt mit verpflichtender Impfberatung (20/954) gestimmt. Der neue Gesetzentwurf zur „Pandemievorsorge durch Aufklärung, verpflichtende Impfberatung und Immunisierung der Bevölkerung gegen Sars-CoV-2“ sieht laut Änderungsantrag eine Impfpflicht ab 60 Jahren zum 15. Oktober 2022 vor. Zudem beinhaltet der Entwurf eine Impfberatungspflicht für Personen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren, die spätestens bis zu 15. Oktober 2022 zu erfüllen ist.

Der Bundestag kann der Vorlage zufolge nach Auswertung der Daten des aktuellen Infektionsgeschehens beschließen, entweder die Immunitätsnachweispflicht auszusetzen oder auf Personen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren auszudehnen, dies frühestens mit Wirkung zum 15. Oktober 2022. Zudem ist der Aufbau eines Impfregisters vorgesehen. Gegenstand der Schlussberatung im Plenum sollen neben dem neu gefassten  Gesetzentwurf auch der Antrag der AfD-Fraktion gegen eine Impfpflicht (20/516), der Gruppenantrag für eine Stärkung der Impfbereitschaft ohne Impfpflicht (20/680) sowie der Antrag der Unionsfraktion für ein Impfvorsorgegesetz (20/978) sein.

Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen hatten ursprünglich einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, hieß es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Vorschlag für Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wollte ursprünglich eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/954).

Die Abgeordneten hatten für ein mehrstufiges Vorgehen plädiert. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht

Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben wiederum einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz

Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/06.04.2022)

Quelle

 

Ein Gedanke zu „Aktuell Corona: Bundestag entscheidet über Impfpflicht – 7.4.2022 ab 9:00 Uhr“

  1. Volksvertreter mit dem Gespür für Redlichkeit

    Der Tanz um das „goldene Kalb“, die Impfung, fing pünktlich nach der Bundestagswahl an. Im Wahlkampf tönte es noch von allen Seiten, dass es eine Impfpflicht NIE geben werde. Die Einigkeit war so was von „Falsch“, wie man es von einem linksgrünen Parteienkonglomerat inklusive der CDU/CSU erwarten konnte. Einzig die AfD blieb bei ihrem Versprechen.

    Sobald die Alkoholschwaden nach den Wahlfeiern verflogen waren, man sich neu sortiert hatte, die CDU/CSU sich in der Opposition wiederfand, besann man sich wieder auf die Pflicht die Menschen zu schützen! Die seit Beginn 2022 laufende Impfkampagne hatte schon vor den Wahlen an Schwung verloren, denn längst waren begeisterte Impffans mehrmals geimpft. Nun galt es den Rest einzufangen, zu narkotisieren und Ihnen den Schuss zu verpassen, den man nun mal als vorbildlicher Untertan hinzunehmen hat, für Volk, Fü… und Vaterland!

    Wegducken gibt es nicht, wer glaubt, sich vor der Impfung drücken zu müssen, wurde nun eines Besseren belehrt. Schon ab 23.August 2021 hat man vorausschauend die Weichen gestellt. Man wußte, dass nach der Begeisterungswelle für die Impfung die Flaute folgen würde. Nun sollten ganz demokratische Winkelzüge folgen, die dem Michel und Lieschen klarmachen sollten, dass Widerstand zwecklos ist. Nicht im Deutschland des 21. Jahrhunderts. Die ganz filigranen Werkzeuge nannte man schlicht 3 G-Regelung und später kam dann noch die 2 G und 2 G+-Regelung hinzu. Hört sich erstmal ganz harmlos an, wurde jedoch zu dem Paukenschlag der Rechtlosigkeit ungeimpfter Bürger. Mit dem Stigma „getestet, genesen oder geimpft, erhielten wir alle den Status, den wir verdient haben. Die Teilnahme am Leben war nun vollständig geregelt, per Urkunde! Im Umkehrschluss bedeutete das, ohne Urkunde kein Leben. Die heilige „Dreifaltigkeit der Regelungen“ wiesen auch unterschiedliche Möglichkeiten des „Seins“ aus. Der Geimpfte allerdings war der „bonus civis“, den man dann auch, mit den ihm per Grundgesetz sowieso zustehenden Grundrechten, erneut beglückte.

    Längst liefen im Land Demos unterirdischer Menschen, den Querdenkern, ab. Die Exekutive ließ sich nicht schrecken und verbot, was irgendwie zu verbieten war. Daraufhin wurden aus den Demos Spaziergänge, vor allem auch Montagsspaziergänge nach Muster der DDR, den Montagsdemos! Und sie wurden mehr und mehr! Sie halten bis heute an und vermitteln der Exekutive, dass mit ihnen nicht zu spaßen ist. Auch die G-Regelungen trieb die Massen nicht in die Impfkabine. Sie widersetzten sich und ließen diese unwürdige Behandlung über sich ergehen.

    Nach dem Motto, bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt, wurde nun von der Ampel kurz nach der Wahl die Impfpflicht diskutiert, selbstverständlich hatte sie CDU und CSU mit im Boot. Daran kann man erkennen, dass Wahlversprechen immer nur bis zum Wahltag andauern und dann, natürlich leider aus ganz triftigen Gründen, gebrochen werden müssen. Ist doch klar, der Bürger verweigert sich und nun muss man handeln, denn der Schutz der Gesellschaft dient höheren Ansprüchen als ein gegebenes Wahlversprechen.

    Der Riss durch die Gesellschaft wurde zum Fanal, Geimpfte gegen Ungeimpfte! Regierung nebst MSM verdienten sich Bestnoten. „Pandemie der Ungeimpften“ tönte es durchs Land und man ächtete und grenzte sie aus, die Kämpfer für die persönliche Freiheit.

    Die Impfung als solche wurde ihrer „Preisung“ nicht gerecht. Die Wirkung, wenn überhaupt, hielt nur wenige Wochen und man mußte mit Boosterungen nachhelfen, um überhaupt nachzuweisen, dass sie zu irgendetwas taugt. Parallel dazu nahmen die Nebenwirkungen bis hin zum Tod in einer erschreckenden Weise zu. Allerdings führte „mangelnde Wirkung sowie Nebenwirkungen“ nicht zu öffentlichen Diskussionen, man überging sie und deckte sie mit Schweigen zu. Wie immer im Leben ist das zu kurz gesprungen, denn über freie Medien wurden die Skandale aufgedeckt, so dass sie dann widerwillig durch das eigene Haus (PEI) teilweise bestätigt wurden.

    Mit der Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, die am 18.01.22 beschlossen wurde und ab 16.3.22 gelten soll, brachte man die Lunte zum Brennen. Hinzu kam, dass man überhaupt nicht in der Lage war diese durchzusetzen und Personal an allen Ecken fehlte. Die Länder sahen sich gezwungen, diese Pflicht auszusetzen, da sonst der Betrieb gefährdet ist.

    Diese Gemengenlage machte früh deutlich, dass eine allgemeine Impfpflicht überhaupt nicht durchsetzbar ist. Hinzu kommen einige Rechtsgründe die beim Bundesverfassungs- gericht zum „Aus“ für eine Impfpflicht führen würden.

    Ärzte, Wissenschaftler, Anwälte und Richter sprachen sich gegen ein Impfpflicht aus und wendeten sich in „Offenen Briefen“ an den Bundestag. Hinzu kamen viele Eingaben durch Bürger, die gleichfalls für Stimmung sorgten.

    Bei der Ausgangslage war frühzeitig klar, dass bei der heutigen Abstimmung am 07.4. 22 selbst die eingeschränkte Impfpflicht ab 60 Jahre nicht gelingen kann. Auch das von der CDU/CSU geplante Impfvorsorgegesetz fiel durch.

    Es bleibt anzumerken, dass unsere gewählten Vertreter nicht nur die Stühle im Plenarsaal plattsitzen, sondern dass hin und wieder der Druck von außen durch die Bürgerschaft Wirkung erzeugt. Der monatelange Protest hat den Sieg errungen, den er verdient!

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