… die Blamage wird großartig, Herr Wanderwitz.
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Marco Wanderwitz, CDU-Bundestagsabgeordneter …
… aus Sachsen und ehemals Ostbeauftragter der Bundesregierung, hält die AfD für derartig radikalisiert, dass man die Partei verbieten sollte. Besonders in seinem Heimatbundesland sei die Lage ernst. Die Hürden für ein Verbot allerdings sind hoch.
Der sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz hat ein Verbot der AfD gefordert. „Die AfD ist inzwischen – insbesondere in Sachsen – in einer Weise radikalisiert, dass sie eine sehr ernste Gefahr für die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Rechtsextremistisch an Haupt und Gliedern“, sagte der 46-Jährige am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Dresden. Seiner Ansicht nach sei es „höchste Zeit für ein Verbotsverfahren“. Wanderwitz war früher Ostbeauftragter der Bundesregierung.
Wanderwitz attestierte der AfD „Niedertracht und Boshaftigkeit“, mit der die gerade in Sachsen erstarkten Rechtspopulisten die „sogenannten Montagsspaziergänge für ihre Zwecke ausnutzen“.
Über Wanderwitz‘ Forderung hatte am Mittwoch zuerst die Chemnitzer „Freie Presse“ berichtet. Wanderwitz hatte sich schon früher klar von der AfD abgegrenzt und ihr eine zunehmende Radikalisierung attestiert. Erst Anfang des Monats war sein Wahlkreisbüro in Zwönitz (Erzgebirge) attackiert und beschädigt worden. Fotos zeigen zerstörte Scheiben.
Entscheiden müsste letztlich das Bundesverfassungsgericht
Die verfassungsrechtlichen Hürden für das Verbot einer Partei sind in Deutschland hoch. Einen Antrag auf ein Verbot können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
Die Entscheidung über einen solchen Antrag liegt beim Bundesverfassungsgericht. Nach der bisherigen Rechtssprechung ist Voraussetzung dafür unter anderem eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die fragliche Partei hinzielt.
Im vergangenen Jahr sorgte Wanderwitz mit Aussagen, nach denen ein Teil der AfD-Wähler dauerhaft für die Demokratie verloren sei, für eine Kontroverse auch in seiner eigenen Partei. Bei der Bundestagswahl verlor er sein Direktmandat im Wahlkreis Chemnitzer Umland – Erzgebirkskreis II an einen AfD-Politiker, zog aber über die Landesliste wieder ins Parlament ein.
dpa/epd/säd
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Diesen Rotzlöffel aussortieren! Er hat als Ostbeauftragter soviel Schaden angerichtet, dass er völlig untragbar für demokratisches Miteinander ist, wobei sein Verhalten in der derzeitigen Fassadendemokratie gängige Praxis ist.