Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte …
… verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 in 30 Artikeln. Gerade jetzt in Zeiten von Corona lohnt ein Blick auf diese 30 Artikel. Beginnend mit …
MehrArtikel 1: Alle Menschen werden frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen sich zueinander im Geist der Brüderlichkeit verhalten.
Allein dieser Artikel in Verbindung unserer Grundrechte ist eine in sich und dem Mensch zum Menschen verbindliche Geisteshaltung, die auch in der Präambel der Menschenrechte verewigt ist. Würde und Recht sind unverletzbare Prinzipien der westlichen Hemisphäre.
Die Entstehung der Menschenrechte basiert aus dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Schutz vor Gewalttätern, vor konkreter, ständiger Gefährdung von Leib, Leben und Eigentum. Was wir heute die Menschenrechte nennen, prägte sich im Laufe der Aufklärung aus. Die Bedeutung der Aufklärung für die Befreiung von geistiger und körperlicher Unterdrückung, und damit für die Menschenrechte, kann bis heute nicht genug betont werden. Die Aufklärung bereitete den Boden für vernünftiges Denken, indem sie an die Vernunft des Menschen appellierte und ihn dazu anhielt, geistig mündig zu werden, selbständig denken zu lernen und nicht unbesehen für wahr und richtig zu halten, was von Obrigkeiten, welcher Art auch immer, zu glauben auferlegt wurde.
Diese durch Geburt erlangten Rechte sind die Basis der Gesellschaften, die sich der Demokratie verpflichtet fühlen. Dokumentiert wird das in den unterschiedlichen Verfassungen und bei uns in Deutschland in den unveräußerbaren Grundrechten. Wer Grundrechte einschränkt oder beseitigt, legt Hand an die Basis gesellschaftlichen Lebens und Wirkens. Gefahrenlagen gleich welcher Art sind keine Gründe zur Anfechtung dieser Prinzipien. Menschenrechte und Grundrechte sind Pflichten für alle Teile der Gesellschaft, insbesondere für die Exekutive. Missbrauch mit den Grundrechten zu treiben heißt, die Basis der gesellschaftlichen Ordnung infrage zustellen, sie zu unterminieren und mit Verordnungen zu übertünchen zum Zweck der Entrechtung und dem Raub von Würde und Freiheit.
Die Gemeinschaft ist aufgefordert sich gegen jeglichen Missbrauch zu erwehren und ihn zu bekämpfen. In unseren Grundrechten ist dies im Artikel 20 Absatz 4 manifestiert. Dieses Grundrecht sieht explizit Widerstand vor und fordert dazu auf, sich dem Missbrauch zu entziehen und ihn zu bekämpfen, selbst mit Mitteln der Gewalt, wenn ein Abstellen des Missbrauchs ansonsten nicht möglich ist. Dieser Einschluss von Widerstand in den Grundrechten ist den Erfahrungen des 3. Reiches geschuldet.
In der Vergangenheit haben Vertreter des römischen Klerus sich am stärksten gegen Aufklärung und die Forderung nach Menschenrechten hervorgetan. Die römische Kurie hat sich erst 1963 zu einem Lippenbekenntnis von Menschenrechten durchgerungen in der Enzyklia „Pacem in terris“. Bis heute hat der Vatikan als einziger Staat Westeuropas die Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet.
Menschenrechte und Grundrechte zu entziehen oder zu verweigern, erst recht in Gefahrenlagen, hat den Hintergrund autoritärer und totalitärer Macht.
Mit der widerlichen Arroganz, mit der wir von der Exekutive jetzt in der Pandemie vorgeführt werden, indem Grundrechte wahllos entzogen und noch schlimmer Teile der Bevölkerung Grundrechte zurückerstattet werden aufgrund von Gehorsam, indem sie das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nicht achten, hat den Hintergrund staatlicher Gewalt.
Der dabei vorgetragene Schutzgedanke wurde weder nachgewiesen noch auf Verhältnismäßigkeit geprüft, er wurde schlicht behauptet.
Mit der Nichtbeachtung von Grund- und Menschenrechten hat sich der Staat gegen seine selbst auferlegten Obliegenheiten gewandt. Er ist auf dem Weg den Gesellschaftsvertrag einseitig aufzukündigen. Es ist beispielhaft, dass irgendwelche Notstände zur Legalisierung herhalten müssen. Das ist der berühmt und berüchtigte Weg für Gesellschaftsveränderungen, den wir ständig erleben und der aus freien Staaten und freien Bevölkerungen totalitäre Systeme entstehen lässt. Bis heute haben wir in der mittlerweile fast zwei Jahre andauernden Pandemie keine Eckpunkte und Richtlinien vernommen, die eine Beendigung des Notstands beschreiben.
Es deutet sich an, dass dieser Notstand mit weiteren Themen wie dem „Klima“ fortgesetzt wird. Im Klartext bedeutet das: NOTSTAND FOREVER!
Hoffnung machen die pausenlos und fast überall durchgeführten Demonstrationen bei uns und im Ausland gegen die „Corona-Willkür“! Mit einer zweifelhaften Pflichtimpfung, die sie gesetzlich durchpeitschen, haben sie den Bogen überspannt. Die Unversehrtheit des Körpers ist ein Grund- und/oder Menschenrecht was in Demokratien niemals zur Debatte stehen darf:
DER MISSBRAUCH IST VORPROGRAMMIERT!
https://www.humanrights.ch/de/ipf/grundlagen/rechtsquellen-instrumente/aemr/
Wichtiger Literaturhinweis: