… der Kolumne „Woher kommt der Strom?“ Woche 48 …
… auf der Achse des Guten
Die erste Antwort der AfD durch Tina Crupalla
Die zweite Antwort der AfD durch Martin Siechert
Der Bundestag hat am Freitag, 10. Dezember 2021, nach gut einstündiger Aussprache den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (20/250) beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten 569 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 79 lehnten ihn ab. Es gab 38 Enthaltungen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt, die AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.
Der Gesetzentwurf der drei Koalitionsfraktionen sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Dem Personal in Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, komme eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf habe, heißt es darin.
Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus durch eine sehr hohe Impfquote beim Personal in diesen Berufen sei wichtig. Für bestehende und bis zum 15. März 2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15. März 2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse können ab dem 16. März 2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden.
Nachweise, die ab dem 16. März 2022 durch Zeitablauf ihre Gültigkeit verlieren, müssen innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einrichtungs- oder Unternehmensleitung durch Vorlage eines gültigen Nachweises ersetzt werden. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, kann das Gesundheitsamt Ermittlungen einleiten und einer Person, die trotz der Anforderung keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist vorlegt oder der Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung nicht folgt, untersagen, dass sie die Räume der Einrichtung oder des Unternehmens betritt oder in einer solchen Einrichtung oder einem solchen Unternehmen tätig wird.
Aufgrund der derzeit bestehenden sehr hohen Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen, aber auch der wieder steigenden Nachfrage nach Erst- und Zweitimpfungen sind aus Sicht der Fraktionen schnelle Auffrischungsimpfungen notwendig. Um diesen Bedarf zu decken, können neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärzte, Tierärzte sowie Apotheker Schutzimpfungen gegen das Coronavirus für einen vorübergehenden Zeitraum vornehmen, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die neue einrichtungsbezogene Impfpflicht und die Erweiterung des Kreises der impfberechtigten Personen sollen auf ihre Wirksamkeit und Reformbedürftigkeit hin überprüft werden, heißt es weiter. Aufgrund eines zunehmenden Infektionsgeschehens sei es notwendig, die stationäre Versorgung von Patienten, die aufgrund einer Corona-Infektion stationär behandelt werden müssen, durch zusätzliche Maßnahmen sicherzustellen. Gleichzeitig müsse gewährleistet sein, dass die reguläre stationäre Versorgung von nicht an Covid-19 erkrankten Patienten weiterhin im medizinisch notwendigen Umfang stattfinden kann.
Um negative finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe in medizinisch vertretbarer Weise verschieben oder aussetzen, zu vermeiden, stellt der Bund den Krankenhäusern kurzfristig einen finanziellen Ausgleich zur Verfügung, wenn bei diesen Krankenhäusern ein Belegungsrückgang im relevanten Zeitraum eintritt. Die Ausgleichszahlungen sollen vor allem jene Krankenhäuser unterstützen, die zwar nicht primär in die Versorgung von Corona-Patienten eingebunden sind, aktuell und perspektivisch jedoch stark belastetet sind.
Schließlich werden die am 30. Juni 2021 ausgelaufenen pandemiebedingten Sonderregelungen zur Durchführung virtueller Betriebsversammlungen und Versammlungen der leitenden Angestellten sowie der Durchführung von Sitzungen der Einigungsstelle, der Heimarbeitsausschüsse und der Gremien nach dem Europäischen Betriebsräte-Gesetz sowie dem SE-Beteiligungsgesetz und SCE-Beteiligungsgesetz befristet bis zum 19. März 2022, mit Möglichkeit der einmaligen Verlängerung durch Beschluss des Deutschen Bundestages, wieder eingeführt.
Der Hauptausschuss hatte in seiner abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs am 9. Dezember sieben Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen angenommen, mit denen der Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen präzisiert wird, so etwa bei der Liste der in die Impfpflicht einbezogenen Einrichtungen.
Die neuen impfberechtigten Berufsgruppen werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgesichert. Zudem gilt die Sonderregelung zur erleichterten Gewährung des Kurzarbeitergeldes bis Ende März 2022 weiter.
In der Schlussdebatte stritten Regierungs- und Oppositionsfraktionen erneut über das geeignete Krisenmanagement in der sich zuspitzenden Gesundheitsnotlage. Vertreter der Opposition warfen der neuen Ampel-Regierung vor, halbherzig gegen die steigenden Infektionszahlen vorzugehen. Nach Ansicht von SPD, Grünen und FDP haben die Länder hingegen einen ausreichend großen Instrumentenkasten, um angemessen auf die aktuelle Lage zu reagieren.
Der neue Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) appellierte an die Opposition, sich in dieser Notlage einer Zusammenarbeit nicht zu verweigern. „Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle und keine Gelegenheit für Parteipolitik.“ Er fügte hinzu: „Wir haben keine Zeit zu verlieren.“ Das oberste Ziel sei der Schutz der Bevölkerung. „Wir werden daher alles tun, um diese Krise schnell zu beenden.“
Als aktuelle Herausforderung benannte Lauterbach, die „Delta-Welle“ zu brechen und eine „Omikron-Welle“ zu verhindern. Mit der Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes hätten die Länder alle nötigen Instrumente gegen die Ausweitung der Pandemie in der Hand.
Lauterbach ging auch auf Kritik ein, wonach die neue Bundesregierung die Schutzvorkehrungen ständig nachbessern muss. „Die Verbesserung eines Gesetzes ist nicht ehrenrührig“, sagte der Minister und fügte hinzu, es sei richtig, die Schutzinstrumente an die aktuelle Lage anzupassen. Er wandte sich aber gegen einen Überbietungswettbewerb von immer schärferen Auflagen. Vielmehr müssten die Schutzvorkehrungen konsequent eingesetzt und kontrolliert werden.
Mit Blick auf das Weihnachtsfest versprach Lauterbach, er wolle sich dafür einsetzen, dass ein sicheres Fest möglich werde. Dazu müsse das Impftempo zulegen, an mangelndem Impfstoff solle es nicht scheitern. Lauterbach versicherte: „Ich weiß, dass wir das schaffen werden.“
Erwin Rüddel (CDU/CSU) erklärte, die neue gesetzliche Grundlage gehe in die richtige Richtung. Die Nachbesserungen gingen auch auf Vorschläge der Union zurück. Die Impfungen würden weiter dynamisiert, auch gebe es ausreichend Impfstoffe. Zudem würden die wichtigen Hilfen für Krankenhäuser verstetigt. Allerdings springe die Ampel-Koalition immer zu kurz, sagte Rüddel und erinnerte an die vielen Corona-Toten und die überfüllten Intensivstationen, aus denen Patienten ausgeflogen werden müssten, weil eine Behandlung teils nicht mehr möglich sei.
Der CDU-Abgeordnete monierte, die neue Regierung lege Reparaturgesetze vor und habe den Instrumentenkasten für die Länder reduziert. Ständige Änderungen und Reparaturen inmitten einer dramatischen Lage bewirkten eine Verunsicherung der Bevölkerung und Unmut. Es werde zu wenig unternommen, um die Pandemie erfolgreich zu bewältigen.
Ein Unsicherheitsfaktor sei die neue Omikron-Variante, die womöglich noch ansteckender sei und gegen die alle verfügbaren Impfstoffe weniger wirksam sei könnten. Daher seien gesetzliche Nachbesserungen schon im Januar absehbar. Rüddel forderte, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auf das Personal in Kitas und Schulen auszudehnen.
Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte die Union hingegen an die Versäumnisse aus der vergangenen Legislatur, weswegen nun nachgebessert werden müsse. „Wir legen einen wichtigen weiteren Baustein für mehr Sicherheit und Schutz gegen Corona vor.“ Entscheidend seien jetzt schnelle Booster-Impfungen, weil mit der Omikron-Variante, die „enormes Potenzial“ habe, die Schutzwirkung der Impfungen nachlassen könnte. Sie fügte hinzu, die Pandemie-Entwicklung könne dazu führen, dass schon bald gesetzlich wieder nachgeschärft werden müsse.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verbessere den Schutz der vulnerablen Gruppen und sorge auch für innerbetrieblichen Frieden, zeigte sich die Grünen-Abgeordnete überzeugt. Sie kündigte darüber hinaus eine Debatte über eine allgemeine Impfpflicht an. Klein-Schmeink versicherte, dass auch der geplante Pflegebonus kommen werde. Er sei noch nicht Bestandteil des Gesetzes, weil keine validen Zahlen vorgelegen hätten. Der Bonus solle aber unbedingt den richtigen Empfängerkreis erreichen.
Die Linksfraktion kritisierte, dass der geplante Pflegebonus verschoben wurde. Susanne Ferschl (Die Linke) rügte, die neue Regierung bringe zwar eine Impfpflicht auf den Weg, könne sich aber nicht auf eine Prämie für Pflegekräfte verständigen, das sei peinlich. Die Pflegekräfte kämpften in der Pandemie ganz vorne und seien schon lange überlastet. Prämien alleine reichten im Übrigen nicht aus, in der Pflege seien langfristig gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung notwendig.
Die Linke-Abgeordnete warf dem Bund schwere Versäumnisse in der Impfkampagne vor. So seien mehr ortsnahe Impfangebote nötig, dies sei sträflich vernachlässigt worden. „Im Bund gibt es eher kopflose Hektik als vernünftiges Handeln.“ Jedes Jahr verspreche jemand, dass die Menschen normal Weihnachten feiern könnten, wenn sie brav seien. Es sei aber keine langfristige Strategie erkennbar. Die weltweite Pandemie könne im Übrigen nur weltweit bekämpft werden, daher müssten die Patente für Vakzine und Therapeutika freigegeben werden.
Auch Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) appellierte an die Bevölkerung, sich gegen Corona impfen und gegebenenfalls boostern zu lassen. Eine Auffrischungsimpfung könne dazu beitragen, die Mutationshäufigkeit zu reduzieren und eine bessere Immunantwort zu bewirken. Um mehr Tempo in die Impfkampagne zu bringen, werde der Kreis der Impfberechtigten um Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte erweitert. Die FDP-Politikerin betonte: „In einer Notlage muss jeder impfen, der das darf und kann.“
Sie erinnerte daran, dass nach einer aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nun auch kleine Kinder geimpft werden könnten. Dies sei wichtig, denn die Kinder seien in der Pandemie bisher die Verlierer gewesen. Aschenberg-Dugnus forderte: „Schulschließungen darf es nicht mehr geben.“ Das soziale Wohl und die Bildungschancen der Kinder müssten stets im Auge behalten werden.
Nach Überzeugung der AfD-Fraktion ist die ganze Corona-Krisenstrategie fragwürdig und nicht erfolgversprechend. Tino Chrupalla (AfD) sagte, durch die Auflagen seien Menschen isoliert und Gemeinschaften zerstört worden. Die Stabilität der Gesellschaft werde durch unverhältnismäßige Zwangsmaßnahmen beeinträchtigt. Viele Bürger hätten die Einschränkungen geduldig und pflichtbewusst ertragen, ohne dass sich die Lage nachhaltig bessere. Die Impfungen vermittelten lediglich eine trügerische Sicherheit. Es werde auch immer noch davon gesprochen, dass das Virus besiegt werden könne.
Ständig würden Aussagen der Politik wieder geändert, kritisierte Chrupalla. Die Impfpflicht sei ein Wortbruch gegenüber früheren Versprechungen. Dies führe auch zu einem Vertrauensbruch in den Parlamentarismus. Er forderte die Regierung auf, den Bürgern eine Perspektive zu geben und den Gesundheitssektor zu stabilisieren. „Das Vertrauen der Bürger in die Politik und die Politiker ist zutiefst erschüttert.“
Die Linke hatte zur zweiten Beratung einen Änderungsantrag (20/251) eingebracht, dem in namentlicher Abstimmung 36 Abgeordnete zustimmten. 583 Abgeordnete lehnten ihn ab, 67 enthielten sich, der Änderungsantrag war somit abgelehnt. Die Fraktion hatte eine „Prämie zur Anerkennung der Leistungen im Gesundheits- und Pflegesystem“ gefordert. Die Prämie, die Beschäftigten verschiedener medizinischer Einrichtungen ausgezahlt werden sollte, sollte steuer- und sozialabgabenfrei gestaltet werden. Für Vollzeitbeschäftigte sah die Fraktion einen Betrag von 1.000 Euro vor.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag in dritter Beratung einen Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ab (20/252). Der Bundesregierung stünden mildere Mittel zur Beendigung der Pandemie zur Verfügung, hatte die AfD argumentiert. Außerdem seien die Forderungen nach einer allgemeinen Impflicht wissenschaftlich nicht unterfüttert.
Gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Linken stimmte der Bundestag der ersten Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (20/186) zu. Er folgte damit einer weiteren Beschlussempfehlung des Hauptausschusses (20/247).
Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und auch zum Schutz von vulnerablen Personengruppen vor einer Erkrankung an Covid-19 wird mit der Verordnung den Ländern die Möglichkeit eröffnet, abweichend von den bisherigen Regelungen in Paragraf 4 der Covid-19-SchutzmaßnahmenAusnahmenverordnung, die Anzahl von Personen bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten auch im Hinblick auf geimpfte und genesene Personen zu begrenzen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes gerechtfertigt ist.
Die Länder können zum einen geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der teilnehmenden Personen an zahlenmäßig beschränkten privaten Zusammenkünften berücksichtigen, an denen auch Personen teilnehmen, bei denen nicht von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist. Zum anderen dürfen sie auch bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten, an denen ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die Anzahl der Personen beschränken.
Gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nahm der Bundestag zudem einen gemeinsamen Antrag der drei Koalitionsfraktionen (20/202) an, den Paragrafen 126a der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu ändern. Der zu Beginn der Corona-Pandemie in die Geschäftsordnung aufgenommene Paragraf regelt die „besondere Anwendung der Geschäftsordnung aufgrund der allgemeinen Beeinträchtigung durch Covid-19“. Die Regelung läuft nach jetzigem Stand am 31. Dezember 2021 aus und wurde nun bis zum 19. März 2022 verlängert.
Wieder eingeführt wird die bis Ende der vergangenen Wahlperiode gültige Corona-Regelung, wonach der Bundestag abweichend von Paragraf 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung schon dann beschlussfähig ist, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.
Bis 19. März soll weiterhin gelten, dass Abgeordnete, die über elektronische Kommunikationsmittel an Ausschusssitzungen teilnehmen, als „anwesend“ gelten. Für Abstimmungen und Beschlüsse in Ausschusssitzungen können auch elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden. Ausschusssitzungen gelten auch dann als öffentlich, wenn die Öffentlichkeit nur über elektronische Übermittlungswege einbezogen wird.
Jeweils mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte der Bundestag drei Anträge der AfD-Fraktion mit den Titeln „Keine Corona-Impfpflicht“ (20/192), „Keine Diskussion über Corona-Maßnahmen ohne ausreichende Datengrundlage über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der Impfung“ (20/193) und „Grundrechte sind keine Geimpftenrechte – Die Wahrnehmung von Grundrechten darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden“ (20/195) ab. Auch hierzu lagen Beschlussempfehlungen des Hauptausschusses vor (20/250).
Im ersten Antrag (20/192) hatte die AfD die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf einzubringen oder per Verordnung zu regeln, dass eine direkte sowie eine indirekte Pflicht zur Impfung gegen Covid-19 unzulässig ist und dass die Entscheidung für oder gegen eine Impfung freiwillig, also ohne jeden Druck, nach ausführlicher Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen und reiflicher individueller Nutzen-Risikoabwägung getroffen werden muss.
Im zweiten Antrag (20/193) hatte die Fraktion von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf oder eine Verordnung verlangt, wonach bundesweit Patientendaten erfasst und veröffentlicht werden sollen, die unter anderem Auskunft darüber geben, wie viele der Corona-Intensivpatienten und der Corona-Toten, unterteilt nach Altersgruppen, ungeimpfte oder geimpfte Personen sind, wie häufig welche Arten von Impfnebenwirkungen auftreten, wie viele der geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und welche Voraussetzungen eine Person erfüllen muss, damit sie als geimpft oder ungeimpft gilt.
Im dritten Antrag (20/195) hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass niemand politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt oder diskriminiert wird, weil er aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es nicht möchte, sich nicht hat impfen lassen, und zu erklären, dass es keine gesetzliche Impfpflicht geben wird. (vom/ste/10.12.2021)
Genscher mochte es nicht, Scheel stimmte amüsiert zu, wenn ich sagte: Die FDP ist als Opposition nur in der Regierung vorstellbar. Schauen Sie bitte selbst zurück in ihrer Erinnerung: Als parlamentarische Opposition wirkte die FDP nie. Insofern kehrt das, was von ihr übrig geblieben ist nach dem Abgang der Sozialliberalen 1982, in der Ampel nicht zurück in die kurze sozialliberale Zeit zwischen ihren Freiburger Thesen von 1971 und Kieler Thesen von 1977. Vielmehr setzt die FDP ihre Rolle als Waagscheißerle fort, über die sie als Mehrheitsbeschaffer für Union oder SPD nie hinausgewachsen ist. …
… Der Unterschied zu früher: Die FDP hat diese Rolle in der Ampel nicht allein, sondern konkurriert um sie mit den Grünen. Diese sind zwar von ihrer einstigen Rolle als Systemfeinde bemerkenswert schnell in die der Systemknechte geschlüpft, haben allerdings dabei die äußerlichen Sitten und Gebräuche von einst noch nicht ganz abgestreift: Die Unterschiede im Auftritt von Baerbock und Habeck zeugen davon. Während aber die grünen Mandarine und ihre politischen Eunuchen dem stillosen Zeitgeist folgen, wachsen täglich junge Leute der Janitscharen aus den mit Steuermitteln geförderten NGOs nach: und umzingeln sie mit politischen Forderungen, denen die Amtsgrünen systemisch nicht weit genug werden gehen können. Was immer die Regierungsgrünen an neuen, nicht verwirklichbaren Forderungen über den sogenannten Koalitionsvertrag hinaus zusätzlich in die polit-mediale Landschaft setzen: Kaum geschehen, verlangen ihre Janitscharen noch mehr.
Und die SPD? Dort wird sich nichts anderes abspielen als bei den Grünen – nur langweiliger. Scholz wird von seinen Parteioberen schon zu Beginn der Kanzlerschaft so wenig gemocht wie Helmut Schmidt am Ende seiner Kanzlerzeit. Aber das wird erst mal nicht auffallen, weil Grüne und FDP den Medien mit ihrem Wettbewerb um die Oppositionsrolle in der Ampel mehr Stoff liefern, als die brauchen.
In der Parteipolitik geht es schon sehr lange nicht mehr darum, welche Politik in der Sache gemacht wird, sondern wie Politik in den Medien aussieht. Ob die Gesetze genannten Verwaltungsvorschriften überhaupt, und wenn ja wie, in die Tat umgesetzt, die gesetzten Ziele erreicht werden, interessiert in der Regel niemanden. Werden Wirkungslosigkeit oder gegenteilige Wirkung der politischen Medizin unübersehbar, fordern die Einheitsmeinungsmedien und beschließen die Herrschenden keine anderen Ziele oder Maßnahmen, sondern eine Erhöhung der Dosis, eine Verschärfung des Vorgehens. Das ist wie gesagt kein neuer Politikstil der Ampel, aber sie wird ihn auf Spitzen treiben, die wir uns noch gar nicht vorstellen können: Die Ampel setzt die Fehlentwicklung des Parteienstaats der Entmündigung der Bürger und Domestizierung der freien Gesellschaft durch die steuerfinanzierte sogenannte Zivilgesellschaft fort, die mit der ersten Großen Koalition begann.
Erwarten kann ich von Grüne/FDP und SPD nichts Gutes, schrieb ich Ende September und fügte an: Das erwartbare Theater auf der politmedialen Bühne wird grausig, aber unterhaltsam. Bei der Prognose bleibe ich.
Einst stellten sich die Jakobiner gegen den absoluten Staat, heute sind sie der absolute Staat. Bis neue Jakobiner die etablierten aus der Macht verjagen.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend der Status quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschen wiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
Das MEDIAGNOSE-Corona-Statement
Zu den Corona-Fakten der Querdenker: Hier klicken
Deutschland heute, z. B.
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… und wohl künftige Außenministerin Annalena Baerbock will bei autoritär regierten Staaten härter durchgreifen. Im Fall von China hält sie „beredtes Schweigen“ für keine gute Diplomatie. Hingegen könnten Importbeschränkungen für Xi Jinping zum Problem werden. …
… Die designierte Außenministerin Annalena Baerbock von den Grünen hat einen härteren Kurs gegenüber autoritär regierten Staaten wie China angekündigt. „Dialog ist der zentrale Baustein internationaler Politik. Aber das heißt nicht, dass man Dinge schönreden oder totschweigen muss“, sagte Baerbock der Berliner „taz“. „Für mich ist eine wertegeleitete Außenpolitik immer ein Zusammenspiel von Dialog und Härte.“
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WELT-Artikel hören:
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Baerbock äußerte sich zu der Frage, ob Deutschland mit Blick auf China mit einer grünen Außenministerin stärker auf Konfrontation gehen werde. Die Grünen-Politikerin sagte unter Anspielung auf die scheidende Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU): „Beredtes Schweigen ist auf Dauer keine Form von Diplomatie, auch wenn das in den letzten Jahren von manchen so gesehen wurde.“
Konkret schlug Baerbock unter anderem Importbeschränkungen für den europäischen Binnenmarkt vor. „Wenn es keinen Zugang mehr gibt für Produkte, die aus Regionen wie Xinjiang stammen, wo Zwangsarbeit gängige Praxis ist, ist das für ein Exportland wie China ein großes Problem“, sagte sie. „Diesen Hebel des gemeinsamen Binnenmarkts sollten wir Europäer viel stärker nutzen.“ Nötig sei eine gemeinsame europäische China-Politik.
Auch einen Boykott der Olympischen Winterspiele in Peking schloss Baerbock nicht aus: „Wir sollten natürlich auch die Olympischen Spiele genauer in den Blick nehmen. Da gibt es für Regierungen unterschiedliche Formen des Umgangs, die in den kommenden Wochen sicherlich diskutiert werden.“
Zu der im Koalitionsvertrag formulierten „Klimaaußenpolitik“ sagte Baerbock: „Ich verstehe Außenpolitik als Weltinnenpolitik: Krisen wirken über Grenzen hinweg. Sie können nur global und kooperativ bewältigt werden.“ Die größte globale Krise sei die Klimakrise. Es reiche nicht mehr, darauf zu schauen, dass jedes Land seine eigenen Klimaziele angeht, „sondern wir müssen endlich unsere Kräfte bündeln“.
Die großen Klimakonferenzen würden als Rahmen gebraucht, „aber genauso brauchen wir mehr Länder, die zeigen, dass eine klimaneutrale Wirtschaft Wohlstand sichert und die anderen Ländern die Hand reichen“. Dafür sehe sie die Industriestaaten in der Pflicht.
Zur deutschen G7-Präsidentschaft im kommenden Jahr sagte Baerbock: „Ich möchte, dass sie zur Startrampe für Klimapartnerschaften und einen für alle Staaten offenen Klimaclub wird.“ Um die Pariser Klimaziele zu erreichen, seien massive Investitionen in Klimainfrastruktur nötig, national wie international. „Klimainvestitionen sind zugleich die Chance zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“, sagte die wohl nächste Außenministerin.
Die parteiinternen Streitigkeiten der Grünen über die Besetzung der Ministerposten will Baerbock hinter sich lassen. „Allein schon angesichts der Pandemie ist wichtig, dass die Regierung jetzt sehr zügig gebildet wird und ihre Arbeit aufnimmt“, sagte sie der „taz“. Der bisherige Fraktionschef Anton Hofreiter, der bei der Vergabe der Kabinettsposten leer ausging, werde „im Bundestag eine starke Rolle spielen“, betonte Baerbock.
Sie verteidigte, dass Cem Özdemir den Zuschlag für das Landwirtschaftsministerium bekommen hatte und nicht der in Agrarthemen versierte Hofreiter. Özdemir habe sich „immer die Versöhnung von Ökologie und Ökonomie auf die Fahnen geschrieben, dafür ist Landwirtschaft ein Schlüsselressort“, sagte Baerbock.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend der Status quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschen wiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
Das MEDIAGNOSE-Corona-Statement
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… und mehr für jeden regulären Patienten bezahlt, den man durch einen positiven Test statistisch in einen stationären Corona-Fall umdeuten kann.
MehrGestern Abend teilte mir der leitende Arzt einer großen Klinik Folgendes mit: Es gibt, gültig seit 1. November, für jeden positiv Corona-getesteten und an das Gesundheitsamt gemeldeten Patienten im Krankenhaus zusätzlich zur normalen Abrechnung 7.800 Euro, wenn er mindestens 2 Nächte im Krankenhaus verbleibt, steigerungsfähig bei längerem Aufenthalt bis knapp 10.000 Euro. Covidsymptome muss der Patienten gar nicht haben, es reicht ein Test. Ein völlig grotesker Anreiz mit Folgen. Knöchel verstaucht, positiver Test: „Bleiben Sie besser zwei Tage zur Beobachtung hier.“ So füllt man die Krankenhäuser mit angeblichen Coronakranken, ganz ohne Arbeit, denn diese Patienten sind ja grundsätzlich fit, und verdient sich dabei eine goldene Krankenhausnase. Die Quote der Belegungsstatistik wird sich durch diese grob manipulierten Daten erhöhen, in einer Zeit, in der wir die Belegung der Krankenhäuser zum Hauptentscheidungskriterium für eine Pandemie-Politik machen. Das Geld kommt dabei direkt vom Bund. [Lesen Sie dazu unbedingt diesen Artikel ganz oben: Update 3.12.2021: Offizielle (RKI/DIVI) Zahlen korrekt eingeordnet. Einschub Stobbe]
Wieder mal wirft auch der aktuelle „Wöchentliche Lagebericht des RKI
zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)“, mit Stand 2.12.2021, einige Fragen auf. Im Folgenden möchte ich auf die Hauptpunkte eingehen. Vorher zwei Bemerkungen:
Erstens: Das RKI spricht bei positiven Corona-Testergebnissen immer noch von Fällen, obwohl es Virustrümmer-Nachweise ohne Beweis einer Infektion sind. Außerdem werden die „Fälle“ in absoluten Zahlen dargestellt und nicht im Verhältnis zur Gesamtzahl der Tests, was kaum Rückschlüsse auf die tatsächliche Infektionslage der Gesamtbevölkerung zulässt. Beides ist meiner Meinung nach grob irreführend.
Zweitens: Das Corona-Sterbegeschehen entspricht nach zutreffender Meinung von RKI-Mitarbeitern im Frühjahr 2020 einer milden und im Winter 20/21 einer schweren Grippewelle. In diesem Artikel des Ärzteblatts (eingereichte revidierte Fassung 3.2.2021) kann man, zwar versteckt auf Seite 5, aber klar und deutlich lesen:
„Verglichen mit den Vorjahren verlief die Übersterblichkeit im Frühjahr etwa auf dem Niveau der Influenzawelle 2019 und war im Herbst ähnlich wie in den Influenzawellen 2017/2018“.
Nun zum Wochenbericht in möglichst kurzen Worten:
Wenn es sehr viele COVID-„Fälle“ gibt und gleichzeitig so wenige sterben, könnte man das als Beleg für den Erfolg der Impfung ansehen. Man könnte aber auch sagen, dass die Schwächsten bereits im Winter 20/21 gestorben sind. Einer schweren Grippewelle folgt meist eine mildere. Man könnte auch argumentieren, dass saisonale Atemwegsviren durch Mutation und Kreuzimmunitäten ihre Pathogenität verlieren und langsam zu einer Endemie werden.
Aber wieso liegen dann so viele alte COVID-Patienten auf Intensiv, fast so viele wie im Winter 20/21? Und davon sogar derzeit die Hälfte invasiv beatmet. Das müsste eine viel höhere Sterblichkeitsrate verursachen, die es aber nicht gibt. Damit stellt sich für mich die Frage: Wer liegt als COVID-Patient auf Intensiv und geht nicht in die deutsche COVID-Sterblichkeitsstatistik ein? Ich habe eine Vermutung, die aber noch nicht ausreichend bestätigt ist, um sie zu äußern.
[…] Weiterlesen
Auch dieser Artikel belegt, dass wir es faktisch mit einer normalen Grippewelle zu tun haben. Nur ist es der Erreger Sars-CoV … und nicht ein oder mehrere Influenza-Erreger. Die sind weltweit praktisch kaum noch vorhanden. Zur semantischen Frage Covid & Grippe.