Es ist nichts weniger als eine kleine Revolution, …
… auf die sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt haben. Das Familienrecht soll an eine vielerorts längst gelebte Praxis angepasst werden. Eltern sollen auch zu dritt oder zu viert Verantwortung für ihre Kinder übernehmen können. Und das soll für alle denkbaren Konstellationen gelten. Sogar für Heteros! …
Quelle grün-kursiver Text
… Dass die Ampel die Diskriminierung lesbischer Mütter, die derzeit erst ein von ihrer Ehepartnerin geborenes Kind adoptieren müssen, abschaffen würde, hatte man erwarten können. Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtlich Mütter des Kindes, heißt es nun in schöner Klarheit im Koalitionsvertrag.
Bedenkenträger:innen mit konservativem Familienbild hatten eingewandt, dass durch diese Reform der biologische Vater außen vor gelassen würde. Tatsächlich kann mann als Samenspender bisher nur auf alle Rechte und Pflichten verzichten. Oder es bliebe die Ehepartnerin der leiblichen Mutter ausgeschlossen.
Hier leistet nun eine zweite Reform der Ampel Abhilfe. Vereinbart wurde der Ausbau des sogenannten kleinen Sorgerechts, durch das Stiefeltern bereits jetzt die Möglichkeit haben, in gewissen Alltagsfragen mitzureden. Es soll ausgebaut und zu einem eigenen Rechtsinstitut werden. Den Kerneltern können also noch weitere mit Mitspracherecht zur Seite treten. Damit wird rechtlich anerkannt, dass Elternschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist.
Die Liberalen hatten, anders als Grüne und SPD, in ihrem Wahlprogramm sogar vorgeschlagen, dass bis zu vier Menschen ohne Wenn und Aber rechtliche Eltern eines Kindes sein dürfen. Eine Zahl, die bei der Kooperation von lesbischen mit schwulen Paaren ja schnell zusammenkommt. Ganz so Laissez-faire wollten es die Koalitionspartner:innen dann aber doch nicht haben. Nun müssen die Beteiligten damit leben, dass die einen ein großes, die anderen nur ein nachgeordnetes kleines Sorgerecht bekommen können.
Aber allein die Tatsache, dass Mama, Mami, Papa und Papi – ganz egal wer von den vieren mit wem eine sexuelle oder eine Liebesbeziehung hat oder hatte oder nicht hatte – künftig schon vor Geburt mit staatlichem Segen vereinbaren dürfen, die Erziehung ihres Kindes gemeinsam zu wuppen, ist im Wortsinne weltbildverändernd.
Dabei ist dann natürlich auch zu berücksichtigen, dass bei Zwillingen oder Drilligen die Anzahl unbedingt anzupassen ist auf 8 bzw. 12 etc. Auch muss noch geklärt werden ob dann das Kindergeld sich vervierfacht, verachtfacht etc. Erweiterte Verantwortung muss natürlich belohnt werden! Auch braucht man dann von Beginn an Mediatoren. die die unterschiedlichen Meinungen kanalisieren. Vermutlich braucht man dann einen demokratischen Mehrheitsbeschluss, der natürlich notariell beurkundet werden muss. Ich halte das für unabdingbar, denn staatlich Ordnung muss sein. Insofern fordere ich noch ein staatliches Überstimmungsrecht, denn Kinder gehören dem Staat, dass ist doch selbstverständlich! Höre ich da vielleicht Protest?
Wie ist das, wenn die leibliche Mutter öfters auf Gruppensexparties war und der biologische Vater nicht genau feststellbar ist? Gründen dann die Sexpartner der verschiedenen Parties einen Verein, der beim Kind Vaterstelle vertritt?? Wer setzt dann die Vereinssatzung fest?