Der europäische Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums stützt sich auf mehrere regulatorische Maßnahmen, insbesondere die Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten. Hierbei handelt es sich um ein einheitliches Klassifikationsschema auf Ebene der Europäischen Union, welches es Finanzakteuren und Nichtfinanzakteuren ermöglicht, Wirtschaftstätigkeiten, die als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können, zu identifizieren. Die Taxonomie basiert auf insgesamt sechs Umweltzielen, wobei bislang jedoch lediglich zwei dieser Ziele Gegenstand delegierter Rechtsakte sind, die 2022 in Kraft treten werden: der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Damit ihr Beitrag zu diesen Umweltzielen als wesentlich eingestuft werden kann, müssen Tätigkeiten verschiedene technische Kriterien erfüllen; dabei dürfen sie andere ökologische und soziale Maßnahmen nicht beeinträchtigen. Das Ausmaß der Nachhaltigkeit bestimmt sich nach dem Anteil der Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx), die mit an der Taxonomie ausgerichteten Tätigkeiten erzielt werden. Die Taxonomie wird zudem von anderen europäischen Rechtstexten untermauert, die nach und nach in Kraft treten werden und mit denen das Ziel verfolgt wird, ökologische und soziale Risiken in die Unternehmensführung einzubeziehen und Finanzströme zu nachhaltigen Tätigkeiten umzulenken. Hierzu gehört die Offenlegungsverordnung für Finanzakteure (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) und die CSR-Richtlinie für große Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD).
Der Energiewirtschaft, die bei der Verbrennung fossiler Energieträger große Mengen von Treibhausgasen ausstößt, kommt in Bezug auf die neue Taxonomieverordnung eine wichtige Rolle zu. Vor diesem Hintergrund haben das Deutsch-französische Büro für die Energiewende (DFBEW) und PricewaterhouseCoopers (PwC) eine Befragung vonMitgliedern des DFBEW aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor durchgeführt, um zu analysieren, wie die Taxonomie wahrgenommen wird und inwieweit sie die mittel- und langfristigen Tätigkeiten der Akteure in diesem stark reglementierten Sektor beeinflusst. Etwa 100 Mitglieder in Deutschland und Frankreich wurden kontaktiert und 30 von ihnen haben an der Umfrage teilgenommen, darunter Nichtfinanzakteure, die vorrangig im Bereich der erneuerbaren Energien tätig sind. Die Antworten der Unternehmen sind in das vorliegende Dokument eingeflossen.
Die befragten Akteure geben an, dass sie über gute Kenntnisse zum Thema Taxonomie verfügen und dass ihre Tätigkeiten mehrheitlich taxonomiekonform sind, was für die im Bereich der erneuerbaren Energien tätigen Akteure offensichtlich erscheint, bei den Finanzakteuren aber doch überrascht.
Die europäische Taxonomieverordnung wird das Controlling und Management von Nichtfinanzunternehmen dahingehend verändern, dass taxonomiebezogene Leistungsindikatoren (CapEx, OpEx und Umsatzerlöse) eingeführt werden. Darüber hinaus müssen die Unternehmen diese Indikatoren regelmäßiger melden, was Investitionsentscheidungen in Bezug auf Projekte, die nur wenig an der Taxonomie ausgerichtet sind, beeinflussen könnte. So gehen Akteure, die sich bislang nicht vollständig auf den Sektor der erneuerbaren Energien eingelassen haben, davon aus, dass sich ihr Geschäftsmodell infolge der Taxonomie verändern könnte und ihr Tätigkeitsfeld stärker in Richtung erneuerbare
Energien umlenken könnte.
Die größte Hürde besteht laut den Finanzakteuren hinsichtlich der Datenverfügbarkeit. Dies erfordert eine gute Kommunikation zwischen Anlegern und Emittenten zu nicht finanziellen Daten, die bislang nicht immer erhoben und ausgetauscht werden.
Die Taxonomie beeinflusst dabei nicht nur die Kommunikation zwischen Emittenten und Anlegern, sondern auch deren Finanzierungskapazität. So werden sich Finanzakteure einen höheren Anteil an taxonomiekonformen Investments in ihrem Portfolio sichern und daher stärker in Unternehmen investieren, die an der Taxonomie ausgerichtet sind. Über das System der grünen Anleihen (Green Bonds) könnten taxonomiekonforme Projekte zudem zu niedrigeren Zinsen finanziert werden.
Dies bedeutet, dass die Auswirkungen der Taxonomie für Finanz- und Nichtfinanzakteure sowohl intern – Erhebung von Daten und Einführung eines neuen an die Taxonomieverordnung angepassten Berichterstattungssystems – als auch extern – Beziehung zwischen Anlegern und Emittenten, Herausforderungen auf Ebene der Kommunikation und der Umlenkung von Finanzströmen – als umfassend bezeichnet werden können.
Außerdem ist die Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten, die 2022 in Kraft treten wird, erst der Anfang eines europäischen Klassifikationsschemas, das im Laufe der nächsten Jahre auch auf ökologische und soziale Zielsetzungen erweitert wird. Mit einer so vervollständigten Taxonomie lassen sich Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltige Güter
und Dienstleistungen anzubieten und Finanzströme hin zu nachhaltigen Tätigkeiten umzulenken. Zudem wird das europäische Taxonomieprojekt von zahlreichen anderen Staaten (China, Singapur, Südafrika, Vereinigtes Königreich, Kanada) als Inspiration für die Entwicklung eines eigenen nationalen Klassifikationssystems für ihre Unternehmen
genau beobachtet.
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Lesetipp: „Studie: Viel mehr Gaskraftwerke benötigt“ (um die Ampelpläne zu verwirklichen). Artikel heute auf der Webseite von n-tv. Nach dieser Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Uni. Köln werden in etwa zehnmal so viele neue Gaskraftwerke gebraucht, als bis jetzt in der Planung sind.
Und Gas ist teuer; zudem ist Russland unser Haupt-Lieferant, und die Beziehungen zu diesem Land sind nicht die allerbesten. Unsere neue, hochkompetente Aussenministerin Baerbock („ich komme vom Völkerrecht her“) will ja auch Putin und anderen Diktatoren kräftig auf die Füsse treten – die zittern sicher schon vor Angst.
Und wenn die Gaskraftwerke dann bis 2030 fertig sind, beginnt – nach den Planungen der Ampel 2040 dann schon wieder der Ausstieg aus dem Gas. Denn auch Gas ist ja eine fossile Energie, und die Ampel will auch Gas bis 2040, spätestens 2045, loswerden.
Dann stehen die potentiellen Kraftwerksinvestoren vor der tollen Aussicht, ihre Werke nur für ein paar Jahre betreiben zu können. Die werden sich sicher darum reissen, so investieren zu dürfen.
Wenn ich nicht schon seit langem behaupten würde, dass Deutschland kein Land mehr, sondern ein Irrenhaus ist, jetzt müsste ich diese Behauptung neu aufstellen.