Meine Meinung – Bundesverfassungsgericht mutiert zu einem Scheingericht!

Das Bundesverfassungsgericht …

… ist für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von größter Bedeutung. Doch zunehmend gerät das Gericht in Verdacht, sich an Stelle vom Recht von politischem Aktivismus leiten zu lassen. Der Ruf dieser Institution ist in Gefahr und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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Laut Gesetzesauftrag hat das Bundesverfassungsgericht das verfassungsmäßig bestimmte politische Leben zu kontrollieren, und dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit ist das  Gericht Hüter der deutschen Verfassung. Das ist eine für die Demokratie essentielle Aufgabe. Aber wird das Bundesverfassungsgericht dem noch gerecht?

Schon häufig wurde der Vorwurf laut, dass es selbst Politik mache, an die Stelle des Bundestags und der Länderparlamente trete. Aus dem Kontrolleur wird der Gesetzgeber, der an die Stelle der gewählten Abgeordneten tritt. Das ist nicht die Aufgabe des Gerichts; es soll die Verfassungsmäßigkeit überprüfen.

Unbegrenzt erhöhte Rundfunkbeiträge

Mit seinem jüngsten Rundfunkurteil bestätigt das Höchstgericht diesen Vorwurf. Das Urteil besagt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio die Rundfunkgebühren erhöhen können, wenn sie einer Kommission aus Beamten den Eindruck vermitteln, sie könnten mehr Geld brauchen. Nichts einfacher als das! Geld brauchen kann jeder. Die Länderparlamente sind damit entmachtet: Sie dürfen weder Reformen noch Verschlankungen einfordern; sie sind nur noch Abstimmungsmaschinen, die den teuersten Rundfunk der Welt weiter füttern müssen, wenn er seine vielen Riesenschnäbel aufsperrt. Damit sind ARD und ZDF endgültig zum Staat im Staat geworden, der seine Bürger ausplündern darf – ohne irgendeine Kontrollmöglichkeit durch Parlamente.

Das Bundesverfassungsgericht setzt damit die Kette seiner Skandal-Urteile fort. Eines davon ist das jüngst ergangene Klima-Urteil. Dabei erhebt das Bundesverfassungsgericht das Temperaturziel des Pariser Klima-Abkommens zum Verfassungsrang, dem sich alles unterordnen habe. Schon das nennt der Verfassungsrechtler Dietrich Murswiek einen Skandal. Damit schwinge sich das Bundesverfassungsgericht selbst zum verfassungsändernden Gesetzgeber auf und überschreite damit seine richterlichen Kompetenzen.

Wie inhaltlich kompetent sind die Richter?

[…]

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