Frage:Trotzdem verliert die Sieben-Tage-Inzidenz wegen der Impfungen an Aussagekraft. Sollten andere Faktoren hinzukommen und auch gesetzlich verankert werden?
Janssens:Ja. Was mir aber noch wichtig ist zu sagen: Die Hospitalisierungsrate hinkt der Inzidenz zehn bis 14 Tage hinterher. Wenn sich ein Mensch infiziert, dann geht es ihm meist erst zehn bis 14 Tage später so schlecht, dass er intensivmedizinisch behandelt werden muss. Quelle
Das also ist wichtig. Dabei weist der Großteil der positiv Getesten („Infizierte“) überhaupt keine Symptome auf. Zu kommunizieren, dass „Infizierte“ nach 10 bis 14 Tagen reif für die Intensivstation seien, passt in das Bild der Scharlatanerie, das sich bereits mit dem Intensivbettenskandal auftat.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
Beim E-Auto ist der Antrieb rein elektrisch, während bei Plug-in-Hybriden nebendem Elektromotorimmer auch ein konventioneller Verbrennungsmotor mit an Bord ist. Zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass die Elektromotoren bei Plug-in-Hybriden im Alltagsbetrieb oft nur eine geringe Rolle spielen.Viele Experten fordern deshalb, diese Fahrzeuge nicht weiter zu fördern,weil sie dieCO2-Bilanz desVerkehrs nicht verbessern. Quelle
Aktuell aber werden Hybridfahrzeuge zur E-Mobilität hinzugezählt und auch gefördert:
Bemerkenswert ist die Aussage von Bundeswirtschaftsminister Altmaier in Sachen Elektromobilität. WELT-Online zitiert: „Wir werden unser Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020, das jedermann für unerreichbar gehalten hat, in diesem Juli erreichen, also mit nur einem halben Jahr Verspätung“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem „Tagesspiegel“. Das weitere Ziel von sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2030 könne sogar übertroffen werden. Der Wandel hin zu einer individuellen, aber klimafreundlichen Mobilität verankere sich langsam im allgemeinen Bewusstsein, zudem gebe es Innovationsschübe durch die Unternehmen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die ganze Wahrheit und die Quelle des WELT-Online-Artikels finden Sie unter Abbildung 9.
Verkehrs- und Energieexperte Prof. Eisenkopf analysiert aktuell eine Studie des ITTC und kommt zu erstaunlichen Ergebnissen.
Das International Council on Clean Transportation (ICCT), eine nach eigenen Angaben unabhängige Non-Profit-Organisation, die gegründet wurde, um Regulierung im Umweltbereich mit exzellentem, nicht verzerrtem (unbiased) Research sowie technischen und wissenschaftlichen Analysen zu versorgen, hat eine neue Studie zum Vergleich der Treibhausgasemissionen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und elektrisch angetriebenen Autos vorgelegt: A global comparison of the life-cycle greenhouse gas emissions of combustion engine and electric passenger cars. Seit langem ist bekannt, dass das ICCT aber sehr wohl einem Bias in Richtung Elektromobilität unterliegt und z.B. für sehr strenge CO2-Flottengrenzwerte plädiert, die unweigerlich einen starken Trend zur Elektrifizierung der Neufahrzeugflotten nach sich ziehen.
Die neue ICCT-Studie versucht in einem komplexen Modellierungsansatz nachzuweisen, dass weltweit auf den wichtigsten Märkten Elektroautos (BEV) wesentlich klimaschonender sind als Benzin- und Dieselfahrzeuge. In einer umfassenden Lebenszyklusbetrachtung (einschließlich Batteriezellenproduktion und Recycling bzw. Vorkette der Kraftstofferzeugung), lägen die Emissionen von BEV z.B. in Europa im Durchschnitt 63 bis 69 Prozent niedriger als bei vergleichbaren neuen Verbrennern. Aufgrund der absehbaren stetig abnehmenden Emissionsintensität des Strommixes verbessere sich die Position auf 71 bis 77 Prozent für im Jahre 2030 zugelassene Fahrzeuge – trotz der Annahme von um 20 Prozent größeren Batterien. Sofern ein Elektroauto vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden könne, läge dessen CO2-Bilanz [1] über den gesamten Lebenszyklus sogar um bis zu 81 Prozent unter der eines vergleichbaren Benziners. Hybridfahrzeuge könnten zur Minderung der Treibhausgasemissionen nur geringfügig beitragen (Emissionsminderung von 20 Prozent). Da auch Erdgas-Fahrzeuge und die Beimischung von Biokraftstoffen keine Vorteile bieten würden, lautet die Empfehlung des ICCT, die Neuzulassung von Verbrennern ab spätestens 2035 auslaufen zu lassen.
Das ICCT weist also weit größere Klimavorteile von batterieelektrischen Fahrzeugen aus, als sie bisher behauptet wurden. So spricht eine aktuelle Broschüre (Stand Januar 2021) auf der Homepage des Bundesumweltministeriums davon, dass in der Kompaktklasse Elektrofahrzeuge 30 Prozent weniger Klimagase als Benziner ausstoßen, aber nur 23 Prozent weniger als Diesel. Dahinter stehen – etwas versteckt – Daten des ifeu-Instituts, das allerdings in seinem Update aus dem Jahr 2020 noch konstatiert, dass Elektroautos je nach Lebensfahrleistung einen Klimavorteil von 30 bis 40 Prozent gegenüber konventionellen Fahrzeugen haben.
Ein Blick auf das Kleingedruckte der Studie
Zwischen diesen Berechnungen und den Ergebnissen des ICCT liegt ein so großes Delta, dass es sich lohnt, einen Blick aufs Kleingedruckte der ICCT-Studie zu werfen – zumindest hinsichtlich der Lage in Europa. Was daherkommt wie eine wissenschaftlich fundierte und seriöse Untersuchung, erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als typische Lobbystudie. Es gilt wie häufig bei solchen Werken das Prinzip: Garbage in – Garbage out. So versucht der Autor der ICCT-Studie, wissenschaftliche Seriosität dadurch zu simulieren, dass sehr detaillierte Rechenwege und Ansätze beschrieben werden und der Leser mit einer geballten Ladung sehr kleinteiliger und in ihrer Potenz fast erdrückender Annahmensetzungen, Überlegungen und komplexer Berechnungen konfrontiert wird. Die Fülle der auf Detailgenauigkeit fixierten Prognosen bis zum Jahre 2050 stellt umgekehrt aber eine typische Anpassung von Wissen im Hayek’schen Sinne dar, da die zahlreichen Kontingenzen dieser Projektionen dem Leser nicht bewusst gemacht werden. Die zum Teil heroischen, aber auch ideologisch-plakativen Annahmen hinter der wissenschaftlichen „Scheingenauigkeit“ bleiben dem politischen Entscheider bzw. Regulator, der sich auf eine solche Studie stützt, verborgen und leiten daher möglicherweise in die Irre.
Grundsätzlich wird in der Studie die unterschiedliche CO2-Intensität der Energienutzung über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge (18 Jahre) berücksichtigt, was eine erhebliche Komplexität bedingt. Dabei erfolgt eine umfassende Betrachtung der verursachten Emissionen über den gesamten Lebenszyklus (cradle to grave); für Elektrofahrzeuge kalkuliert die Studie laut eigenen Angaben sogar die Treibhausgasemissionen des geplanten Ausbaus der erneuerbaren Energien ein. Die von der Batterie verursachten Klimagasemissionen werden mit regional und zeitlich adjustierten Emissionsfaktoren berechnet; zu erwartende Negativemissionen aus dem Batterierecycling werden im Sinne einer vorsichtigen Abschätzung ausgeklammert. Im Jahre 2030 neu zugelassene BEV weisen perspektivisch deutlich niedrigere Emissionen aus der Batterieproduktion auf. Hierzu sollen zunächst neue Batterietechnologien beitragen; von zentraler Bedeutung ist aber, dass batterieelektrische Fahrzeuge im Zeitablauf von einer sinkenden CO2-Intensität des Strommixes profitieren, wobei sich die Berechnungen bis 2050 an zwei Szenarien orientieren: zum einen das Stated Policy Szenario (STEPS) der Internationalen Energieagentur (IEA) und zum anderen das optimistischere Sustainable Development Szenario (SDS) der gleichen Organisation, welches mit dem „unter 2-Grad Ziel“ des Pariser Abkommens kompatibel sei. Für Europa kommt die Studie damit auf Lebenszyklus-Emissionsfaktoren von 130 (STEPS) bzw. 96 (SDS) Gramm CO2-Äquivalente je kWh Strom bei Zulassung im Jahre 2030. Für 2021 neu zugelassene BEV wird der Emissionsfaktor über den gesamten Lebenszyklus mit 199 Gramm CO2 in der STEPS-Modellierung angegeben. Dahinter stehen allerdings 303 Gramm für Deutschland (!) auf der einen Seite und 35 Gramm für Frankreich auf der anderen.
Schaut man auf die Ergebnisse im globalen Kontext, fällt zunächst auf, dass sich die Klimabilanz von Verbrennerfahrzeugen zwischen 2021 und 2030 zwar in den Vereinigten Staaten, in China und in Indien klar verbessert, allerdings nicht in Europa. Es bleibt bei den verwendeten (angeblichen) realen Verbrauchswerten der Flotten, die mit einem ICCT-eigenen Aufschlag von 37,5 Prozent auf die NEDC-Werte (New European Driving Cycle) kalkuliert werden. Danach verbraucht auch ein im Jahre 2030 zugelassenes Fahrzeug der unteren Kompaktklasse in Europa noch 7,1 l Benzin bzw. 5,9 Liter Diesel je 100 km. Das scheint ziemlich starker Tobak. Technologischer Fortschritt bei Verbrennerfahrzeugen findet in dieser Projektion nicht statt, was wiederum mit eigener „Haus-Expertise“ begründet wird: Die in der EU derzeit gültige Absenkung der Flottengrenzwerte um 37,5 Prozent bis 2030 wird ja von den Herstellern einfach durch höhere Quoten von BEV’s und Plug-In-Hybriden erreicht. Damit wird aber auch das Regime der Flottengrenzwerte als das entlarvt, was es eigentlich ist: eine Quotenregelung für Elektrofahrzeuge
Die Verbrenner von heute werden mit den Elektroautos von morgen verglichen
Realistische Abschätzungen der realen Emissionen von Verbrennerfahrzeugen auf der Basis umfangreicher Praxistests besagen allerdings, dass z.B. ein neuer Golf Diesel 2.0 heute mit einem Realverbrauch von 5 L Diesel je 100 km anzusetzen ist. Ein im Jahre 2030 in Verkehr gebrachter Verbrenner-Pkw könnte mit der absehbar verfügbaren Technik je nach Fahrbetreib auf 3 bis 4 Liter kommen. Es ist allerdings tatsächlich fraglich, ob diese effizienzsteigernden Maßnahmen in der Golf-Klasse umgesetzt werden, was an der unsinnigen Regulierung der Flottengrenzwerte liegt. Da die von der EU für 2030 gesetzten Zielwerte damit nicht erreicht werden können, setzt man lieber auf Elektrofahrzeuge, die allerdings erheblich höhere Emissionen aufweisen, wie noch zu zeigen sein wird. Letztlich vergleicht die ICCT-Studie daher die Verbrenner von heute mit den Elektroautos von morgen, was natürlich Unsinn ist.
Bleibt man beim Blick auf das Kleingedruckte in Europa, fällt weiterhin auf, dass Dieselfahrzeuge in beiden Zeitebenen keine nennenswerten Vorteile gegenüber Benzinern aufweisen, bzw. im Segment der SUVs sogar schlechter abschneiden. Das erstaunt zumindest angesichts der in bisherigen Untersuchungen regelmäßig konstatierten und aufgrund der technologischen Effizienzparameter des Dieselantriebs auch plausiblen Vorteile von Selbstzündern, soll aber hier nicht weiter thematisiert werden. Der zentrale Punkt sind die generell behaupteten niedrigeren Emissionen von BEV gegenüber Verbrennerfahrzeugen wegen des verbesserten Strommixes.
So werden die Emissionen über den gesamten Lebenszyklus für Fahrzeuge der unteren Mittelklasse mit 245 Gramm CO2-Äquivalente je km für Verbrenner angegeben. Im Jahre 2021 in Europa neu zugelassene BEV kommen in der gleichen Fahrzeugklasse auf 76 bis 83 Gramm, je nach Ausbaupfad der erneuerbaren Energien. Für den Fahrzeugjahrgang 2030 sollen sie sogar 56 bis 63 Gramm erreichen. Im „Kleingedruckten“ kann aber lesen, dass die durchschnittlichen Emissionen in Deutschland bei 104 Gramm je km liegen. Dort liegt der Vorteil also nicht mehr bei 77 Prozent, sondern „nur noch“ bei 57 Prozent. Nicht auf dem Radarschirm hat das ICCT auch den Einsatz von an weltweit für erneuerbare Energien günstigsten Standorten produziertem Wasserstoff bzw. E-Fuels, die mittelfristig durchaus relevante Beiträge zur Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen bieten könnten.
Elektroautoschwindel aufgedeckt
Die Message des ICCT wird allerdings für Deutschland nicht allein hierdurch zu fake news – 57 Prozent wären ja immer noch eine veritable Einsparung, wenn man allen zugrunde gelegten Annahmen glaubt. Der zentrale wunde Punkt der Studie ist die Annahme, dass die Elektrofahrzeuge in Deutschland den aktuellen Durchschnittsstrom tanken und dieser Jahr für Jahr immer weniger Emissionen mit sich bringt. Tatsächlich kommt aber mit jedem Elektroauto ein neuer Verbraucher ans Netz; reden wir von über 10 Millionen Elektroautos allein in Deutschland im Jahre 2030, ist unmittelbar klar, dass man nicht mehr argumentieren kann, dass ein BEV gerade dann geladen wird, wenn Strom aus Photovoltaik oder Wind im Überschuss vorhanden ist und ansonsten an die Nachbarstaaten verschenkt oder anderweitig verklappt werden muss. Die zusätzlichen Elektroautos laden und fahren mit den CO2-Emissionen des marginalen Stromangebots, also in Deutschland in der Regel eines fossilen Kraftwerks. Der Strom aus Photovoltaik- oder Windkraftanlagen wird bekanntlich bevorzugt ins Stromnetz eingespeist und ist damit bereits verplant. Ceteris paribus kommt es durch zahlreiche zusätzliche Elektroautos aber zu einem Anstieg der CO2-Emissionen, der erst dann entfällt, wenn der Cap im Emissionshandelssystem EU-ETS zieht.
Dies wird zwar aktuell heftig bestritten, doch vermögen die Argumente der Vertreter der Durchschnittsstromhypothese nicht zu überzeugen. Wenn entsprechend der Merit-Order-Logik die CO2-Intensität bei Ausweitung des Stromangebots zunimmt, was völlig unzweifelhaft ist (steigende marginale CO2-Emissionen), ist es falsch, bei einer finiten Veränderung der Zahl der Verbraucher durch zusätzliche BEV mit Durchschnittswerten zu rechnen; vielmehr entsprechen die zusätzlichen Emissionen dem bestimmten Integral unter der Kurve der marginalen CO2-Emissionen. Diesen eigentlich einfachen ökonomischen Zusammenhang haben Thomas Koch und Thomas Bölke in einer mathematisch hocheleganten Beweisführung absolut klar und eindeutig bewiesen und mit zahlreichen Kollegen in einem offenen Brief der EU-Kommission präsentiert.
Bedauerlicherweise wurde diese Initiative von den Medien vor allem mit Häme und Spott überschüttet. Die Denkfehler und irreführenden Schlussfolgerungen in einem besonders böswilligen Artikel dazu in der WirtschaftsWoche entkräftet sehr kenntnisreich und überzeugend Kai Ruhsert auf seinem Blog „Der Elektroautoschwindel“. Außerdem erscheint es zumindest in Europa geradezu fahrlässig, davon auszugehen, dass sich die Treibhausgasbilanz des Strommixes im Zeitablauf verbessert, wenn immer mehr Sektoren auf eine Versorgung mit elektrischer statt fossiler Energie umgestellt werden sollen (z.B. Stahlindustrie, andere Grundstoffindustrien, Chemie, Wärmemarkt). Dass sogar eine Versorgung mit 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich sei, behauptet eine Studie, deren Ergebnisse im jüngsten Wochenbericht des DIW präsentiert wurde. Im Rahmen zweier Szenarien, die sich durch den Grad der regionalen Integration und damit der Rolle der Windenergie Offshore unterscheiden, wird auf der Basis von Simulationsstudien für 38 NUTS-2-Regionen in Deutschland festgestellt, dass die Bedienung der Stromnachfrage bei Sektorenkopplung auch erneuerbar gesichert ist: „In beiden Szenarien lässt sich ein komplett auf erneuerbare Energien basierendes System stündlich berechnen.“
„Durchgerechnet“ geht anders
Dies ist wohl eine der Studien, über welche die Co-Autorin Claudia Kemfert immer wieder sagt, dass die Wissenschaft doch alles im Zusammenhang der Energiewende komplett durchgerechnet habe. Es lohnt auch hier ein Blick aufs Kleingedruckte: So geht die Studie davon aus, dass in dem visionären 100-Prozent-Erneuerbare-Szenario die jährliche Energienachfrage nur noch bei 1.209 TWh liegt – der Endenergieverbrauch in Deutschland betrug aber im Jahre 2018 genau 2.589 TWh. Völlig offen bleibt, wie eine solche Halbierung des Energieverbrauchs einer Industrienation ohne Kollateralschäden bewerkstelligt werden könnte. Es scheint auch hier so zu sein: Garbage in – Garbage out. Dies gilt nicht zuletzt für die kaum nachvollziehbare Annahme der Autarkielösung, die auf Importe erneuerbarer Energien (Wasserstoff, Methan) von außerhalb des Kontinents verzichtet, was dann zu gewaltigen Ausbauzielen für Erneuerbare führt (223 GW installierte Leistung für Wind an Land, 80 GW für Wind Offshore und 226 GW für Photovoltaik). Im geschlossenen Denkgebäude der Aktivisten für die Energiewende sind eben auch die Grenzen geschlossen. Durchgerechnet geht anders, nicht zuletzt, wenn man an die prohibitiven Kosten dieses Unterfangens denkt, die allerdings nirgendwo in dem Bericht thematisiert werden.
Unter den zahlreichen Ungereimtheiten im Detail soll hier nur auf die Annahmen hinter dem „Winterszenario“ hingewiesen werden. Um die Belastbarkeit des Modells zu bestätigen, wird eine Modellrechnung für eine Woche der geringsten Einspeisung erneuerbarer Energien im Januar präsentiert. Dann soll der „Großteil der Stromerzeugung von Windrädern an Land“ kommen, „und wird durch Einspeisemengen von PV-Anlagen mittags ergänzt. Wenn die Winderzeugung niedrig ist, wird die Nachfrage, wenn möglich, verschoben und auf der Erzeugungsseite durch Batteriespeicher, Wasserstoffturbinen sowie Importen aus den Nachbarländern unterstützt“. Fakt ist aber, dass die gesicherte Leistung aus Windenergieanlagen an Land bei einem Prozent der installierten Leistung liegt, wie der hervorragende und lesenswerte Verriss des DIW-Papiers durch Henrik Paulitz auf Tichys Einblick konstatiert.
Allerdings ist im Kleingedruckten auch von Verhaltensanpassungen im Sinne von „Suffizienz“ die Rede und die Versorgungssicherheit soll auch durch Einbindung in das Verbundsystem mit den Nachbarländern gewährleistet werden. Die werden sich bedanken, ebenso aber auch die Bürger in Deutschland: „Wenn die Winderzeugung niedrig ist, wird die Nachfrage, wenn möglich, verschoben und auf der Erzeugungsseite durch Batteriespeicher, Wasserstoffturbinen sowie Importen aus den Nachbarländern unterstützt.“ Verschiebung der Nachfrage? War da nicht einmal was mit einem sogenannten „Spitzenglättungsgesetz“?
Im Wolkenkuckucksheim der Blase der Energie- und Mobilitätswende ist wohl jeden Tag Kirmes, und das DIW betreibt sicher eines der größten und buntesten Karussells auf dem Platz. Hand in Hand mit den Aktivisten vom ICCT bastelt man an einer schönen neuen Welt der Elektromobilität auf der Basis klimaneutraler Energieversorgung. Falls die Daten des ICCT bzw. die Projektionen des DIW stimmten, spräche ja innerhalb dieses Narrativs einiges für die Elektromobilität. Autofahren wäre sozusagen „Genuss ohne Reue“, so wie sich das die meisten überzeugten Elektromobilisten heute noch vorstellen. Dass dies nicht so wirklich stimmt, hat man auch im Bundesumweltministerium erkannt. In der eingangs erwähnten Broschüre zu den Vorzügen der Elektromobilität wird klar gesagt, wie man sich die mobile Zukunft vorstellt: „Elektrofahrzeuge können nicht die einzige Strategie sein, um den Zielen des Klima- und Umweltschutzes im Straßenverkehr gerecht zu werden. Eine nachhaltige Verkehrswende gelingt nur, wenn der Fokus auch auf Vermeidung und Verlagerung gelegt wird.“ Also doch Verzicht und Reue auf dem Weg in die Suffizienz. Nicht alle dürfen auf das schöne bunte Karussell, und Anstehen ist auch wieder angesagt.
Alexander Eisenkopf ist Wirtschaftswissenschaftler und Professor für Wirtschafts- und Verkehrspolitik an der Zeppelin Universität Friedrichshafen.
[1] Strenggenommen rechnet und argumentiert die Studie durchgängig mit CO2-Äquivalenten bzw. Treibhausgasäquivalenten. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird hier meist nur von CO2 gesprochen.
… wenn die Inzidenzen steigen? Ist die Pandemie erst überwunden, wenn sich alle impfen lassen? Brauchen wir die Kinderimpfung, damit die Schulen öffnen können? Zwei Rechtsprofessorinnen räumen mit Irrtümern der Corona-Debatte auf.
Covid-19 hat uns als Gesellschaft vor neue Herausforderungen gestellt. Zu Beginn der Pandemie wussten wir wenig über das Virus. Weitreichende Freiheitsbeschränkungen mussten daher auf unsicherer Grundlage getroffen werden. Mittlerweile hat die Wissenschaft aber deutlich mehr Erkenntnisse über das Virus gewonnen.
Man könnte meinen, dass mit der Entwicklung von Impfstoffen die staatlichen Maßnahmen beendet werden. Doch noch immer wird über weitere Schulschließungen diskutiert, Universitäten sollen auch im nächsten Semester nicht vollständig öffnen, und teilweise wird sogar ein weiterer Lockdown in Aussicht gestellt. Insbesondere Ungeimpften sollen empfindliche gesellschaftliche Nachteile drohen.
Die aktuelle Pandemiediskussion leidet darunter, dass sich so manche Argumentationslinie verfestigt hat, die angesichts unseres heutigen Wissens über das Virus und das Bestehen von Impfangeboten nicht mehr haltbar ist. Dieser Beitrag widmet sich drei grundlegenden, aber verbreiteten Fehlannahmen und möchte damit zu einer Schärfung des Diskurses beitragen.
Wenn die Inzidenzwerte steigen, müssen unweigerlich neue Maßnahmen ergriffen werden.
Dass Inzidenzwerte für sich genommen kein geeigneter Parameter sind, um zu bestimmen, welche Maßnahmen im Kampf gegen das Virus zu ergreifen sind, sollte eigentlich unbestritten sein. Auch das Gesundheitsministerium will fortan nicht länger zentral auf Inzidenzwerte setzen. In den Fokus soll stattdessen insbesondere die Zahl der Hospitalisierungen von Corona-Patienten rücken.
Das ist ohne Zweifel der richtige Ansatz. Die Inzidenzwerte sagen nichts darüber aus, ob jemand tatsächlich Symptome zeigt – geschweige denn, dass eine Lebensgefahr besteht oder ein Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Nur zur Verhinderung dieser Gefahren können staatliche Eingriffsmaßnahmen aber zulässig sein. Zu Beginn der Pandemie mag die Inzidenz ein sinnvoller Orientierungswert gewesen sein; heute haben wir aber genug Informationen über die Wirkung des Virus für verschiedene Personengruppen, um die Notwendigkeit staatlicher Maßnahmen deutlich differenzierter beurteilen zu können.
Trotz dieser Einsicht hält sich die Auffassung, dass hohe Inzidenzen unbedingt – und notfalls auch mit staatlichen Freiheitsbeeinträchtigungen – vermieden werden müssen. In aktuellen Medienberichten wird immer wieder warnend hervorgehoben, dass die Infektionszahlen steigen. Der Anstieg der Inzidenzen spätestens im Herbst oder Winter ist aber nicht nur völlig vorhersehbar, er ist für sich genommen auch nicht problematisch.
Da Angehörige von Risikogruppen zunehmend einen vollständigen Impfschutz erlangt haben, sind erhöhte Inzidenzwerte in erster Linie auf Infektionen bei jüngeren Menschen zurückzuführen. Für diese Gruppe stellt Corona aber in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar, die über solche Risiken hinausgeht, die wir als Gesellschaft auch sonst als allgemeines Lebensrisiko hinzunehmen bereit sind. Selbst bei stark erhöhten Inzidenzwerten ist daher nicht ohne Weiteres damit zu rechnen, dass es zu einem Kollaps des Gesundheitssystems kommt.
Es ist also ein verbreiteter Irrtum, dass steigende Inzidenzwerte unweigerlich neue, eingriffsintensive Corona-Schutzmaßnahmen erforderlich machen. Sofern die Ansteckung infolge eines Angebots effektiver Impfungen lediglich mit einem allgemeinen Lebensrisiko verbunden ist und zugleich keine Überforderung des Gesundheitssystems droht, dürfen an Inzidenzwerte keine staatlichen Maßnahmen geknüpft werden. Aufgeregte Berichte über steigende Infektionszahlen verzerren die reale Risikosituation in Deutschland. Medien und Politik sollten stattdessen jetzt konsequent auf andere Daten wie die Hospitalisierungen und Todesfälle schauen.
Fehlannahme 2:
Es müssen mindestens 80 bis 85 Prozent der Deutschen geimpft sein, bevor die Maßnahmen enden können.
Diese Einschätzung liest man derzeit immer wieder. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, hat sich bereits vor einer Weile entsprechend geäußert. Jüngst legte der SPD-Politiker Carsten Schneider nach: Wenn nicht ausreichend Menschen geimpft seien, gebe es „das alte, normale Leben nicht zurück“.
Diese Aussage verbindet ein gefährliches Staatsverständnis mit einer unverhältnismäßigen Pandemiepolitik. Erst einmal geht es nicht darum, dass der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern ihr normales Leben wie ein Geschenk zurückgeben darf oder auch nicht. Das normale Leben ist nichts anderes als die Ausübung der Grundrechte, die uns das Grundgesetz gewährt – und die aus gutem Grund Eingriffe des Staates einschränken. Jede einzelne staatliche Maßnahme muss sich am Verhältnismäßigkeitsprinzip messen lassen; wenn sie diesen Test nicht besteht, ist sie verfassungswidrig.
Nun soll es nach Schneider weitere „extreme Einschränkungen“ geben, wenn sich Menschen nicht impfen lassen. Das klingt wie eine Kollektivstrafe, die den sozialen Druck auf Ungeimpfte verstärken soll. Wer sich nicht impfen lässt, ist schuld daran, dass Kinder nicht in die Schule gehen dürfen, Restaurants geschlossen bleiben müssen und Familien sich nicht treffen können.
So funktioniert das Recht aber nicht. Freiheitsbeschränkungen sind nicht zulässig, um Unwillige zu einer Impfung zu „motivieren“. Der Staat hat seine Bürgerinnen und Bürger vor besonderen Gefahren zu bewahren, die über ein allgemeines Lebensrisiko hinausgehen. Bei Covid-19 besteht eine solche Gefahr für die Risikogruppen, sie muss der Staat schützen. Wenn die Mitglieder der Risikogruppe (und erst recht, wenn alle Bürgerinnen und Bürger) ein Impfangebot erhalten haben und sich damit wirksam gegen eine Infektion schützen können, entfällt die Legitimation für staatliche Grundrechtseingriffe.
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn sich viele Menschen in Deutschland gegen eine Impfung entscheiden sollten. Es ist die freie Entscheidung eines jeden Einzelnen, das Risiko einer Erkrankung mit Covid-19 einzugehen. Wer nicht zur Risikogruppe gehört, kann dafür gute Gründe haben. Und selbst wenn der Verzicht auf eine Impfung medizinisch unvernünftig sein sollte – jeder Mensch darf für sich irrationale Entscheidungen treffen, auch das ist Ausdruck von Autonomie.
Begründen kann man die Notwendigkeit einer bestimmten Impfquote daher nur mit dem Ziel einer Herdenimmunität, die auch Personen schützt, die sich nicht durch eine Impfung selbst schützen können. Soll das aber die Grundlage für staatliche Eingriffe sein, brauchen wir deutlich mehr Informationen. Wie viele Personen, für die Covid-19 ein erhebliches Risiko darstellt (denn nur für die hat der Staat einen Schutzauftrag), können sich tatsächlich dauerhaft nicht impfen lassen? Und gibt es andere Möglichkeiten, ihr Infektionsrisiko gering zu halten – etwa auch Hilfe beim Selbstschutz beispielsweise in Pflegeeinrichtungen?
Es ist verwunderlich, dass die Kritik an den Ungeimpften und die Forderung nach für sie spürbaren Nachteilen immer lauter wird, ohne dass diese Punkte ernsthaft diskutiert werden. Die „Zeit“ verstieg sich sogar zu der Aussage, dass eine „Diskriminierung“ von Ungeimpften ethisch gerechtfertigt sei.
Hieran könnte ein grundlegender Denkfehler schuld sein: Die Pandemie ist nur überwunden, wenn sich alle impfen lassen. Wer sich nicht impfen lässt, der hält die Pandemie am Laufen – so etwa der reißerische Titel des „Spiegel“: „Impfen? Irgendwann. Vielleicht. Wie Ignoranz und Zweifel den Sieg über die Seuche vereiteln“. Das Virus wird sich aber wohl nicht „besiegen“ lassen – und darum geht es auch gar nicht. Der Grund für staatliche Maßnahmen entfällt nicht erst dann, wenn kein einziger Corona-Fall mehr gemeldet wird. Sondern dann, wenn sich die Risikogruppe wirksam schützen kann. Dafür brauchen wir keine bestimmte Impfquote.
In jedem Fall unzulässig ist das vom SPD-Politiker Schneider in Aussicht gestellte Vorgehen, nämlich bei fehlender Herdenimmunität die Freiheiten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger – auch der Geimpften – einzuschränken. Wann enden dann die Corona-Schutzmaßnahmen? Was ist, wenn die „Impfunwilligen“ unwillig bleiben? Mit den flächendeckenden Impfangeboten sind weitere Lockdowns nicht mehr verfassungsmäßig.
Fehlannahme 3:
Impfungen sind für Kinder wichtig, da nur dann die Schulen wieder öffnen können.
Es wird viel diskutiert über die Notwendigkeit einer Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen gegen Corona. Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine allgemeine Impfempfehlung bislang lediglich für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ausgesprochen, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind oder in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung befinden. Für alle anderen Personen in dieser Altersgruppe ist eine Empfehlung unterblieben.
Die Entscheidung der Stiko wurde und wird von vielen Seiten kritisiert. Dabei findet sich in der Debatte immer wieder die Aussage, Impfungen für Kinder seien wichtig, damit Schulen wieder geöffnet werden könnten. Diese Argumentation ist aus mehreren Gründen höchst problematisch.
Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie erfolgen zum Schutze derer, die ein besonderes Risiko für einen schweren, gar tödlichen Verlauf aufweisen. Für Kinder ohne spezifische Vorerkrankungen bedeutet eine Infektion mit Covid-19 nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand ein Risiko, das wir als allgemeines Lebensrisiko etwa im Kontext der saisonalen Grippe ganz ohne Schulschließungen oder sonstige Freiheitseinschränkungen hinnehmen. Es muss daher so klar benannt werden: Schulschließungen erfolgen nicht zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, sondern zum Schutz der Risikogruppen.
Wenn aber eine Schutzimpfung für alle Gefährdeten – und darüber hinaus für jede andere und jeden anderen – möglich ist, lassen sich Schulschließungen nicht mehr rechtfertigen. Sie wären eine unverhältnismäßige Maßnahme der Pandemiebekämpfung. Wenn sich jeder effektiv selbst schützen kann, dürfen Dritte hierfür nicht länger herangezogen und in ihrer Freiheit beschnitten werden. Kinder und Jugendliche haben also ein Recht darauf, dass ihre Schulen geöffnet werden – und müssen sich dafür nicht erst impfen lassen.
Damit erweist sich das Argument, die Impfung von Kindern und Jugendlichen erfolgten zu ihrem eigenen Nutzen, weil dies die Öffnung der Schulen ermögliche, als unhaltbar. Dass Kinder seit über eineinhalb Jahren massive Eingriffe in ihre Freiheitsrechte hinzunehmen haben, ist ein Sonderopfer, das sie dem Gemeinwesen gegenüber erbringen. Solche Sonderopfer werden im Recht üblicherweise ausgeglichen. Im Zusammenhang mit Corona scheint dieser Mechanismus allerdings zum Leidwesen der Kinder und Jugendlichen vergessen. Vielmehr soll hier gewissermaßen ein Sonderopfer (Schulschließung) mit einem weiteren Sonderopfer (Impfung) behoben werden. Ob eine Impfung für Kinder erforderlich ist, darf sich allein nach den Folgen für ihre Gesundheit richten. Sie dadurch sinnvoll zu „machen“, weil man anderenfalls nicht begründete Nachteile in Aussicht stellt, ist schlicht unredlich.
Kinder und Jugendliche sind die großen Leidtragenden der staatlichen Schutzmaßnahmen. Ihr Recht auf Bildung, ihre sozialen Kontakte, ihr Engagement in Sport- und Musikvereinen wurden massiv beschränkt, um andere zu schützen. Das gesellschaftliche Drängen nach einer Impfung von Kindern und Jugendlichen vernachlässigt die Belange dieser Gruppe nun erneut. Denn offenkundig stehen hier nicht die gesundheitlichen Folgen für die jungen Menschen selbst im Vordergrund, sondern abermals gesellschaftliche Interessen an geringen Infektionszahlen. Anstatt sich intensiv darum zu bemühen, den Bildungsrückstand aufzuholen und die psychischen und sozialen Folgen der Pandemie gerade für Kinder und Jugendliche auszugleichen, soll ihnen nun die Verantwortung für die Beschneidung ihrer Freiheiten zugeschrieben werden.
Die Stiko wurde und wird dafür kritisiert, zu zögerlich zu sein und keine Verantwortung zu übernehmen. Das Gegenteil ist der Fall. Es ist gerade Ausdruck von Verantwortung, dass sich die Expertinnen und Experten der Stiko nicht einem gesellschaftlichen Druck gebeugt und vorschnell Empfehlungen ausgesprochen haben. Ein mangelndes Verantwortungsbewusstsein gegenüber Kindern und Jugendlichen zeigt sich hingegen dann, wenn die Stiko entgegen ihrer wissenschaftlichen Bewertung zu einer Impfempfehlung gedrängt werden soll.
Elisa Hoven ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen. Frauke Rostalski ist Professorin für Strafrecht an der Universität zu Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat.
*Weil der Artikel und die Meinungen außerordentlich wichtig für die Debatte „Corona“ sind, zitieren wir den Text & das Meinungsbild. Verweise, Grafiken und sämtliche Kommentare lesen Sie, wenn Sie WELTplus testen/abonnieren. Wir empfehlen WELTplus ausdrücklich: 30 Tage kostenlos testen.
… wieder mit Präsensunterricht weitergehen – trotz neuerlich steigender Corona-Fallzahlen. Die Schulen seien darauf jedoch nicht ausreichend vorbereitet, warnte die Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Maike Finnern, im Deutschlandfunk. Es sei viel Zeit ungenutzt geblieben und es fehle an mehreren Dingen, um einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Teststrategien würden aktuell zurückgefahren, Luftfilter werde man nicht in genügend großer Zahl bis zum Herbst haben und auch in der Digitalisierung der Schulen sei man nicht weit genug gekommen. Zudem habe sich der Lehrkräftemangel in der Pandemie noch verschärft. …
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Maike Finnern (GEW) im Dlf-Interview vom 3.8.2021
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… Neben besserer Ausstattung bräuchten Schulen nun auch Richtlinien, die festlegten, wann welche Maßnahmen zu ergreifen seien. Im vergangenen Schuljahr habe es eine „Von-jetzt-auf-gleich-Politik“ gegeben, in der die Schulen gezwungen gewesen seien, spontan und schnell auf neue Anweisungen zu reagieren. „Das ist auch etwas, was dieses letzte Schuljahr für alle Beteiligten so extrem anstrengend gemacht hat“, sagte Finnern.
… Deutschlands bewegt sich das Land wieder mit ungeheurer Dynamik in einen autoritären Staat, der z. B. ungeimpft gesunde Menschen diskriminiert.
Wenn nicht umgehend derStatus quo ante Corona = Menschen ohne respiratorische Symptome sind respiratorisch gesunde Menschenwiederhergestellt wird, wird die Gesellschaft zerbrechen!
… bei der es sich in jedem Fall lohnt, diese komplett zu sehen und zu hören. Es beginnt nach einer 40-minütigen Einleitung von Wolfgang Bosbach, die sie auch separat hören können, die viel, sehr viel in Sachen „Politische Kultur“ vermittelt:
Der Dialog beginnt um die Minute 42 des folgenden Komplettvideos:
Es gibt rein programmatisch viele Schnittmengen zwischen AfD und Freien Wählern. Freie Wähler im Bundestag würde das Kartell der Altparteien gegen die AfD aufbrechen. Die FW würden das nicht mitmachen. Davon bin ich fest überzeugt.
Dynamische Quelle/Unbedingt anklicken und herunterscrollen – Der Chart ist interaktiv und extrem erhellend!!
Dazu schrieb Werner Bläser:
Das sind die wöchentlichen Neu-Einweisungen ins Spital wg. Corona in unseren Lieblings-Urlaubsländern. Wie man sieht, sind diese auf einem äusserst niedrigen Niveau.
Portugal hat eine Inzidenz von 126 (ist schon seit längerer Zeit hoch, dazu noch mit der Delta-Variante; müsste sich also, wenn unsere Panikeure Recht hätten, in den Hospitalisierungen zeigen).
In Griechenland liegt der Wert bei 177, Frankreich 228, Spanien 354, Italien 63.
Man sieht, obwohl Italien und Spanien bei den Inzidenzen weit auseinanderliegen – die Krankenhauseinweisungen wg. Corona sind in beiden Ländern sehr niedrig.
Da die Inzidenzen in den aufgeführten Ländern schon seit Wochen steigen, sich aber kaum oder gar nicht im Spital zeigen, muss man das als schlagenden Beweis für die weitgehende Irrelevanz des Inzidenzwertes akzeptieren.
Damit zeigt sich, dass auch Länder mit hohen Inzidenzwerten durchaus ungefährliche Urlaubsziele sein können.
Die Kurve, die rechts einen kleinen „Hüpfer“ gemacht hat und dann gleich wieder abgesunken ist, ist die von Spanien, wo die Inzidenz seit längerer Zeit steigt. Man kann daran sehr gut das Auseinanderklaffen von Inzidenz und wirklicher Schwere der Erkrankung sehen.
Aber genau diese Inzidenzen nimmt unsere Regierung, um Schleierfahndungen nach Urlaubern ohne Test zu rechtfertigen.
Was für eine erbärmliche Mischpoke!
Danke, Werner Bläser und einen schönen Gruß in´ s Berner Oberland
Ihr Rüdiger Stobbe
Ergänzen möchte ich, dass das RKI jeden Tag außer Samstag und Sonntag die
Aktuell (gestern, am 2.8.2021) liegt diese bei 0,5 Personen. Pro 100.000 Einwohner. Das sind ja in ganz Deutschland 415 Menschen. Da habe ich mich richtig erschreckt. Die Überlastung des Gesundheitswesens steht offenbar kurz bevor (Ironie off!).
Was ist aus unseren einst so schönen Land der Dichter und Denker geworden?
Angsthasen, Weicheier, Machtgeile & Krisenprofiteure beherrschen Politik, Medien und weite Teile der Wissenschaft in Deutschland.
Impfen wird Bürgerpflicht, Heimreisende dürfen nicht ungetestet ins Heimatland und der Ausnahmezustand läuft weiter und weiter. Doch dieser permanente Ausnahmezustand macht uns krank, nachhaltig krank.
Henryk M. Broders aktuellesBuch „Wer, wenn nicht ich“ befasst sich mit „Deutschen, Deppen, Dichtern und Denkern auf dem Egotrip“. Das Buch kann im Achgut.com-Shop bestellt werden. Die dritte Auflage ist ab sofort lieferbar.