Die AfD ist im Streit um die Besetzung des Bundestagspräsidiums …
… mit ihrem Eilantrag vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter lehnten es ab, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten zu verpflichten. Die Forderung der AfD könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Über die eigentliche Klage werde das Gericht am 10. November verhandeln. Dann werde auch über einen zweiten Antrag eines AfD-Abgeordneten beraten, der im Eilverfahren ebenfalls als unzulässig abgewiesen wurde. Dabei geht es um die Frage, ob auch einzelne Abgeordnete oder nur Fraktionen ein Vorschlagsrecht bei der Wahl der Vizepräsidenten haben.
AfD kritisiert die Entscheidung
Die AfD hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil sie sich im Bundestag benachteiligt fühlt. In den vergangenen vier Jahren hatten sechs ihrer Abgeordneten für den stellvertretenden Vorsitz kandidiert, aber keiner von ihnen fand ausreichend Unterstützung. Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion im Präsidium vertreten ist. Gleichzeitig ist aber erforderlich, dass der Bewerber die Mehrheit der Stimmen bekommt.
Die AfD reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Brandner, sagte in Berlin, es sei „wieder einmal festzustellen, dass Rechtsschutz für die Opposition vor dem Bundesverfassungsgericht inzwischen faktisch dysfunktional erscheine“. Er hoffe, dass in der Hauptsache zeitnah im Sinne der AfD entschieden werde.